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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-08-21 · Heft 34 (21.8.1866) · p. Seite 537

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 34 (21.8.1866)
Date
1866-08-21
Page
Seite 537 (sequence 7)
Language
German
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5B1 Börsenspekulanten veranlaßt worden und die Million Krieger, die gegen einander marschirten, nur den Zweck Hatten, die Frankfurter Börse zur Raison zu bringen? Bonn, 9. Aug. (Privatmitth.) Es ist mit Recht darüber geklagt worden, daß das Gesetz vom 23. Juli 1847 in der Organisation der Gemeinden den Fehler beging, „kleine Synagogenbezirke" herzustellen, in welchen kleine Landgemeinden mit einer größeren Stadtgemeinde oder unter einander verbunden sind, ohne daß durch diesen Verband auch nur der geringste Vortheil geschafft würde, da jede einzelne Gemeinde doch ihre eigene Synagoge mit ihren Cultusbcamten haben muß, und nur selten einige Gemeinden so nahe liegen, daß sie sich eines Lehrers bedienen können. Es ist also durch solchen Bezirksverband nichts erreicht als eine erschwerte Verwaltung, oft aber auch eine Jnkonvenienz, da bei sehr verschiedenen Bedürfnissen Stadt und Land sich hindernd in den Weg treten. Dahingegen enthält das Gesetz nichts über größere Verbände, die sich über ganze Regierungsbezierke oder Provinzen erstreckten und die von wirklichem großem Nutzen wären, da sie die Herstellung größerer Anstalten, die für Alle segensreich sein würden, durch vereinte Kräfte ermöglichen würden. Allein was das Gesetz nicht enthält, kann durch freien Willen und eigene Bestimmung dennoch geschaffen werden. Man ruft so oft nach dem englischen Selfgovernment, und will sich nicht gewöhnen, wo das Gesetz freien Spielraum läßt, selbstthätig zu schaffen, und nicht jede Wohlthat erst von Staat und Gesetz zu erwarten. Die Vereinigung der Gemeinden einer Provinz oder gar zweier Provinzen zu gewissen gemeinsamen Instituten ist den Gemeinden völlig frei gestellt, hat also kein gesetzliches Hinderniß, und wird überall, wo es Noch thut, Statuten darüber fcstzustellen, die landesherrliche Bestätigüng erhalten. — Eine solche Vereinigung auf freiem Wege hat bereits in den beiden Provinzen Westfalen und Rheinland für drei Anstalten Verwirklichung gefunden, für das jüdische Lehrerseminar in Münster, für das israelitische Waisenhaus in Paderborn und für den Lehrer-Unterstützungs-Verein — denn alle drei führen den Titel „Für Westfalen und Rheinland" und begrenzen ihre Wirksamkeit auf diese beiden Provinzen. Sieht man genauer nach, so haben sich die Gemeinden selbst freilich nur passiv an dieser Verbindung betheiligt. Das Seminar wurde vom sel. Prof. Haindorf gegründet, und die Gemeinden betheiligen sich durch freiwillige Spenden, zum größten Theile als Gaben der Individuen, also nicht aus der Kasse der Gemeinden; das Waisenhaus wurde von Frl. Fanny Nathan gegründet, und was es bis jetzt an Geldmitteln erhalten hat, stammt, wenn wir nicht ganz irren, nur zu einem kleinen Theile aus den beiden Provinzen, da die Begründerin durch ihre persönlichen Bemühungen die wohlthätigen Herzen auch in den anderen Provinzen und selbst im Auslande in Anspruch nahm und nehmen mußte. Endlich der Lehrer-Unterstützungs-Verein wurde von einer Anzahl Lehrer begründet, und die Gaben aus den beiden Provinzen zum Kapitalfonds fließen so langsam, daß die Höhe des Fonds, mit welcher die Unter- - stützungen beginnen sollen, noch lange nicht erreicht ist. Man sieht also, daß diese Vereinigung der (Gemeinden der beiden Provinzen zu den gedachten drei Anstalten nicht von jenen selbst ausgegangen, sondern ihnen gewissermaßen von den Begründern octroyirt ist. Dies hätte aber nicht geschehen können, wenn nicht lange schon vor diesen Anstalten das dringlichste Bedürfniß nach ihnen vorhanden gewesen wäre. Andererseits ersieht man, daß diese Vereinigung eben noch nur eine sehr lose, durchaus nicht organisirte ist, und daß hieraus ein sehr großer Schaden für jene Institute ersteht. Denn bei dem großen Nutzen, ja der Unentbehrlichkeit derselben, schweben dennoch alle drei noch in der Lust und entbehren der soliden Grundlage eines Vermögens, das ihren Bestand zu einem gewissen Theile sichere und vor dem Schwanken der Privatwohlthätigkeit schütze. Bleibt das Verhältniß z. B. des Waisenhauses, wie es jetzt ist, so würde, wenn nicht besonders günstige, nicht vorauszusehende Umstände eintreten, nicht zu erkennen sein, wie es nach dem dereinstigen Heimgange der Begründerin bestehen bleiben könne? Es ist also vor Allem nothwendig, daß diese Vereinigung der Gemeinden der beiden Provinzen für die gedachten drei Anstalten, vielleicht auch noch für weitere bestimmte Zwecke, eine organisirte werde. Wir meinen nicht, daß den beiden Provinzen eine derartige Vereinigung zwangsweise auferlegt werde, sondern vielmehr nur, daß die bereits faktisch vorhandene Vereinigung zu einer organisirten umgestaltet werde, indem die einzelnen Gemeinden durch ihre Vorstände zusammentreten, für diese Institute auf ihre Budgets einen verhältnißmäßigen jährlichen Beitrag übernehmen, und dafür in den Curatorien der Anstalten eine gewisse Vertretung beanspruchen. Dadurch würde Vielem abgeholsen wer- MW

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