Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-08-07 · Heft 32 (7.8.1866) · p. Seite 501

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 32 (7.8.1866)
Date
1866-08-07
Page
Seite 501 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226527-3226560--24159-3251502
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

501: mrrngen der Verfassung widerstreiten. Sie sind einfach: die Ausschließung aus vielen Zweigen des Staatsdienstes und den öffentlichen Aemtern und Berufen, der Eid more judaico in seinen schroffen, zum Theil tief verletzenden und unserer Zeit widersprechenden Formen, der Wegfall aller Subventionen der Cultus- und Schulkosten aus Staatsmitteln und einige Detailbestimmungen der früheren Gesetzgebung, die noch jetzt aufrecht erhalten werden. Es wird dann der Moment gekommen sein, wo wir, mit Berufung darauf, daß unsere Söhne mit gleicher Hingebung und Tapferkeit auf den Schlachtfeldern ihr Blut vergossen, um die neue Aera für das preußische und deutsche Vaterland, erkämpfen zu helfen, daß auch wir in keiner Kundgebung des patriotischen Geistes zurückgeblieben sind, uns an Se. Majestät den König, an das königl. Staatsministerium und an die Landesvertretung wenden müssen, um auch für uns und unsre Nachkommen die volle Gleichberechtigung, den vollen Eintritt wie in die Pflichten, so nun auch in die Rechte des preußischen Bügers zu erlangen. Dies ist unsre Pflicht, und sicherlich vereinigen sich die jüdischen Glaubensgenossen Preußens bald, dieser Pflicht zu genügen. Lur Charakteristik des Talmuds. IX. Wenn wir uns für jetzt mit dieser Betrachtung der mischnischen Halachah zu unserm Zwecke begnügen, so dürfen wir doch, bevor wir einige weitere» Folgerungen daraus ziehen mögen, den hagadischen Theil nicht übersehen. Denn je freier die Bewegung des Geistes in der Hagadah ist, je weniger man hier an die Überlieferung, die Autorität und die feste Regel gebunden war: desto prägnanter muß hier Ehararakter und Richtung sich ausprägen, und so einen weitern Beweis liefern für das, was wir in der Halachah gefunden. Bekanntlich nimmt nun die Hagadah, wenn wir unter diesem Namen auch Alles zusammenfassen, was nicht strikte Halachah ist, dennoch in der Mischna nur einen verhältnißmäßig geringen Raum ein.- Für.unsre Betrachtung schrumpft dieses. hagadische Contingent in der Mischna aber noch mehr zusammen, da, wenn wir den Abschnitt Aboth noch beiseite lassen, der bei Weitem größte Theil jenes theils in historischen Notizen über factische Fälle und Vorkommnisse zur Erläuterung der Halachah, theils in Auslegungen von Bibelversen zur Befestigung der-Halachah, theils in Mittheilungen über den Tempel, den Dienst in' demselben) die Functionen dev Priester u. s. w. besteht. Alles nun, was hiernach übrig bleibt, ist für unfern Zweck dienstbar und giebt uns ein sehr klares Licht. Wir werden im Folgenden alle diese Stellen, zusammenfügen, und daraus ersehen, daß sie srmmtlich von der Vorstellung der göttlichen Vergeltung und zwar in criminalistisch-juridischer Anschauung handeln und ausgehen. Es ist dabei hervorzuheben, daß selbst der Begriff der göttlichen Vorsehung in diesen juridischen Begriff der Vergeltung aufgeht. Die Hauptstelle ist hier Sotah 1, 7. rc.: „Mit dem Maaße, womit der Mensch mißt, wird ihm wieder gemessen —" yvm na am» oikizj m»a ib. Die Beispiele, die hierfür angeführt werden,-'erweisen hinlänglich, daß hiermit nicht blos verstanden wird, nach dem Maaße der bösen und guten Handlungen, wird das Maaß der Strafe und des Lohnes abgemessen, sondern auch Strafe und Lohn durch' entsprechende Mittel und Werkzeuge ausgeführt. Das ehebrecherische Weib wird nach dem Gesetze gerade damit gekränkt und bestraft, womit sie gesündigt; Simson ging der Lust seiner Augen nach, und wurde geblendet; Absalom war stolz auf sein Haar, und wurde daran erhängt, betrog drei Herzen, und erhielt drei Lanzen in sein Herz. Ebenso mit dem Lohne: Mirjam verweilte bei dem Kinde Moses, und das ganze Volk mußte in der Wüste um ihretwillen sieben Tage verweilen; Joseph bestattete seinen Vater, und Moses sorgte für Josephs Gebeine rc. — In diesem Sinne — Maaß um Maaß — heißt es Peali 8, 9,: Wer die Wohlthätigkeit in Anspruch nimmt, ohne es zu bedürfen, der bedarf derselben im höheren Alter; wer dagegen bedürftig ist und Nichts annimnrt, der wird später genug haben, um Andere zu verpflegen; wer ein Gebrechen simulirt, um Almosen zu erlangen, erhält dieses Gebrechen noch; der Richter, der Bestechung nimmt, dessen Augen werden blöde (wie es in der Schrift heißt: die Bestechung blendet die Sehenden, 2 Moses 23, 8.). Demgemäß soll nach Schekalim 3, 2. derjenige verarmen, der sich an öffentlichen Geldern vergreist. „Wer ein Gesetz ausübt, der wird von Gott belohnt, seine Tage werden verlängert und er geht in das Reich des Lebens ein (ynan na bnin, Comm.: D^nn y-,8); wer aber ein Gesetz nicht ausübt, dem wird nichts Gutes beschieden, seine Lebenszeit nicht verlängert und er geht nicht in das Reich des Lebens ein." (Kidduscli.; 1, 10.) Eine weitere Erklärung hierzu giebt Makkotl* 32*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.