Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 30 (24.7.1866)
- Date
- 1866-07-24
- Page
- Seite 468 (sequence 2)
- Language
- German
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Erhebung des Geistes als Loslösung von dem das materielle Leben betreffenden Gedankenkreise (robm, vgl.2 Mos. 23, 12. 31, 1:7); als religiöse Erfüllung und Erhebung zu Gott, d. i. Heiligung (wnp) (s. hierüber Aus-' führliches in unserem Commentar zum vierten der Zehn- Worte). Darum heißt es schon in der ersten Begründung des Sabbaths (1 Mos. 2, 2. 3.) „Gott ruhete. am siebenten Tage" und dann „Gott segnete und höiligie den siebenten Tag, weil er an ihm von all seinem Schöpfungswerke geruht." Ebenso im vierten Worte (2 Mos.'20,' 8—11) „Gott segnete den Ruhetag und heiligte ihn", weil er am siebenten Tage nach Vollendung der Weltschöpfung geruht. Auf dem Momente, der Ruhe also soll sich die Heiligung des Menschen erheben; denn Gott heiligte diesen Tag, heißt nichts Anderes, als er heiligte ihn für den Menschen, daß er diesem heilig sei, daß sich der Mensch an ihm heilige. Darum heißt er „Ruhetag dem Ewigen, deinem Gotte, geheiligt" (“phb^ 'nb naE/ 'nb, unp nsp, 'n yiro« rüio unp asb rrj-r 2 Mos. 16, 23. 25. 31, 14. 15. 35, 2. 3 Mos. 23, 3.> An den beiden Hauptstellen über den Sabbath wird.daher 2 Mos. 20, 8. den Israeliten befohlen, diesen Tag zu heiligen, und 2 Mos. 31, 13. als Zweck ausgesprochen „daß ihr erkennt, daß ich der Ewige, der euch heiliget", der will, daß ihr euch heiliget und euch hierzu den Sabbath instituirt hat. Ganz im Geiste der Thorah wird behufs dieser Heiligung, dieser religiösen Erhebung des Geistes nur für die Gesammtheit ein doppeltes Tagesopfer und, was noch wichtiger, eine *np73 wnp, eine heilige Festversammlung, eine Zusammenberufung des Volkes zum Heiligthume (3 Mos. 23, 3.), was natürlich spater sich auf die Bewohner- Jerusalems beschränken mußte, vorgeschrieben, und die erst mit der Einrichtung von Synagogen für alle Individuen zu einer erhöhten Verpflichtung, an diesem Tage die Synagoge zu besuchen und die Vorlesung und Erklärung der Thorah zu hören, wurde. Was das Ruhen betrifft, so giebt die Thorah keine nähere Definition dessen, was Arbeit heißt. . Sie überläßt dies dem allgemeinen Verständniß und der gewissenhaften Anschauung des Einzelnen, so wie der Auslegung der Autoritäten*). Das Verbot „irgend einer Arbeit", wie sie an den sechs Werkeltagen verrichtet wird, der Begriff des und noch mehr des ni2, die Ausdehnung dieser Ruhe aus alle Diener und Fremdlinge und endlich auf alle Haussiere konnten die Bedeutung *) Davon giebt 4 Mos. 15, 32 ff. selbst ein Beispiel. nicht zweifelhaft lassen. Verstärkt wurde dies durch, die ausdrückliche Bemerkung, daß auch drängende Umstände das Gebot der Ruhe: nicht ausheben 'dürften/ sK daß z. B. weder Aussaat noch Ernte die Arbeit am Sabbath motiviren dürfte (2 Mos. 34, 21.). Aber das Unterlassen der Arbeit selbst hatte seine eigentliche Bedeutung und seinen Zweck nicht in dem Ruhen an sich — dazu wechselt ja'die Nacht mit dem) Tage.—, sondern vielmehr in dem dadurch bewirkten und allein ermöglichtet: Herauslösen aus dem materiellen und bürgerlichen Treiben, in der Trennung von den gewöhnlichen Tätigkeiten .und Beschäftigungen, und der Befangenheit des Geistes innerhalb dieser. Deshalb wurden, zur Verdeutlichung für das Volk, zweierlei Verrichtungen am Sabbath als verboten ausdrücklich hervorgehoben: sich von seinem Orte zu entfernen (2 Mos. 16, 29. vgl. 4 Mos. 15, 32.), und am Sabbath zu backen und zu kochen (das. V. 23.). An das letztere reiht sich eine Verhütungs- Vorschrift, kein Feuer in den Wohnungen., am Sabbath anzuzünden (2 Mos. 35, 3.), was absolut nur im arabischen und palästinensischen Klima möglich - war. Die Propheten haben den fundamentalen Charakter des Sabbaths für das ganze religiöse Leben' des Menschen vollständig begriffen, und so wenig dieselben sonst auf das cultuelle und ceremonielle Wesen eingehen, begegnen wir bei ihnen doch der Einschärfung des Sabbaths häufig. Auch bei ihnen wird das zweifache Moment des Sabbaths hervorgehoben. Die Hauptstelle ist Jesaias 58, 13. Hier wird das Ruhen besonders als „kein Geschäft zu thun", „keine Wege zu thun, dein Geschäft zu suchen" definirt; aber hinsichtlich der Erhebung des Geistes wird sogar untersagt, „Geschwätz zu schwatzen", also den Tag mit leeren, eitlen Dingen, dem Reden und der Beschäftigung mit solchen zu verbringen, und verlangt, ihn zu Lehren als dem Ewigen geheiligt, ihn „Wonne zu nennen", d. h. an ihm sich mit höherer Begeisterung zu erfüllen und dadurch höhere Freuden' zu ge-' nießen. Jeremias 17, 19 ff. verbietet insonders „eine Last aus den Häusern zu tragen, von Außen in die Stadt zu kommen", und schärft „den Ruhetag zu heiligen" ein. Vgl. auch Jecheskel 20, 20. Die geschichtlichen Bücher der h. Schrift zeigen uns, daß, wenn auch das Sabbathgesetz zu manchen Zeiten wenig beachtet wurde, die Institution des Sabbaths doch zu aller Zeit bestehen und aufrecht blieb. Man lese z. B. 2 Kön. 4, 22. 23., wo« es freilich scheinen möchte, daß das Reiten am Sabbath nicht für unerlaubt ange-