Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1866)
- Date
- 1866-08-28
- Page
- Seite 557 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3226527-3226563--24222-3251568- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Die Mosesgruppe von Nauch. Eine jüdisch-wissenschaftliche Kunststndie von Rabb. vr. Tobias Cohu in Potsdam. III. (Fortsetzung.) Wie sehr aber , auch das Verbot in seinen verzweigten Richtungen biblisch begründet wird, so muß dennoch festgestellt werden, daß der Thalmud wesentlich zu einer liberalen Auffassung hinneigt. Er begrenzt den Begriff des Menschenbildes auf das Genaueste/ und wo die in Aussicht genommenen Bedingungen nicht vorhanden sind, da erkennt er die menschliche Form nicht an, und das Verbot existirt dann nicht für die Darstellung. Ist ferner das Menschenbild durch einen Nichtjuden angefertigt (ib iwV cr-intn)1 2 3 4 5 dann darf man dasselbe besitzen und zu solchen Zwecken benutzen, welche den Verdacht des Götzendienstes nicht begünstigen. Dieses Moment des Verdachts des Götzendienstes hat der Thalmud aber gleichzeitig in enge Grenzen dadurch gerückt, daß die Anwesenheit Anderer den Verdacht ausschließt/ daß ferner die Annahme vom Schmuck des Bilderwerkes offen gelasien ist/ in welchem Falle die.götzendienerische Anbetung wegfällt. Ja, diese Eventualität wird principiell angenommen bei den Bildwerken in Städten, nach Anderen bei denjenigen in Dörfern? 1) Chagiga 15": ttb 'in Nb nb^nbi ■nsy qns Nbi ntnrn «bi (für uns steht fest, daß im Himmel keine Rücken- und Nackenfeiten, keine Müdigkeit Vorkommen, d. h. keine Eigenschaften, die das Wesen der Menschheit bedingen); vergl. Abodah Sarah 43h Thossaph.; dazu ferner Mordechai und Ascheri; siehe auch Not. 1. ob. S. 526. 2) Daß der Ring des R. Juda von R. Samuel unstatthaft erklärt wurde (Nosch Haschanah 21''), wiewohl das darin befindliche Bild von einem Nichtjuden gearbeitet war, hat seinen Grund in der „erhabenen" Arbeit, welche den Verdacht des Götzendienstes versuchsweise erregt: 2iwni nrn übin cnn, vergl. Abodah Sarah 4 3''. In Bezug auf Darstellung nicht menschlicher Gestalten stellt der Talmud das Prinzip auf, daß dieselben gestattet sind, wenn sie mit von einander getrennten oder abgelösten Gliedern, unzusammenhängend erscheinen und ebenso wenn sie zum Zweck der Belehrung verwendet werden: a'p-isn ‘labnnb . rrwran nin. 3) Abodah Sarah 43'': ":rrw b?nn. 4) ibid. 4t": mb •»nay-nsb. 5) ibid. Der Erste, der die Grundsätze des Thalmud gleichsam durchbricht und seine eigenen Bahnen wandelt, ist Maim o n i d e s. Er erkennt das erleichternde Moment des Schmucks, um deßwillen das Bildwerk angefertigt ist, nicht an; ebenso läßt er die Anwesenheit Vieler als Schutz gegen den Verdacht der Götzenverehrung nicht ' gelten, die mit dem Bild getrieben werden könnte (schon Alfassi läßt diesen Grund unerwähnt); selbst den Fall, das Bildwerk könnte zur Belehrung dienen, den der Thalmud berührt, scheint er nicht zu berücksichtigen. Für ihn bleibt nur das Moment des Verdachtes maßgebend das in dem Grad erschwerend erscheint, als sämmtliche Möglichkeiten, welche den Verdacht der Götzenverehrung aufheben könnten, für ihn nicht bestehen. Alle Erscheinungen, welche zur religiösen Verehrung geeignet sind, voran das Menschenbild, dann aber auch die Wesen und Körper am Himmel, umschließen das Motiv des Verdachts und fallen daher unter das Verbot der Darstellung sowohl zu eigenem Gebrauch, als zur Benutzung Anderer? Vertiefte oder flache Arbeit eignet sich nicht zur religiösen Verehrung, daher ist nicht solche, sondern nur erhabene Sculptur verboten? Mit besonderem Nachdruckwird hervorgehoben, daß Gegenstände, welche selbst mit der ausgesprochenen Absicht, nur zum Schmuck, zur Zierde zu dienen, angefertigt werden, nicht dargestellt werden dürfen, sofern sie ihrer Natur nach zur religiösen Verehrung geeignet erscheinen; — denn sie können den Leumund der Götzenverehrung Hervorrufen, und Nichtjuden könnten irrthümlich die Meinung hegen, das Bildwerk werde mit religiösen Ehren behandelt? Vergleichen wir die Anschauungen des Maimnni mit denen des Thalmud, so berühren sich Beide in dem Motiv des Verdachts, das ja auch in dem Letzteren wesentlich bestimmend ist; allein während es hier bald durch das eine, bald durch das andere Moment unterbrochen und aufgehoben wird, klingt es bei Maimuni voll und ganz aus und wirkt tonangebend und nachhaltig durch die ganze Geschichte des Bildwerkes fort, ohne durch andere Einwirkungen jemals geschwächt und erschüttert zu werden. Seine Entstehung, wie seine Verwendung, seine Anfertigung, wie sein Gebrauch sind an die Möglichkeit des Verdachts gebunden, der sich damit auch nur ent- 6) Jad Chasakah H. Akum III, 9 und 11. 7) ibid. III; 10 und 11. 8) ibid. 111, 10: ^"ni nab rirniL mwb -hon omö mrn ina Nbw ^2 — m"sy Ül"22>b.