Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 20 (15.5.1866)
- Date
- 1866-05-15
- Page
- Seite 312 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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WMMWWMMZ^WWWMMMdMWNWWWWW 312 ■ Feste die Ausdehnung zu geben> die es verdiente. Die Feier wurde mit einem Gottesdienste eröffnet. Herr Lehrer Wolfsdorf aus Erwitte hielr die Festrede. In ergreifenden Worten setzte er die Bedeutung der Jubelfeier auseinander. Auch der Jubilar, der weithin einen Ruf als Prediger hat, bestieg die Kanzel, und brachtedem Höchsten den Dank dar für die Gnade, mit der'er ihn durch 50 Jahre mühevoller Arbeit in Schule und Gemeinde geleitet und geführt hat. Während^ des Tages erhielt der Jubilar aus verschiedenen Orten, in denen die Jubelfeier bekannt geworden war, und von vielen früheren Schülern Beglückwünschungs¬ und Anerkennungsschreiben. Der Abend vereinigte die israelitischen Bewohner Horns, denen sich einige christliche-Mitbürger angeschlossen hatten, in fröhlicher Gesellschaft um den Jubilar. Oesterreichischer Kaiserstaat. Lemberg, 23. März. Die Verhandlungen des galizischen Landtags, welche' abermals die Polen in ihrer Civilisation und ihren Begriffen von Recht, als weit hinter Rußland und der Türkei stehend bezeichnen und abermals erweisen, daß die Herrschaft der polnischen Nationalität identisch ist mit Ausschließung und Unterdrückung aller anderen, sind in den Details folgende: 58ste Sitzung vom 22. März. Gnoinski referirt über das Lemberg er Statut. Die Majorität der Commission für städtische Statute empfiehlt dieses Project mit einigen unwesentlichen Veränderungen zur Annahme. Diejenigen Bestimmungen, welche die Rechte der Israeliten einschränkend, sind durchaus intact geblieben; nur die Zahl der israelitischen Gemeinderaths-Mitglieder wurde auf 20 (anstatt 15) unter 100 vermehrt. Die Minorität, bestehend aus den beiden israelitischen Abgeordneten Dubs und Samelso.n, will dagegen die Beschränkung der Zahl der israelitischen Gemeinderäthe (§. 34), ferner die Bestimmung, daß der Bürgermeister und der erste Vice-Bürgermeister. Christen sein müssen (8.56), endlich die Paragraphe weggelassen wissen, welche den Israeliten jeden Antheil am städtischen Vermögen und an dessen Verwaltung absprechen. Abgesehen von einer minder bedeutenden, vom Regierungs-Commissär proponirten Abänderung, welche angenommen wird, protestirt Dubs '.gegen die oberwähnten Bestimmungen der §§. 34 und 56, als durch nichts gerechtfertigt. Ihm schließt sich Sam elf on an, welcher in diesen Bestimmungen die Aufdrückung des Stempels einer Sonderstellung für seine israelitischen Glaubensgenossen findet, die ebensosehr dem Rechte als der Billigkeit widerspreche. Später werde man es vielleicht bereuen, diese Sonderstellung eingeführt zu haben; aber dann werde es eben zu spät sein. Man wende ein, das sei der Wille der Stadt; aber der Landtag sei an den Willen der Stadt nicht gebunden, und habe vor Allem das Wohl der Stadt und des Landes zu berücksichtigen. Würde das Project angenommen, so erhalte damit der alte unglückselige Spruch „Divide et 'impera“ eine neue Sanction. Lieber solle man sich an die Devise Sr. Majestät: „Viribus uuilis“, halten und mit vereinten Kräften das Beste der Stadt und des Landes befördern. Uebrigens stehe die religiöse Beschränkung im Widerspruche mit den Grundsätzen des Gesetzes vom 5. März 1862 über die Wählbarkeit. Eine Gefahr für die christlichen Bewohner könne aus 'der unbedingten Zulassung der Israeliten nicht erwachsen, weil die Christen die Majoriät bilden; übrigens kommt auf die Zahl gar nichts an, und Redner werde mehr Gewicht darauf legen, wenn Ein Israelit ganz frei gewählt werde, als wenn zwanzig gewählt werden, weil das Statut es so vorschreibt. Was die Bürgermeisterwahl betrifft, so sei auch hier die Beschränkung ebenso nutzlos als ungerecht und entspreche dem Vorgänge in anderen hochcivilisirten Staaten durchaus nicht. l Graf Goluchowski empfiehlt im Einklänge mit dem beschlossenen Gemeindegesetze und 'der statistischen Bevölkerungsziffer, anstatt 80 christlichen und 20 jüdischen Gemeinderäthen festzusetzen, daß die Zahl der christlichen Gemeinderäthe wenigstens zwei Drittel der Gesammtzahl, d. i. wenigstens 67, betragen müsse. > (Wird unterstützt.) Landesberger unterstützt im Namen der Freiheit und Autonomie den Antrag von Dubs und Samelson. Falls aber das Haus darauf nicht eingehe, so unterstütze er den Antrag von Goluchowski, jedoch in der Form, daß die Zahl von 67 christlichen und 33 jüdischen Gemeinderäthen eine fixe sei. (Wird nich t unterstützt.) Bezüglich der Bürgermeisterwahl verweist er auf die Stadt London, welche schon zweimal Israeliten zu Lord-Mayors gewählt habe, ohne dadurch ihren