Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 28 (10.7.1866)
- Date
- 1866-07-10
- Page
- Seite 440 (sequence 6)
- Language
- German
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tigwnen mag beim nun die wahre sein? Zuerst kommt es indeß darauf an, zu entscheiden, ob frommen Männern überhaupt über die Religionen zu disputiren gestattet ist. Selbst dem Philosophen Toralba scheint es bedenklich, über so wichtige und heilige Gegenstände zu reden, vielleicht ohne die gehörige Vorbereitung und Würde. Mit echter Humanität fügt Salomo hinzu, daß es ja außerdem auch ein Unrecht sei, jemandem an der Wahrheit seiner Religion, der er bisher vollkommen ergeben gewesen, Zweifel zu erregen, wenn man ihm nicht wirklich eine bessere Ueberzeugung einflößen zu können sicher sei. Auch erwähnt er die schlimmen Folgen: Zorn und Haß, die häufig aus Religionsdisputationen geflossen seien. Der Skeptiker Senamus behauptet sogar, man dürfe keine neue Religion verbreiten, auch wenn sie besser wäre, als die alte, denn daraus ergäben sich nur die schlimmsten Zerrüttungen. Gegen solche Ansichten muß sich natürlich der Protestant Friedrich erheben und für die Freiheit der Religionserörterung und des Religionswechsels streiten. Toralba, Octavius kommen dem Salomo zu Hülfe; indeß man giebt sich gegenseitig Versprechung, sich nichts übel nehmen zu wollen und in Freundschaft und Ernst alles zu besprechen, und so geht man auf die Untersuchung der Religionen ein. (Schluß folgt.) Zerstreute Bemerkungen. 14. Die römische Staatskirche. Wir kommen auf die in No. 13 der „Zerstreuten Bemerkungen" citirte Stelle in der Abhandlung Zeller's über Marcus Aurelius Antoninus noch ein Mal zurück. Es ist bekannt, daß die Vertheidiger der römisch katholischen Hierarchie dieselbe aus den mosaischen Institutionen herleiten wollen, und diese Ansicht sich dermaßen verbreitet hat, daß auch die Feinde jener diese Herleitung als richtig annehmen und ohne Weiteres das Judenthum dafür verantwortlich machen. Wir haben das Gegcntheil nachgewiesen, die Nichtigkeit der Anklagen, daß die römisch-katholische Theokratie sich auf eine mosaische Theokratie stütze, erhärtet, und auf die wesenhaften Unterschiede zwischen *vem Hohenpriesterthume und den: Papstthume aufmerksam gemacht. Jeder Laie kann dies einsehen, wenn er nur den einzigen Umstand erfährt, daß der Hohepriester durch seine Würde nicht einmal das Recht hatte Mitglied des Ganhedrm zu sein, und der Gerichtsbarkeit des letzteren unterstand. Neuerdings ist nun nachgewiesen worden, daß die Institution der römisch-katholischen Staatskirche vielmehr ihren Ursprung und ihre geschichtliche Folge aus dem heidnischen römischen Reiche gezogen. Mancher hat dies schon aus der republikanischen Zeit Roms gezeigt. In der angeführten Abhandlung liefert uns Zeller, ohne die Absicht zu haben, einen Beweis hinsichtlich des römischen Kaiserreichs. Nachdem er H nämlich die unter Marc Aurel stattgefundenen Christenverfolgungen geschildert hat, fährt er fort: „Wie sollen wir es uns nun erklären, daß einer der besten Menschen und einer der mildesten Herrscher die Christen mit dieser Härte behandelte? daß. derselbe Fürst, welcher Empörern und Hochverräthern fast über das Maß der Staatsklugheit hinaus zu verzeihen wußte, gegen eine Religionsgenossenschaft, deren Grundsätze seinen eigenen so vielfach verwandt sind, ein System der Unterdrückung befolgte, das uns nur höchst ungerecht, ja unmenschlich erscheinen kann? v Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns zunächst erinnern, daß Marc Aurel eben der Beherrscher des römischen Staats war. Dieses Staatswesen war aber in allen seinen Beziehungen mit der Staatsreligion so innig verwachsen, daß es einem Römer gar nicht möglich war, beide von einander zu trennen. Alle öffentlichen Handlungen von einiger Bedeutung wurden mit Opfern und Gebeten, mit Beobachtung des Vögelflugs und Opferschau eröffnet; von den Staatsgöttern und ihrer Anrufung erwartete man Sieg im Kriege und Gedeihen im Frieden; bei diesen Göttern wurde der Huldigungseid und der Fahneneid geschworen; zu den ' Göttern sollten die verstorbenen Beherrscher des Weltreichs sich erheben, und ein6 Art religiöser Anrufung wurde auch schon den lebenden erwiesen. Wie das häusliche, gesellschaftliche und bürgerliche, so war auch das politische Leben des römischen Volkes an die Verehrung der Götter geknüpft und von ihr getragen. Nun waren diese Götter freilich sehr duldsam; eine beträchtliche Anzahl auswärtiger, namentlich griechischer Gottheiten hatten allmählich in ihrem Kreis Aufnahme gefunden, und alle Götter der besiegten Völker wurden in ihrer Bedeutung für diese Nationen bereitwillig anerkannt, wenn sie auch nicht zu Göttern des römischen Staats erhoben wurden. Aber diese Duldung war natürlich an die Bedingung der Gegenseitigkeit geknüpft; eine Religion, welche gegen die Staatsgötter und ihre Verehrung feindselig austrat,