Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1866)
- Date
- 1866-05-29
- Page
- Seite 345 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Goldman« in Nachod _8.Fl. 30 Kr.*) ------- 5 Thlr. 16 Sgr. — Gesammtsumme 112 Thlr. 131/2 Sgr. *) Wir berechnen einstweilen, wie früher, die Gulden ohne den Agioverlust. Redact. Zeituygsvachrichten. Deutschland. Hannover, 11. Mai. In der den Ständen zugegangenen Budgetvorlage sind wirklich für das jüdische Schul- und Synagogenwesen statt der bisherigen 2500 Thaler, von denen 1000 für das hiesige Seminar waren, 5000 Thlr. ausgenommen und zugleich rühmend hervorgehoben, daß die Juden selbst für Schulen- und Synagogen- und Armenwesen bei überhaupt vorhandenen 2220 beitragspflichtigen Personen nicht weniger als 50,000 Thlr. im verflossenen Rechnungsjahre aufgebracht haben, während der Gesammtbetrag der directen Landessteuern aller einheimischen Juden nur 33,000 Thlr. beträgt. Sie unterhalten nicht weniger als 132 Elementar- und Religionsschulen. . Herr Landrabbiner vr. Meyer versendet eben, zugleich im Aufträge der anderen Landrabbiner des Königreichs, an die jüdischen Lehrer des Landes eine Bekanntmachung, nach welcher der Entwurf zu den Statuten einer Wittwen- und Waisen-Kasse für die jüdischen Lehrer im Königreiche Hannover dem königlichen Ministerium des Innern vorlängst eingereicht und von demselben die Einrichtung einer solchen Kasse für wünschenswerth bezeichnet und die Förderung in Aussicht gestellt worden ist, sobald sich die Anstalt als lebensfähig erweist. Zunächst werde aber eine genaue statistische Uebersicht über die persönlichen und Familienverhältnifseder Lehrer sowie der sonstigen in den Synagogengemeinden des Königreichs Angestellten erfordert und ersucht daher Herr Dr. M. die Betreffenden, ihm ihr Alter wie das ihrer Frau und die Zahl und das Alter ihrer unversorgten Kinder mitzutheilen und dabei zu bemerken, ob sie bereit seien, der zu begründenden Kasse beizutreten. Der Cigarrenhändler Oppenheim in Hameln hat ein neues Saiteninstrument erfunden und darauf vor Kurzem vor unserem Hofe einen zweistündigen Vortrag gehalten, wobei Ihre Majestäten dem Erfinder ihren Beifall sowohl über die Trefflichkeit des Instruments als auch seines Spieles aussprachen und einige von demselben vorgetragene Piecen sich sogar wiederholen ließen. Das fragliche Instrument ist ein zehnsaitiges Tonwerkzeug, welchem in seiner Anlage die Eonstruction der Guitarre zu Grunde liegt und enthält dasselbe zwei Schallkasten, welche durch ein größeres Schallloch in dem mittleren Resonanzboden mit einander verbunden sind. Der Klang desselben gleicht dem einer Harfe, jedoch zeichnet es sich vor dieser durch eine größere Fülle der oberen Töne aus. Herr Oppenheim beabsichtigt demnächst eine Anleitung zur Erlernung des neuen Instrumentes cherauszugeben. Mit dem ultramontanen Pastor Bode zu Gleidingen lebt seine Gemeide schon seit geraumer Zeit in Zwiespalt und hat auch bereits bei dem Consistorium und dem Ministerium um seine Versetzung nach einem anderen Orte nachgesucht. Ein neuer Conflikt mit demselben wurde neulich dadurch hervorgerufen, daß er bei dem Begräbnisse eines Gemeindemitgliedes es dem dortigen Gesangvereine nur dann gestatten wolle am Grabe'einen Choral zu singen, wenn einige Juden, welche Mitglieder des Vereins sind, nicht mitsängen. Unter solchen Umständen abstrahirte natürlich der Gesangverein von dem Absingen eines Chorals und überließ es dem Geistlichen, die Tröstung und Erbauung der Leidtragenden allein zu übernehmen. Die Anerkennung, welche den Leistungen des hiesigen jüdischen Seminars zu Theil wird, zeigt sich unter Anderem auch darin, daß die in demselben ausgebildeten und nach kleineren Ortschaften sich begebenden Lehrer hier auch häufig christliche Schüler zum Unterrichte erhalten. - Dies war unlängst bei einem christlichen Familienvater in Uthlede bei Vegesak der Fall. Kaum hatte dies jedoch der dortige, der hyperorthodoxen Richtung angehörende Pastor vernommen, als er dem Vater wegen seines Verfahrens Vorwürfe machte und als diese nichts fruchteten, sich an den Amtmann in Hagen mit einer Beschwerde wandte. Zu seiner Beschämung mußte jedoch der Pastor von dem Amtmann vernehmen, daß dieser in dem Verfahren des Vaters nichts Unrechtes finde und daß er selbst seine Kinder von dem jüdischen Lehrer in Hagen unterrichten lasse und somit wurde der Pastor mit seiner Beschwerde abgewiesen.