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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-05-08 · Heft 19 (8.5.1866) · p. Seite 300

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 19 (8.5.1866)
Date
1866-05-08
Page
Seite 300 (sequence 12)
Language
German
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wmmmMmm. WNN^DW m m WM 300 es nicht sanktionirenwerde, wenigstens nicht ohne Modificationen zu Gunsten der jüdischen Bevölkerung. Paris, im April. (Arcli. isr.) In Nizza hielt ein Missionär einen Gottesdienst in hebräischer und italienischer Sprache in einer evangelischen Kirche und berief hierzu durch die Zeitungen die dortigen Israeliten. Einige wenige Personen folgten dem Rufe; aber als der Missionär gesprochen, trat ein junger Israelit aus Marseille auf und hielt eine donnernde .Ansprache zur Widerlegung des Missionärs.—'Die Wahl des Großrabbinett des Centralconsistoriums hat in Frankreich die orthodoxe und liberale Partei zu heftigem Gegensatz erweckt. Die französischen jüdischen Journale gestehen dies jetzt ein, sie, die den deutschen Juden die Lust an Spaltungen immer vorgeworfen und sich ihrer Uniformität gerühmt haben. Bei den deutschen 'Juden waren es aber zumeist sachliche Fragen, welche den Streit hervorriefen, in Paris ist es eine Petsonalfragch in welcher freilich auch die Meinungsverschiedenheit enthalten ist. Auch hier geht man bis an die Regierung, indem orthodoxer Seite die Wahlen der Delegirten angefochten worden. — Wegen bewiesener Hingebung zur Zeit der Choleraepidemie haben vier Israeliten von Seiten der Regierung Medaillen und Belobungsschreiben erhalten. — Die hiesige Chass Chebra hat von einem gewissen Levi Consolo, einem italienischen Banquier zu Paris, ein Legat von 50,000 Frs. erhalten, und ist in großer Verlegenheit, wozu -sie es verwenden soll. — Das Louvre hat ein von Herrn von Saulch am todten Meere gefundenes Basrelief auf schwarzem Stein, das einen mit der Lanze bewaffneten Krieger darstellt, zum Geschenk erhalten. Man legt es als eine moabitische Skulptur aus, als welche es ein Unikum wäre. Allein wer verbürgt dies? N ew - I o r k, im April. Das Urtheil des Gerichtes in der Angelegenheit der Apsche-Chesed- Gemeinde ist dahin ausgefallen, daß, unbekümmert um den rituellen Werth einer Veränderung, keine solche statutenmäßig ohne Zustimmung der Zweidrittelmajorität der Ge-' meindemitglieder vorgenommen werden durfte, der n Status quo anie also wider herzustellen sei.; Wien> 26. April. Die Deputation der galizischen Juden wurde heute von Sr. Majestät dem Kaiser iw besonderer Audienz empfangen. Der Führer der Deputation, Prediger und Rabbiner vr. Löwenstein, hielt eine Ansprache an den Kaiser, in welcher er die Beschwerde der galizischen Juden gegen das vom Landtage beschlossene allgemeine Gemeindegesetz, und speciell gegen das Statut der Stadt Lemberg, auseinandersetzte. Nachdem vr. Löwen stein auf die Anfrage Sr. Mäjestät ausführte, inwiefern das Lemberger Gemeindestatut die Cultus - Angelegenheiten der Juden alterire, entließ der Kaiser die Deputation mit folgenden Worten: „Seien Sie beruhigt. Bis jetzt ist die Angelegenheit mir noch nicht officiell vorgelegt worden. Ich werde sie aber sogleich in reifliche Erwägung ziehen lassen, um zu sehen, inwiefern es möglich sein wird, Ihre . Wünsche zu erfüllen." Eorrefpond enz. Zur neuesten Phase der Zudensrage in Galizien. lOrig.-Corr. der „Presse".) Lemberg, 23. April. Nach fruchtlosem Verlaufe zweier Sessionen gelangte der galizische Landtag erst in dieser Cadenz dazu, die galizischen Gemeindeverhältnisse zu regeln. Nach den zahlreichen Klagen, die eben aus Galizien über die Mangelhaftigkeit des Communalwesens erschollen, war man berechtigt, eine durchgreifende Reform auf diesem Gebiete zu erwarten, und in der That zeigte es sich bald, wie sehr der Landtag dem Gemeindeleben die lang vermißte Freiheit und Unabhängigkeit wieder zu verschaffen bemstht war. Diese Freiheiten und Rechte sollten indeß nur den Polen zukommen: die Juden aber, denen man die Sympathien für das Deutschthum noch immer nicht auszutreiben vermochte, sollten von denselben ausgeschlosien bleiben. Zu diesem Zweck hielt es der Landtag für nothwendig, zunächst den Einfluß der Juden auf die Verwaltung der Communen zu beschränken, indem er die Bestimmung festsetzte, daß mindestens zwei Drittheile des Gemeinde-Ausschusses — in Lemberg sogar vier Fünftel — der christlichen Religion angehören müssen. Um diese Bestimmung ganz würdigen zu können, darf man

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