Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1866)
- Date
- 1866-07-17
- Page
- Seite 456 (sequence 6)
- Language
- German
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also vom Feudalstaate nur insofern, als der letztere auch in die herrschende Kaste eine Gliederung und Unterordnung brachte, während die griechische Demokratie für die herrschende Bürgerclasse, aber nur für diese, die Gleichberechtigung anerkannte. Je consequenter und schroffer daher . Plato seinen Staat nach dem griechischen Begriff durchführtedesto größer wurde dessen Ähnlichkeit mit : dem mittelalterlichen Feudalstaate und der Staatskirche dieses Zeitalters. " Fragen wir nun, wie sich das Staatsprinzip des Mosaismus zu diesen beiden sich gegenüberstehenden Grundsätzen des griechischen und des 'modernen Staates verhalte, so müssen wir schon aus den Einzelheiten, die wir oben kurz angeführt, erkennen, daß es sich ebenfalls mit dem platonischen im Gegensatz befindet. Der Grundsatz der Selbstverwaltung von Provinz und Ort unterhalb der Centralgewalt, die freie Wahl der Beamten, die Rechtsgleichheit aller Bürger, der Wegfall aller Stände, die Wehrpflicht des ganzen Volkes, die Anerkennung der Arbeit, die freie Bewegung des Eigenthums, des Verkehrs, der Gewerbe u. s. w. bezeugen, daß der mosaische Staat das Recht und die Freiheit des Individuums dem Staate gegenüber vollkommen anerkannte, und daß er hierin die Prinzipien des modernen Staates verkündet, verwirklicht und vorbereitet hat. Dennoch aber hat er in seinem Zwecke und Ziele einen Standpunkt, der über den Zweck und das Ziel des modernen Staates hinaus- . geht, und welchem der platonische Staat, so sehr er ihm sonst widerspricht, näher steht. Der mosaische Staat hatte seinen Zweck nicht in der bloßen Gemeinsamkeit wie der platonische, und nicht blos in dem Schutz, dem Wohlstand und der Bildung des Einzelnen wie der moderne Staat, sondern in der Erkenntniß und Ausübung der Gotteslehre, welche nicht etwa allein in dem Bekenntniß des Dogmas vom einzigen, unkörperlichen Gotte bestand, sondern in der organischen Consequenz der sittlichen, socialen und politischen Freiheit, die mit jener Erkenntniß völlig identisch ist. Für diese Gotteslehre, ihren Bestand und ihre Verwirklichung war die Gesammtheit, waren alle. Einzelnen da; um ihretwillen bestand die Gesammtheit als Staat, existirten alle. Einzelnen. Ihre Segnungen begründeten und erhielten den Staat, und ergossen sich auf alle Einzelnen als Solche.*) Gerade weil aber *) Für die Befolgung des Gesetzes wird den Einzelnen der besondere Segen an vielen Stellen der h. Schrift verheißen, z. B. 5 Mos. 15, 1.0, 23, 21, 28, 8, die Gotteslehre organisch undintegrirend die sittliche, sociale und politische Freiheit enthielt, - konnte der Staat nichts anderes als diese enthalten, und mußte sie . allen seinen Individuen gewähren und sichern. Es waren also nicht blos die äußeren Momente von Rechtsschutz, Wohlstand und Bildung, welche den Zweck des mosaischen Staates ausmachten, sondern das innere Moment der Gotteserkenntniß, der Sittlichkeit, der socialen und politischen Freiheit, der Liebe und des Rechtes, als nothwendige Ausstrahlungen eines einzigen Lichtfocus, das er in seiner Gesammtheit als Staat, und in allen Einzelnen als dessen Söhnen und Angehörigen verwirklichen wollte. Plato's leitende Idee ist, wie Zeller richtig bemerkt, „die Verwirklichung der Sittlichkeit durch den Staat: der Staat soll seine Bürger zur Tugend heranbilden, er ist eine großartige, das ganze Leben und Dasein seiner Mitglieder umfassende Erziehungsanstalt." Aber weil bei ihm die Sittlichkeit nur eine willkürliche Prämisse ist, weil er dieselbe zwar in der Ueberzeugung wurzeln läßt, aber nicht begreift, daß eine solche Ueberzeugung ohne die freie Bewegung des Geistes und des Lebens gar nicht möglich ist, und glaubt, daß sie durch den höchsten Zwang, die schärfste Abgrenzung, die strengsten Vorbeugungsmaßregeln beschaffen werden kann, fällt er in den hellenischen Staat zurück, und büßt diesen Jrrthum durch die Uebertreibung der dem hellenischen Staate zu Gebote stehenden Mittel. Die Sittlichkeit kann einerseits ohne die wahre Gotteserkenntniß, andererseits ohne die Freiheit der Individuen nicht bestehen. Weder der Staat ist sittlich, welcher auf der Unfreiheit sich aufbaut, noch die Individuen sind in allem dem sittlich, worin und wozu ihnen die Freiheit fehlt. Dies macht auch im obersten Principe den Unterschied zwischen dem mosaischen und platonischen Staate aus. Fehlt dem modernen Staate ein solches oberstes Prinzip für den höchsten Zweck des Staates, so sieht er sich eben in der Gefahr, den Individualismus zu übertreiben, wie der griechische Staat das Recht des Staates übertrieb, in der Gefahr, sich durch diesen Individualismus zersetzt und aufgelöstzu finden, wie sich dies bereits durch die Hervorrufung seines extremen Gegensatzes, des Communismus und Socialismus andeutet.— Wenn wir in obiger Parallele etwas ausführlicher warenso geschah dies, abgesehen von dem Interesse, welches der Gegenstand besitzt, auch aus folgender Betrachtung. Es ist nicht zu verkennen, daß von vielen Seiten her gegenwärtig gestrebt wird, dem jüdischen Volke den Ruhmden Monotheismus in die Welt ge-