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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-07-17 · Heft 29 (17.7.1866) · p. Seite 453

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 29 (17.7.1866)
Date
1866-07-17
Page
Seite 453 (sequence 3)
Language
German
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453 schiedenheit werfen. Plato lebte im 4. Jahrhundert vor der gew. Ztr. Er stand ziemlich am Ende einer großen ' politischen Entwickelung in Griechenland. Die hellenischen Demokratien hatten sich bereits überlebt, und waren in Ochlokratie und Anarchie ausgeartet. Im Innern waren sie an der Selbstsucht der Privatintereffen, der persönlichen Hab- und Herrschgier gescheitert; nach außen hatten sie die Wirren des peloponnesischen Krieges hervorgebracht; die wiederhergestellte Demokratie in Athen hatte damit begonnen, dem Sokrates den Schierlingsbecher zu reichen. Unter allen hellenischen Staaten hatten allein die spartanischen Institutionen sich als lebenskräftig und dauerhaft erwiesen. In Griechenland war es durchaus unbezweifelte Ansicht, daß der Einzelne dem Ganzen gegenüber rechtlos sei und der Staat die begründete Befug-! niß habe, Jedem das Maß seines Rechtes zuzuertheilen, denn die Bürger seien um des Staates willen, nicht der Staat um der Bürger willen da. In Sparta war den Bürgern der Besitz von Gold und Silber untersagt und tur Eisen zu Münzen verwandt; im Falle des Bedürfriffes durfte man sich fremder Vorräthe, Werkzeuge, Haussiere und Sclaven wie der eigenen bedienen; die nännliche Bevölkerung wurde auch im Frieden durch Gemeinsamkeit der Mahlzeiten, Uebungen, Erholungen, selbst da Schlasstätten dem Hause fast gänzlich entzogen; die Eichung war eine öffentliche, und auch die Mädchen nahmen an den Leibesübungen Theil; die Ehe wurde vou Staate überwacht, ihre Schließung gesetzlich beschallt, innerhalb ihrer aber aus Staatszwecken viele Freveit gewährt; Reisen ins Ausland waren untersagt, Neurungen und fremde Sitten durch die strengsten Maßregel^ verpönt. Die Griechen verachteten die Handarbeit und chen in der Beschäftigung mit ihr, in Sparta auch mit hn Landbau, eine Erniedrigung für den freien Bürge. Wer sich dieses vergegenwärtigt, der wird den platonchen Staat als völlig aus dem Boden des Hellenisms und jener Zeit erwachsen anerkennen, und in jenem icht ein Spiel der Phantasie, sondern nur eine Conseqmz des Philosophen erblicken. Diesem gegenüber steht deiGesetzgeber Moses völlig verschieden da. Er tritt nimam Ende einer politischen Entwickelung seines Volkes dt, sondern an deren Beginn; er erwächst nicht ans gegeben Verhältnissen, sondern bildet und gestaltet sie; er A nicht die Consequenz aus den Erfahrungen der Vergatenheit, sondern er ebnet, umzeichnet und theilt ab den Böm, auf welchem das politische Leben seiner Nation sürVe Zukunft bestehen und sich bewegen soll. Man hat unzählige Male wiederholt, daß Moses-seine Ansichten und Einrichtungen aus Egypten mitgebracht. Die Wiederholung eines Jrrthums sanctionirt diesen nicht. Alle seine Staatseinrichtungen sind eher das Gegentheil der egyptischen, als daß sie Aehnlichkeit mit ihnen hätten j und wenn man einmal seine völlige Selbständigkeit nicht anerkennen will, so könnte man eher behaupten, er habe in Egypten gelernt, wie es nicht sein solle. Diese verschiedenartige Stellung gestattete Moses eine viel größere Freiheit des Leistes, als sie dem griechischen Philosophen einwohnen konnte, der aus bitteren Erfahrungen, aus Umsturz und Wirren seine Folgerungen und aus einseitigen Musterbildern seine Ideale ziehen und in seinen Prinzipien den Grundanschauungen seines Volkes folgen mußte. Stellen wir uns nun den platonischen Staat in seinen Umrissen vor, und zwar mit den Worten Zeller's. Er ist „ein Staat, in welchem die Philosophen regieren, und mit unbedingter Machtvollkommenheit, ohne eine Verfassung odersonst eine gesetzliche Schranke, regieren sollen; in welchem die Trennung der Stände so streng durchgeführt ist, daß den Kriegern und Beamten jede Beschäftigung mit Landwirthschaft und Gewerben untersagt wird, die Landbauer und Gewerbtreibenden ohne Ausnahme von aller politischen Thätigkeit ferngehalten, zu steuerzahlenden Unterthanen herabgedrückt werden; in welchem andererseits die Staatsbürger ganz nur-, dem Staate, nie und in keiner Beziehung sich selbst gehören sollendem Staat, welcher für seine höheren Stände die Ehe, die Familie, das Privateigenthum aufhebt; wo alle Verbindungen von Mann und Weib für den einzelnen Fall von der Obrigkeit angeordnet, die Kinder, ohne ihre Eltern zu kennen, von ihrer Geburt an in öffentlichen Anstalten erzogen, die sämmtlichen Activbürger auf Staatskosten gemeinschaftlich gespeist, die Mädchen ebenso, wie die Knaben, in Musik und Gymnastik, in Mathematik und Philosophie unterrichtet, die Weiber, wie die Männer, zu Soldaten und Beamten verwendet werden; ein Staat, welcher auf wissenschaftliche Bildung gegründet sein will, und doch der freien Bewegung des geistigen Lebens die stärksten Fesseln anlegt, jede Abweichung von den herrschenden Grundsätzen, jede sittliche, religiöse und künstlerische Neuerung streng unterdrückt." So wollte also Plato für den Staat ein System zu Grunde legen, das alle Sittlichkeit auf das Wissen basiren wollte; aus der Furcht, die Bürger in die Beschäftigung mit der -Sinnenwelt zu verwickeln, aus der Ueberzeugung , daß 29*,

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