Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-07-24 · Heft 30 (24.7.1866) · p. Seite 479

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 30 (24.7.1866)
Date
1866-07-24
Page
Seite 479 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226527-3226558--24135-3251476
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Journalen zu geben. Es wird genügen wenn wir sagen, daß die Früchte seiner Studien zahlreich waren. Seine „Mdlanges Mäthdmatiques“, sein Manuel d’Algdbra“, seine Reclierches sur la Sommation de quelques sdries Trigonomdtriques“ und seine statistischen Annalen während vierundzwanzig Jahren, sind Meisterwerke und auch als solche in allen Theilen Europas anerkannt. Lobatto war ein thätiges Mitglied der -meisten wissenschaftlichen* Akademieen der Welt. Er war vom Könige mit Verdienstorden dekorirt, und eine berühmte Universität ernannte ihm zum Doctor honoris causa. Der Verstorbene war nicht allein ein Mann von großer Kenntniß, sondern auch groß in Tugenden. Er war ein treuer Freund in dem wahren Sinne des Wortes, und sein freundliches Herz fühlte die Leiden Anderer mit. Seine Lebhaftigkeit machte ihn zu einem willkommenen Gaste bei allen gesellschaftlichen Gelegenheiten. Trotz seiner 'Bitte, still und ruhig begraben zu werden, wurde sein Sarg von einem langen Zuge von Freunden begleitet, welche ihre Achtung zu bezeugen wünschten, und ihn nicht begraben lassen konnten, ohne ihre Thränen mit denen seiner Familie zu vereinen. Großbritannien. London, 6. Juli. (5. Chr.) In der jüngsten Sitzung des Board of Deputies kam ein eigenthümlicher Fall zur Verhandlung. Es zeigte sich, daß ein Herr Rosenseld aus Cardiff, ein geborener Oesterreicher, vor vielen Jahren eine Jüdin in jenem Lande geheirathet hatte, aber daß er im Jahre 1862, als er in England lebte, nach Darlegung genügender Gründe, durch den Oberrabbiner von London von ihr geschieden wurde. Diese Fakten kamen jüngst zur Kenntniß des Civilstandsr'egistrators, als Herr Rosenfeld um ein Zeugniß zu einer zweiten Heirath einkam, worauf jener Beamte die Frage vor den Board of Deputies brachte. Der Board hatte über diesen Gegenstand mit dem Oberrabbiner unterhandelt, welcher in seiner Antwort bestätigte, daß seit undenklicher Zeit die jüdischen geistlichen Beamten die Macht, jüdische Ehescheidungen zu vollziehen, gehabt hätten, und daß zur Zeit als die Divorce Matrimonial Causes Bill in Verhandlung des Parlaments war, bei einer Unterredung, welche eine Deputation des Board mit Sir George Grey und dem damaligen Attorney General hatte, man die Meinung hatte, daß die Akte nicht auf die Juden angewendet werden sollte. Es zeigte sich aus einer weiteren Mittheilung von dem Generalregistrator, daß er Ehescheidungen, die durch den jüdischen geistlichen Board vollzogen, nicht für gültig anerkenne, und daß er Hrn. Rosenfeld auch so unterrichtet hätte. Eine Abschrift des Briefes vom Generalregistrator wurde an den Oberrabbiner abgesandt und ebenso an die Behörden der spanischen und portugiesischen Synagoge. (Bekanntlich muß in allen europäischen Staaten die gerichtliche Ehescheidung der jüdisch-kirchlichen vorangehen). — Bei dem jüngsten Besuche des Königs der Belgier in London kehrte dieser auch bei dem Lord- Mayor, der bekanntlich gegenwärtig Sir Phillips, ein Jude, ist, im Mansion-House ein, um dieses und Guildhall zu besehen. Der König und die Königin von Belgien , so wie der Prinz und die Prinzessin von Wales nahmen darauf auch eine Einladung zu einem Diner vom Lordmayor und Ladymayoreß in Mansion House cm* Anzeigen. Am 1. Januar 1867 soll die Stelle eines Secretairs .bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde besetzt werden und fordern wir qualificirte Personen jüdischen Glaubens hiemit auf, sich unter Beibringung ihrer Zeugnisse bis zum 15. August schriftlich bei uns zu melden. Vorzugsweise würden Juristen, die das zweite Examen bestanden, Berücksichtigung finden. Das Gehalt beträgt 500 Thlr., und werden für Copialien 100 Thlr. jährlich vergütet. Der Vertrag wird auf drei Jahre mit einer beiden Theilen zu jeder Zeit freistehenden sechsmonatlichen Kündigung geschlossen und die Entscheidung im October oder November erfolgen. Sonstige Auskunft sind wir ruf Erfordern zu ertheilen bereit. Anfragen und Meldungen sind nicht portopflichtig. Königsberg i. Pr., 3. Juli 1866. Der Vorstand der Synagogen-Gemeürde. Die Stelle eines Religionslehrers, Schächters und Vorbeiers ist bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde sofort oder zum l. October d. I. zu besetzen. Gehalt 200 Thlr. außer Nebeneinkünften. Hierauf Reflectirende wollen sich gef. baldigst an Unterzeichneten wenden. Havelberg, 9. Juli 1863. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. I. Jtzigsohn. I. Pintus.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.