Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1866)
- Date
- 1866-06-19
- Page
- Seite 393 (sequence 7)
- Language
- German
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393 chem die Bitte um das Mitleid bei den Beamten den mittelalterlichen Nöthen, aber nicht unseren jetzigen Nöthen anpassend ist, wenig erbaut gefunden haben. Allein die geistlose Hyperorthodoxie nimmt hieran keinen Anstoß. Und doch modernisirt sie sich immer mehr und fürchtet das r>pn nicht im Geringsten. Höre Welt und staune — sie verbreitete die Einladung zu der Trauerfeier durch ein Programm in deutscher Sprache mit schwarzem Rande, und trug einen Trauerflor um den Hut. Der „Jeschurun" wird uns Aufschluß geben über die tiefsinnige Symbolik, durch welche diese Neuerungen in das Judenthum eingeführt werdet mußten. Hannover, 4. Juni. (Privatm.) Am jüngsten Geburtstage unseres Königs wurde Herrn Obercommerzrath Simon Hierselbst das Ritterkreuz zweiter Klasse des königlichen Ernst-August-Ordens verliehen und ist demnach Herr Simon der erste inländische Jude, welchem diese Auszeichnung von Seiten Sr. Majestät zu Theil wird. Bor einigen Tagen kam in unserer ersten Kammer der Antrag der Regierung, welche von den Ständen zum Behufe der Verbesserung des jüdischen Schul- und Synagogen Wesens 5,000 Thlr. gegen 2,500 Lchlr. im Vorjahre, welche jedoch nur zur Verbesserung des jüdischeil Schul- und Gemeindewesens verwendet wurden, verlangte, zur Verhandlung. Die Versammlung hatte sich demnach zum ersten Male außer mit den jüdischen Schulsachen auch mit dem Synagogenwesen zu befassen, für welches das Ministerium des Innern einen Beitrag aus Landesmitteln in Anspruch nahm. Die bei diesem Anlaß von einzelnen Herren gemachten Aeußerungen scheinen nicht dem 19Len Jahrhundert, sondern dem Mittelalter anzugehören und selbst der Cultusminister theilte im Principe Anschauungen, die der Mehrzahl der Redner sogar in diesem Hause nicht zusagte. Der Commissionsantrag, welchen Generalsyndikus v. Roessing, Freiherr v. Korff und Landrath v. Trampe empfahlen, ging dahin, die Erhöhung auf das Doppelte zu genehmigen, in der Hoffnung, daß damit für eine lange Reihe von Jahren den Bedürfnissen zu genügen sein werde; ein Bedürfniß läge vor und der bisher von den Juden selbst geleistete Zuschuß, wie bedeutend auch immer, erreiche doch nur eine nicht genügend scheinende Höhe. Die sich bei diesem Anträge entspinnende Debatte war etwa folgende: Generalsyndicus v. Lenthe hält die Bewilligung bei aller Toleranz als ein Symptom des gesunkenen religiösen Bewußtseins; es berühre ihn unangenehm, daß, abweichend von den Vorfahren, das Synagogenwesen mit in die Position des Schulwesens hineingezogen sei. Da er augenblicklich nicht wisse, wieviel das Letztere allein erfordern würde, beantrage er, die Bewilligung zwar auszusprechen, zugleich aber eine Beschränkung derselben auf das Schulwesen. Während Graf Bremer ihm zustimmt, bemerkt Graf Borries, der frühere Minister: Eine Unterstützung auch des Synagogenwesens sei zu empfehlen. Die Juden seien hannoversche Unterthanen, die alle Lasten wie die Christen mittragen und darum auch Anspruch auf Beihilfe aus Staatsmitteln haben, zumal da es dem Staate nicht gleichgiltig sein könne, ob sie in ihrer Religion ausreichend unterrichtet oder ihrem Schicksale überlassen würden. Klosterkammerdirector Freiherr v. Wangenheim sprach für den Commissionsantrag. Nach seiner Ueberzeugung sei die Schule von der Synagoge nicht zu trennen, die selbst so genannt würde. Wären die Juden noch das, wozu sie in früheren Zeiten herabgedrückt worden, so würde er dem von v. Lenthe angegebenen Standpunkte folgen. Als hierauf dieser bemerkte, daß die Juden gesetzlich die Kosten für ihren Cultus allein zu tragen hätten, ihre Ausdehnung sei absichtlich behindert worden, entgegnete Generalsyndicus von Roessing: das Gesetz von 1842, gegeben in einer Zeit, zu der die Juden nur noch geduldete Einwohner gewesen, sei durch die Gesetzgebung von 1848 antiquirt. Obergerichtsdirector v. Müller: Die unbeschränkte Bewilligung, um einem Bedürfnisse zu genügen und den Juden die Last zu erleichtern, sei ein Act der Gerechtigkeit. Graf Knyphausen-Jennett: Die Erleichterung des religiösen Cultus auch der Juden erfordere die religiöse Duldung unseres Jahrhunderts. Gen.-Syn. v. Lenthe: Wenn sich noch Muhammedaner, im Lande niederließen, so müßte man dann consequent ihnen Moscheen erbauen. Frherr v. Wangenheim: Nicht zweifelhaft, seitdem wir den Standpunkt des christlichen Staates verlassen hätten. Graf Borries bestreitet dies, meint aber, daß die Juden dadurch, daß sie zu den allgemeinen Lasten herangezogen worden, einen Anspruch auf die Unterstützung ihres Cultus hätten; auch sei letztere im Interesse des Staates geboten. Cultusminister Freiherr v. Hodenberg erklärt: Im Principe sei er mit v. Lenthe einverstanden, indeß sei eine Ausnahme im Interesse der Sittlichkeit zu statuiren. Die Juden, die ihrem Cultus treu geblieben,