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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-08-21 · Heft 34 (21.8.1866) · p. Seite 533

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 34 (21.8.1866)
Date
1866-08-21
Page
Seite 533 (sequence 3)
Language
German
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533 der Laien in der Regel ein sehr geringer. In unserer Zeit verstehen die Laien zu wenig von der Theologie und in Folge dessen thut entweder das Confistorium gar nichts, oder jene ordnen sich der Ansicht des rabbinischen Mitglieds unter. Sitzen mehrere Rabbinen darin, so wird eine Übereinstimmung schwer erzielt. Man wird mit .Recket jede religiöse Richtung vertreten haben wollen, und dies gibt entweder unheilbaren Zwist oder eine Balancirung, die alles Characters entbehrt. Wir begnügen uns heute mit diesen Andeutungen, die den Gegenstand noch lange nicht erschöpfen. Wir wünschen, daß tüchtige Männer, namentlich solche, die in den zu annectirenden Ländern Erfahrung gemacht, sich hierüber in diesem Blatte aussprechen mögen, nur daß dies in bündiger Weise und ohne alle persönliche Polemik geschehe. Zur Charakteristik des Talmuds. X. (Fortsetzung.) Diese Aehnlichkeiten berechtigen uns dennoch nicht, aus eine gegenseitige Abhängigkeit, oder daß die eine ihren Impuls von der andern erhalten habe, zu schließen. Allerdings standen Rom und Juden seit dem Einzuge des Pompejus in Judäa in enger Verbindung. ^Die Römer beherrschten Judäa, und die 'jüdische Eolonie in Rom war zahl- und einflußreich. Es genügt uns dies, um die Gleichheit der geistigen Strömung äußerlich vermittelt anzusehen. Aber Römer und Juden waren zwei zu sehr von einander unabhängige, in ihrem innern Leben sich vielmehr abstoßende als anziehende Nationen, als daß wir eine Entlehnung,*) eine perfekte Aufeinanderwirkung zu beiderseitigen, so großartigen Geisteserzeugnissen annehmen dürsten. Einerseits darf eben nicht übersehen werden, daß die ersten Stadien der römischen wie der talmudischen Rechtsentwickelung in die Zeiten vor jeder Verbindung der beiden Völker hinaufreichen, und doch waren diese ersten zugleich die auf immer bestimmenden. *) In materieller Beziehung, was nämlich das strikte .7ns betrisst, hat dies Frankel, gerichtl. Beweis S. 60 s. nachgewiesen. Wenn er Gewicht darauf legt, daß im Talmud kein lateinischer Rechtsausdruck vorkommt, sondern nur griechische, so scheint uns dies weniger bedeutsam, da die palästinensischen Juden immer der griechischen Sprache näher standen, und der Codex Theodos. z. B. noch griechisch abgesaßt ist. Andererseits kommt in Betracht, daß die talmudische Arbeit doch stets im Oriente verblieb, und gerade die abendländischen Juden nichts zu ihr beitrugen. Dagegen darf darauf kein Gewicht gelegt werden, daß die ganze babylonische Gemara in Landschaften abgesaßt und beendet ward, welche dem römischen Scepter fremd waren; denn die babylonischen Schulen erlangten ihre Blüthe erst, nachdem die palästinensische durch die Gewaltthätigkeiten der Römer ihr Ende erreicht hatte, und daß, während die letztere blühete, die Jünger der ersteren immer nach dem heiligen Lande pilgerten, um sich daselbst ihre höhere Ausbildung zu erwerben. Wir werden also um so inehr darauf hingewiesen, die Gleichheit beider Erscheinungen, die Verwandtschaft beider Geistesprodukte aus einer gleichen inneren Lebensströmung und Geistesrichtung zu erklären, und dies ist auch für unsere Untersuchung das wesentliche Moment. In der Zeit, in welcher diese Entwickelung eine sichere Gestalt und Methode anzunehmen begann, war bereits eine größere Allgemeinheit des Lebens bei den Völkern des Alterthums eingetreten. Die großen Reiche, die in Asien alle einzelnen Nationen verbunden und unter einander geschüttelt hatten, und das römische Reich, welches den ganzen Westen umfaßte und mit dein Osten bis zum Euphrat und Tigris unmittelbar verbunden, hatten die Existenz der einzelnen Nationen als solcher aufgehoben und sie in ihrem äußern und innern Leben einander;nahe gebracht. Die griechisch-römische Bildung hatte sich bis an die Grenzen von Jnnerasien und Jnnerafrika verbreitet und ihren Inhalt allen Nationen, die noch Leben hatten, mitgetheilt. Wirkliches Leben hatten aber nur noch der Kern des römischen Volkes und die Juden. Alle übrigen Völker, die Griechen nicht ausgenommen, hatten alle geistige Zeugung'sfähigkeit verloren. Der Verfall des politischen Lebens, der im römischen Reiche durch die Alleinherrschaft der Cäsaren, in den Juden zuerst durch die völlige Abhängigkeit, dann durch die Zerstreuung herbeigeführt worden, die furchtbaren Stürme, die Unsicherheit und Gewaltthätigkeit, welche über die Menschenwelt kamen, alles dies führte das geistige Leben, das in Rom und in den Juden noch vorhanden war, darauf hin, sich in das individuelle Leben zu versenken, und dieses durch die Schranken des Rechtes so weit wie möglich zu schützen. Es lag die Aufgabe ob, der Tyrannei und Gewalt gegenüber, welcher im Allgemeinen kein Widerstand geleistet werden konnte^ in allen Besonderheiten des privaten Lebens eine feste Regelung, eine genaue Fixirung von Recht

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