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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-07-10 · Heft 28 (10.7.1866) · p. Seite 441

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 28 (10.7.1866)
Date
1866-07-10
Page
Seite 441 (sequence 7)
Language
German
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konnte der römische Staat wohl etwa da,, wo er sie in einem bestehenden Volke antraf, wie die jüdische, innerhalb gewisser Grenzen gewähren lassen; wenn sie dagegen die Staatsreligion in ihrem eigenen Gebiete angriff, wenn sie die Bekenner derselben dem anerkannten Cultus abwendig machte, wenn sie auf den Rechtstitel einer nationalen, von den römischen Eroberern schon Vorgefundenen Eigenthümlichkeit sich nicht stützen konnte, und doch eine ungehemmte Bewegung für sich in Auch sprach nahm, so mußte der römische Staat entweder sein ganzes bisheriges Prinzip aufgeben, die ganze Verbindung, in welcher er mit der Volksreligion stand, auflösen, oder er mußte den fremden Eindringling mit allen den Mitteln zurückweisen, welche der Besitz der Macht und die geltenden Gesetze an die Hand geben. . Eben dies aber war der Fall des Christenthums." — Der Verfasser setzt nun weiterhin die Unverträglichkeiten des damaligen Christenthums mit dem römischen Staatswesen auseinander, was uns hier nicht weiter berührt. Genug, daß sich die Institution der Staatskirche, wie sie auch innerhalb des Christenthums, gleich nachdem es den Cäsarenthron bestiegen, sich entwickelte, an das heidnischrömische Staatswesen unmittelbar anschloß. Die moderne Welt hat so dem alten Römerthume, insonders dem römischen Cäsarismus zwei Erzeugnisse zu verdanken: die Staatskirche und die Jurisprudenz. Die Uebel, welche die letztere für die Handhabung des Rechts, innerhalb der Gesetzgebung, Staatsverwaltung und Diplomatie und in der Religion bewirkt hat, davon sprechen wir wohl ein ander Mal. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Ludwigöhafen am Rhein, im Juni. (Privatmitth.) Eine Frage, die in unsrer Zeit auch für den jüdischen Gottesdienst nicht ohne Bedeutung ist, ist die nach der Heizung der gottesdienstlichen Räume. Sie erhält ihre Wichtigkeit theils dadurch, daß das gegenwärtige Geschlecht viel mehr an Comfort gewöhnt ist und diesen daher auch bei Gebet und Gottesdienst bedarf, dem es sich sonst aus gesundheitlichen Rücksichten leicht entzieht, 10 Dctp ote «Synagogen wahrend des WlNters weniger besucht werden, theils weil bei dem Anwachs der Gemeinden in den größeren Städten die Synagogen im solcher Größe gebaut werden, daß sie der Kälte noch mehr zugänglich sind. Nach Berhältniß findet dieses sogar bei den Synagogen kleinerer Gemeinden ebenfalls statt, dennoch ist ms setzt die Heizung von Synagogen nur ein seltener Fall, wie dies auch bei den Kirchen stattfindet. Die Ursache liegt namentlich in der Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Erwärmung größerer Raume auf die gewöhnliche Weise. Es kann daher nur willkommen sein, wenn eine hiesige Fabrik Bo her u. Consorten, ihre Aufmerksamkeit besonders auf Heizung von Kirchen und Synagogen gerichtet hat, und ihre Thätigkeit auf Herstellung von Apparaten verwendet, welche eine gleichmäßige Erwärmung, eine geringe Quantität von Brennmaterial und das Erforderniß eines kleinen Kaminraumes mit einander verbinden. Eine hervorragende Eigenschaft ihres Luftheizungs-Systems liegi in einer eigenen Construction der Apparate., wodurch nicht nur stets frische, nicht ausgetrocknete Lust von außen erwärmt in den zu heizenden Raum geführt wird, sondern auch eine stete Ableitung der verbrauchten, mit den Produkten der Ausdünstung geschwängerten Luft stattfindet. Es wird hierdurch zunächst den Respirationsorganen und damit indirect dem allgemeinen körperlichen Wohlbefinden die vollkommenste Rechnung getragen, ohne daß irgend Jemand durch grelle Hitze oder Zugluft belästigt würde. Die. Apparate der Herren Boyer u. Consorten haben sich, wie gewichtige Zeugnisse erweisen, bewährt, und sind bereits in vielen Kirchen in Dresden, Karlsruhe, Weimar, Hannover, Leipzig, Heidelberg u. s. w. eingeführt, sowie auch in die Synagoge zu Stuttgart. Bei den jetzt stattfindenden zahlreichen Neubauten von Synagogen hielten wir es für unsere Pflicht, hierauf aufmerksam zu machen. Preußen. Berlin, 1. Juli. (Privatmitth.) In meiner vorigen Correspondenz schrieb ich Ihnen über den hier gestifteten Sabbathverein; demselben ist nun, wie ich höre, eine noch größere Zukunft zugedacht. An diesen engern Verein von Gelehrten soll sich nämlich noch ein weiterer Verein schließen, dessen Mitglieder durch ihre

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