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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-07-10 · Heft 28 (10.7.1866) · p. Seite 443

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 28 (10.7.1866)
Date
1866-07-10
Page
Seite 443 (sequence 9)
Language
German
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rung stellt. Das Cdict' vom 11. März 1812 hatte die jüdischen Gemeinden ganz autonom gemacht, ihre Organisation nach dem Gesetze von 1847 unterzieht sie in vielen Beziehungen der Einwirkung der k. Regierung. Und dieses giebt zugleich die Zurückweisung des Einwandes, daß es der Staatsregierung an einem Organe fehle, durch welches diese derartige Erlasse an die jüdischen Gemeinden gelangen lassen könne, wie es bei den christlichen Kirchen durch die bezüglichen Consistorien u. s. w. bestehe; denn die k. Bezirksregierungen stehen mittels der Kreislandräthe in steter Correspondenz mit den Shnagogengemeinden. Wir sind weit entfernt, ängstlich nach den Motiven zu forschen, oder in dem Wegfall solcher Erlasse um gottesdienstliche Acte ein bedauernswerthes Verhältniß zu suchen. Wir wollten die Sachlage nur constatiren. Haben doch auf diese Weise die Juden in Preußen gerade Gelegenheit, ihre Theilnahme an vaterländischen Vorkommnissen nur um so freiwilliger zu bekunden. — Ein hiesiger junger jüdischer Mann, mit Namen Demuth, ist zum Offizier bei den Garde-Landwehr-Kürassiren ernannt worden. Bei der Garde ist dies , unseres Wissens, der erste Fall. Wongrowiec, 22. Juni. (Privatmitth.) Der hies. Gemeinde ist durch den unerwarteten Heimgang des um unsere Jugend sehr verdienten, in jeder Beziehung ausgezeichneten Lehrers Abraham Löwenstein, der im 47. Lebensjahre nach 22jähriger Amtschätigkeit an hies. Schule mit Hinterlassung einer Wittwe und fünf unmündiger Kinder nach kurzer Krankheit verstorben ist, ein empfindlicher Verlust zugefügt. Die allgemeine Verehrung, die er sich erworben , hat sich heute bei seinem Leichenzuge documentirt. Aus allen Ständen ohne Unterschied der Religion folgte ein hier selten gesehener Trauerzug, hinter dem Sarge der Orts-Rabbiner und der evangelische Pastor , Herr Kolbe, als Schulinspector, und Haben beide auf dem Begräbnißplatze die Leichenreden gehalten. Während des Trauerzuges' waren alle Läden geschlossen. Sein Andenken wird hier so leicht nicht erlöschen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, im Juni. Die Vertreter der israelitischen Cultusgemeinde erlassen an ihre Glaubensgenossen in Wien einen Aufruf, aus dem wir die folgenden wef entlichen Stellen hervorheben: „Der Vorstand hat - den Beschluß gefaßt, die möglichst verfügbaren Belegräume des israelitischen Hospitales, ohne Beeinträchtigung der eigenen Kranken, zur Aufnahme und Verpflegung verwundeter Krieger, ohne Unterschied des Glaubensbekenn t niss es, einzurichten und den Behörden anzubieten. Wir sind überzeugt, daß Sie den im vollsten Vertrauen auf Ihren stets bewährten Wohlthätigkeitssinn gefaßten Beschluß willkommen heißen und uns, bei Ihrem Mitgefühle für diejenigen, die mit Blut und Leben für Recht und Ehre des Vaterlandes einstehen, in Erfüllung einer heiligen Bürgerpflicht, durch reichliche Spenden großmüthig unterstützen werden. — Die Kanzlei der Cultusgemeinde, Seitenstättengasse Nr. 4, ist angewiesen von heute an täglich von 9 bis 2 Uhr Geldbeträge in Empfang zu nehmen. Ebenso übernimmt sie Spenden von Leinwand, Wäsche, vorzüglich Bettwäsche, Verbandstücke, Charpie, Victualien. Alle Geldbeiträge und Naturalspenden werden dankbar bescheinigt und die Namen der Wohlthäter veröffentlicht werden.' Rücksichtlich der Wäsche und Charpie richten wir unsere Bitte noch besonders an die edelherzigen Frauen unserer Cultusgemeinde und hoffen namentlich durch deren milden und theilnahmvollen Sinn in ergiebigster Weise unterstützt zu werden." — Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde veröffentlicht den Rechnungsabschluß für das abgelaufene Jahr und entnehmen wir demselben nachstehende Daten: Die Einnahmen betrugen im Ganzen 60,253 fl. 32'fr. Dagegen betrugen die Ausgaben 60,166 fl. 48 kr.'Das Activ-Vermögen der Gemeinde beträgt in Summa 416,647 fl. 14 kr., dagegen betragen die Passiva 596,805 fl. 18 kr., und übersteigen demnach die Passiven die Activen um 180,158 fl. 4 kr. Außer der Betheiligung der verschiedenen Wohlthätigkeitsanstalten wurde durch' Absendung eines Religionslehrers am Neujahrs- und. Osterfest nach der Strafanstalt in Stein, um auf die sittliche Besserung der Jnhaftirten zu wirken, angesttebt, und der mit Genehmigung der Statthalterei eingeführte Gottesdienst, wie dies beim k. k. Landesgerichte in Wien schon seit Jahren der Fall ist, an Sabbath- und Festtagen fortgesetzt. Prag, 7. Juni. "(Privatmitth.) Im Augenblicke, wo 25000 jüdische Soldaten in der Armee Oesterreichs des Rufes ihres erhabenen Kriegsherrn gewärtig kampf- 28

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