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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-06-19 · Heft 25 (19.6.1866) · p. Seite 395

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 25 (19.6.1866)
Date
1866-06-19
Page
Seite 395 (sequence 9)
Language
German
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395 jüdische Religionsschul-Ordnung vom Jahre 1862'• besteht, was mir aber, obgleich ich sechs Monate hier war, noch nicht mitgethellt worden. Hinsichtlich der zweiten jedoch erkläre ich, hiermit auf das Bestimmteste, daß sich Alles, besonders was die politischen Verhältnisse anbetrifst, in der That so verhält, wie ich berichtet, und sind mir von mehreren der achtbarsten Juden Mecklenburgs Beifall und Anerkennung gezollt worden. ' : L. L. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 7. Juni. (Privatm.) Die Conferenzen der sogenannten Orthodoxen bei der Statthalterei wegen der in Verhandlung stehenden neuen Gemeindestatuten sind zu Ende. Sie haben ihre Wünsche in zwei Sitzungen der Regierung zur Kenntniß gebracht und die Statthalterei hat dieselben dem Vorstande der Gemeinde zur Begutachtung übergeben. Da hier von Orthodoxie und Reform blos auf liturgischem Gebiete die Rede sein kann, wenn man überhaupt von der Orthodoxie unter . Juden spricht, da hier sonst von keiner Reform die Rede ist und selbst die vorhandenen Reformen sich noch von „anno dazumal" im Jahre 1826 herschrieben*) (der Vorstand hier ist bereits seit mehreren Jahren sehst conservativ): so ist auch die Spaltung überhaupt nicht sehr bedeutend. — Da die Differenzen in solcher Weise zwischen den Orthodoxen und Reformern hier unerheblich sind, so findet man auch nicht jene Feindseligkeit zwischen den einen und den andern, wie dieses anderwo der Fall ist. , Es haben sich bisher die Orthodoxen auch in bescheidenen Grenzen gehalten. Doch l’appätitvient en mangeänt. Nachdem die Statthalterei die Opposition gewissermaßen heraus - forderte, so rückten diese mit Wünschen heraus, die weitgreifender Natur sind. Ich will einige dieser Wünsche hervorhebeu: 1) Die Gemeide soll ihnen drei Bethäuser erbauen und zwar Eines in der inneren Stadt und zwei in den Borstädten. 2) Der Rabbiner soll in den Sitzungen des Vor- Die,ganze Reform beschränkt sich . aus Chorgesang und Abschaffung einiger Piuttm — das ist Alles! Das nennen die Korachiden Reform, und sich dem gegenüber — Orthodoxe! Allzuviel Ehre für Beide! Redact. standest in welchen religiöse Fragen behandelt werden, Sitz und Sttmme haben. 3) Bei der Wahl eines Rabbiners soll der Gemeindevorstand verpflichtet sein, aus den Vorständen der orthodoxen Bethäuser ebenso viele Mitglieder in das betreffende Wahlcomits wählen zu lassen, als er selbst dazu bestimmt. Was nun den ersten Punct betrifft, so wären zunächst die Finanzverhältnisse der Gemeinde zu Rathe zu ziehen. Es dürfte auch der Fall ganz neu sein, daß eine Gemeinde ein Bethaus für eine Partei erbaut und sich jedes weiteren Rechtes über dasselbe begibt. Es fällt uns nicht ein, irgendwie einen Religionszwang zu befürworten; aber sonderbar wäre es, wenn der Vorstand in so eingiebiger Weise Parteibestrebungen begünstigen wollte, welche sich eines schönen Tages entt schieden gegen ihn wenden könnten. Bezüglich des 2. Punctes wäre wol nichts einzuwenden und können wir es selbst nur wünschen, daß bei Entscheidung über religiöse Fragen auch Rabbiner zu den Vorstandssitzungen zugezogen werden, die Sitz und Stimme haben. Es entsteht jedoch die Frage, da in der hiesigen Gemeinde zwei Prediger und ein Rabbiner fungiren, sollen alle drei Sitz und Sttmme im Vorstande haben, wenn über religiöse Fragen verhandelt wird? — So sehr wir das Princip anerkennen, eben so wenig können wir dafür stimmen, daß der Vorstand sich in die Gefahr bringe, um sich so zu sagen majorisiren zu lassen. Soll hingegen nur einer der geistlichen Functtonaire Sitz und Stimme haben, dann dürfte der Vorstand kaum geneigt sein, dem Rabbiner diese Stimme zuzuerkennen, sondern er wird sie einem Prediger geben. So sehr aber auch der Vorstand geneigt sein mag Concessionen zu machen, um den Frieden zu erhalten; auf den 3. Punct kann er nicht eingehen, wenn er nicht die Autonomie aufgeben will. Ein solcher oder ein ähnlicher Vorgang ist uns auch sonst nirgends bekannt. Dadurch würde der Vorstand der sogenannten orthodoxen Pattei ein Privilegium geben, welches sich durch nichts rechtfertigen ließe. Haben die Orthodoxen Boden in der Gemeinde, so muß es ihnen ein Leichtes sein, Männer ihrer Partei in den Vorstand zu bringen. Gelingt ihnen das nicht — und bisher war ihnen dieses nicht möglich, - obschon keine Agitation gegen sie vorhanden: war, wie uns vielmehr bekannt ist, hat man. 25

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