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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-06-05 · Heft 23 (5.6.1866) · p. Seite 360

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 23 (5.6.1866)
Date
1866-06-05
Page
Seite 360 (sequence 6)
Language
German
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ten. In „Betrachtungen über Bonnet's Palingenesie" (eä. Brockhaus III S. 165) heißt es: „Wir wissen nichts von einer Erbsünde. Adam und Eva haben gesündigt, weil sie Menschen , sind, und sind gestorben, weil sie gesündigt haben, und so ergeht es allen ihren Nachkömmlingen^ Sie sündigen und sterben. Aber nur des leiblichen Todes. Ich kenne keinen Seelentod. Ich halte es mit hem Nachmanssohn, der sowohl die Zernichtung der Seele, als die Ewigkeit der Strafe leugnet." Die oben citirte Stelle aus unserer Schrift^ lautet: „Wir bemerken, daß selbst nach der talmudischen Deutung und Auffassung von np:' ab im Decal. III nicht an eine ewige Verdammniß des Meineidigen gedacht ist, sondern nach der Erklärung von Raschi (-py-is Nbm der Sinn hineingelegt werden muß, daß Gott die Sünde des Meineids selbst dem Bußfertigen nicht ohne Strafe hingehen lasse. Dies ist auch die Ansicht des Maimonides (8. Schw. 12, 1): „Selbst nach gezahltem Ersätze der dargebrachten Opfer (vgl. III M. 5, 20 ff.) befreit Gott den Meineidigen nicht von der Strafe wegen der Entweihung seines heiliger: Namens." Scheinbar steht diese Auffassung zwar mit. III M. 5, 26 in Widerspruch, wo die Sünde als verziehen dargestellt wird, so der Schaden - des Gegners in der vorgeschriebenen Weise ersetzt und das Schuldopfer dargebracht ist; aber diese Sühne durch das Opfer bezieht sich nur auf die Sünde, welche der Mensch durch Meineid, Lüge und Veruntreuung gegen den Menschen begangen hat, insofern selbstredend hierin auch ein Vergehen gegen Gott eingeschlossen ist (s-ibr-oi rrn bs» vgl. die Commentat. hierzu v. 21 u.. IV M. 5, 6). Die Sünde der Entweihung des göttlichen Namens aber bleibt hiervon noch ausgenommen und der besonderen göttlichen Strafe Vorbehalten. So mit Ausschließung des Gedankens an eine ewige Verdammniß — hat auch Mendelssohn die talmudische Lehre über das betreffende Verbot des Decalogs auf- .gesaßt und diesen Sinn in die Worte niedergelegt: „ohne hinlänglichen Ersatz" (yisns t$b^, welchen der Meineidige den Menschen und Gott geben muß, oder im activen (subjectiven) und passiven (objectivenj Sinne: welchen er als Entschädigung den Menschen gibt und als Strafe von Gott empfängt." Dr. Rothschild. . 36D Oesterreichischer Kaiserstaat. Neu-Berbaß, 16. Mai. (Privatmitth.) Einer, in unserem vorigen Berichte gemachten Andeutung gemäß, sollte die Wahl einer Commission ftattfinden, deren Aufgabe. es wäre, ein Elaborat zu verfertigen, welches— auf der Basis der Gleichheit aller Landesbewohner — das Verhältniß der Confessionen zu einander, sowie zur Staatsgewalt festsetze. Diese Commission wurde nun in der Sitzung vom 12. gewählt und befinden sich unter den 71 Mitgliedern derselben: Bavon Josef Eötvös, Koloman von Tißa, Graf B6la Szöchenyi, Paul Szontä-gh und viele andere Freunde der allgemeinen Gleichberechtigung. Der kathol. Clerus ist in der Commission repräsentirt durch die freisinnigen Geistlichen: Karl Bobory, Paul I ü m b o r (Deputirter dieses Wahlkreis es) und Alexander Opitz, und die protestantische Geistlichkeit durch den nicht minder liberalen Pfarrer und renommirten magyarischen Dichter Karl Szaß, sowie 'durch die für die Coordinätion ihrer Confession und darum voraussichtlich für die allgemeine Gleichheit wacker einstehenden Superintendenten Szskücs und Geduly. Wenn nun auch unsere Glaubensbrüder durch Angehörige ihrer Confession beim ungarischen Reichstage nicht vertreten sind, so wird dennoch die ultimo ratio unserer galizischen Glaubensgenossen, nämlich die An-- rufung der Intervention des Monarchen, gegenüber dem Landtage, Hierlands sicherlich überflüssig sein. Zum Präses der oberwähnten Commission wird unzweifelhaft Baron Josef Eötvös — als gewesener Cultus- und Unterrichtsminister — dem bei etwaiger Ernennung eines ungarischen Ministeriums, wie man als sicher annimmt, abermals das bereits innegehabte Portefeuille zufallen würde, erwählt werden. Es dürfte darum für die Leser dieses geschätzten Blattes nachstehende, auf diesen warmen Vorkämpfer der Judenemancipation Bezug habende Anekdote von Interesse sein. Als vor dem 1840er Reichstage die religiösen Reibungen einen heftigen Charakter angenommen hatten, wandten sich zwei hervorragende Protestanten an den Vater Eötvös', den Tavernicus (Statthalterei-Präses) Baron Ignatz Eötvös, mit der Bitte, ihre Anschauungen beim Reichstage zu vertreten. Se. Excellenz erwiderte: „Meine sehr werthen Freunde, ich kann

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