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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-07-03 · Heft 27 (3.7.1866) · p. Seite 426

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 27 (3.7.1866)
Date
1866-07-03
Page
Seite 426 (sequence 8)
Language
German
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m Forderung Einspruch erhob. Der Inhalt der Debatte war folgender: Bürgermeister Hantelmann, der schon vor langen Jahren zu Gunsten der Emancipation der Juden das Wort ergriffen hatte, erkannte die von der Regierung zur Begründung der Erhöhung angeführten Gründe an, welchen Ausführungen sich der Abgeordnete Redecker anschloß und noch namentlich hervorhob, wie schwer es den auf dem Lande wohnenden Juden werde, ihre Lehrer zu unterstützen man müsse sich ihrer um so mehr annehmen, als sie in diesem Hause eine Vertretung noch nicht hätten. Schatzrath Ostermeher meinte zwar, daß die Unterstützung für Christen verhältnißmäßig geringer sei, als die für 'die Juden beantragte, dennoch sei er aus den von der Regierung angeführten Gründen für die Erhöhung. Regierungsrath Bening, ein anerkannt liberaler Mann, hob gegen den Vorredner hervor, daß für christliches Schul- und Religionswesen viel aus der Kroncasse gethan werde, außerdem aber seit Jahrtausenden für die christliche Kirche gesorgt sei und lobt noch ins Besondere die Ausbildung des jüdischen Schulwesens. Bürgermeister Miquöl wünschte, daß es den Juden gelingen möge, Unterstützung ihrer Schulen aus Communalmitteln in demselben Maße zu erreichen, wie solche den Schulen anderer Confessionen zu Theil werde. Hierauf wurde der Antrag des Ausschusses angenommen und da dies bereits früher durch einen Majoritätsbeschluß der ersten Kammer geschehen ist, so ist die Regierung nunmehr zu der begehrten Unterstützung aus Staatsmitteln ermächtigt. Wann dieselbe aber zum ersten Male stattfinden wird, steht nunmehr, nachdem unser Königreich von den Preußen besetzt worden ist, freilich dahin. In Elze starb vor etwa anderthalb Jahren der Advocat Schmidt mit Hinterlassung eines Sohnes, zu deffen Vormund er den ihm befreundeten und allgemein geachteten Kaufmann Philipp Wolfers daselbst ernannt hatte. Gegen diese Vormundschaft erhob zwar sofort der dortige orthodoxe Pastor Einspruch, indem er vorgab, daß durch dieselbe der christlichen Erziehung des Knaben Abbruch geschehen könnte, allein er wurde von dem dorttgen liberalen Amtsrichter Meyer mit seiner Beschwerde abgewiesen. Nun ist es aber eine bekannte Thatsache, daß die Orthodoxieihre Pläne meistens mit einer Beharrlichkeit verfolgt, die einer besseren Sache würdig wäre und wir irren wohl nicht, wenn wir dieselbe Beharrlichkeit auch im Verfolge dieser Angelegenheit erkennen. Vor einigen Monaten erhielt nämlich der genannte Amtsrichter von der Kronanwaltschaft die Aufforderung, schleunigst dafür zu sorgen, daß dem Herrn Wolfers die Vormundschaft abgenommen und für den Knaben ein christlicher Vormund bestellt werde. Hieraus rescribirte der Amtsrichter, daß er Niemanden wüßte, der sich der Vormundschaft des Knaben mit so vieler Sorgfalt und Hingebung unter- . ziehen würde, für dessen christliche Erziehung übrigens ebenfalls hinreichend gesorgt sei, wovon sich die Kronanwaltschaft leicht überzeugen könne. Allein diese Vorstellung blieb fruchtlos, denn nachdem die Kronanwaltschaft von den eingeforderten, die Angelegenheit betreffenden Acten Einsicht genommen hatte, erkannte sie zwar die Fürsorge des Herrn Wolfers für das ihm anvertraute Mündel an, beharrte aber dennoch bei ihrer früherer Forderung. Da erklärte der Amtsrichter, daß er dem Verlangen der Kronanwaltschaft zum Nachtheile des Knaben um so weniger entsprechen könnte, als er in dieser seine ihm Vorgesetzte Behörde nicht zu erkennen vermöge, als welche er das Obergericht in Hildesheim bezeichnet, welchem er auch die Angelegenheit sofort unterbreitete. Dieses entschied nun nach reiflicher Erwägung der vorgebrachten Bedenken, daß einzelne derselben zwar begründet sein möchten, allein ' nach dem Gesetze vom Jahre 1848 wären die Juden vollkommen emancipirt und demnach auch berechtigt, die Vormundschaft über christliche Kinder zu führen und wurde außerdem noch die Kronanwaltschaft in sämmtliche Kosten verurtheilt. Der bisherige Privatdocent Dr. Ferdinand Frensdorfs in Göttingen, ein geborener Hannoveraner und durch mehrfache literarische Arbeiten wie auch als Mitarbeiter an den unter der Leitung des Professors Hegel auf Kosten des Königs von Baiern erscheinenden deutschen Städte-Chroniken aus dem Mittelalter rühmlich bekannt, ist zum außerordentlichen Professor an der juristischen Facultät ernannt worden. Bei der jüngsten Preisvertheilung an der genannten Universität wurde von Seiten der philosophischen Facultät der volle Preis dem Philologen Hartwig Derenburg aus Paris, einem Sohne des bekannten dortigen Orientalisten, für seine dem Gebiete der orientalischen Sprachen angehörende Arbeit zuerkannt. In Goslar ist der Kämmerer Schlesinger, der einzige jüdische Beamte im Königreiche, zum Rechnungsführer der dortigen Sparcasse ernannt und in Peine

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