Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 18 (1.5.1866)
- Date
- 1866-05-01
- Page
- Seite 276 (sequence 4)
- Language
- German
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■ - Diese Stelle erörtert der Vers, näher, führt aus, daß noch lange nach dem Schlüsse der Gemara, während „der ganzen Geonim-Periode, man zauderte, Halachoth aufzustellen, welche das mündliche Gesetz sixiren sollten, und daß erst Moses den Maimon den kühnen Schritt wagte, aus diesem Material den rein gesetzlichen Inhalt von der Debatte , über denselben zu trennen und ihm so das Erkennungszeichen seines Urspxnngs und seiner Entwicklung zu benehmen, ja sogar verschmäht, die Quellen für seine Resolutionen anzugeben. Der Vers. führt dies an dem Beispiel MaimI Hilch. Keriath Schema I, l aus. Einen anderen Bestandtheil des Talmuds bilden ,,C) diejenigen gesetzlichen Aussprüche in der Mischnah, welche ohne Angabe eines Autors oder abweichender Meinungen geblieben sind nrivv'oriv; doch zeigt jeder Blick in die Gemara, daß dies nicht der Fall ist. Es ist schon oben der Grundsatz angeführt (ys ynwb yN ' daß diese Aussprüche nicht ohne Weiteres als Gesetz aufgestellt werden dürfen. Bei vielen derselben wird Widerspruch nachgewiesen mit sich selber, mit anderen Aussprüchen in der Baraitha sie werden als später aufgehoben oder überflüssig bezeichnet (rjaim-, n-wn — nnipnu nn &*b), manche sollen nur zur Vervollständigung einer Redefigur dienen (b'Nin 82^22 üpD 8w''->2 t:p:*i) manche werden ergänzt (^iiön ■»anp 8-12N72), manche ganz abgeändert (->:n 8b8 ■p!ri), die Aufzählung von Fällen, die zu einer Kategorie gehören sollen, oft mit, oft auch ohne Angabe einer Zahl , sind unvollständig ^n), den aufgestellten Gemeinsätzen wird die Giltigkeit abgesprochen (yo yw2b y8 v''bb2N). Ueberhaupt werden logische und ethische, ge- , meingiltige Grundsätze theils absichtlich gemieden, theils wird ihnen, wo sie ausgesprochen werden, keine entscheidende Geltung zuerkannt." — Beispiele erläutern dies. — „Wir sehen also, daß die Hauptbestandtheile der Hä- . lachah, so wie sie der Talmud uns aufbewahrt hat, als Zeugnisse, als Aussprüche Einzelner, unbestritten oder bestritten, und als namenlose Sätze gar nicht darauf *■ Anspruch machten, so wie sie uns vorliegen, für die gesetzliche Praxis verbindlich zu sein, sondern nur als zu berücksichtigendes Material für die Oberbehörde gelten; sollten. Wir sehen dies aber noch deutlicher, wenn wir einen Blick werfen auf die Art und Weise, wie diese Sätze von den alten Gelehrten zur Zeit des Talmuds behandelt werden, und welche Consequenzen sie selber daraus zögen. Da streiten ganze Schulen und. Einzelne mit einander, nicht um sich zu verständigen, sondern nur um zu streiten. Das Streiten selbst wird im Talmud ironisirt (vgl. Erubin 13, 2.). Wir haben uns also dies so zu denken. Die religiöse Praxis stand seit vordenklichen Zeiten, wenn auch nicht codifizirt, fest; im Leben wurzelte sie, die oberste Religionsbehörde bewachte, pflegte und regelte sie. Daneben, stand die Schule, deren Meister und Jünger eine vor Gott wohlgefällige, vor Menschen ehrenvolle Beschäftigung darin sahen, das eingelebte, überlieferte, durch Moscheh aus Gott selbst zurück gehende Gesetz nochmals, mittels des eigenen Verstandes, aus der heiligen Schrift zu reproduciren. Dies konnte, wie bei jeder Verstandesthätigkeit, nur geschehen, wenn widersprechende und bestätigende Ansichten einander gegenüber gestellt wurdden, während man sich wohl bewußt war, daß der Widerspruch nur für die Schule, nicht für das Leben gelten sollte. Bedenkt man nun noch, daß die talmudischen Discussionen nur mündlich geführt wurden, daß die Thesen weder vorher schriftlich abgefaßt, noch die Verhandlung darüber protokollirt, noch das Schlußergebniß amtlich verzeichnet wurde, so begreift man, wie neben einer unerschütterlichen, gesetzlichen Praxis, doch ein Talmud voller Fragen und Zweifel und Streit ohne Ende entstehen konnte. Ja es war unvermeidlich, daß diese Schulstreitigkeiten, bei der später erfolgten, schriftlichen Abfassung und Aufzeichnung eine weit mildere Form annehmen mußten, als sie ursprünglich hatten. Bei manchen, in doppelten Recensionen erhaltenen ist das noch deutlich zu erkennen." Der Verf. zeigt, daß die Mischna selbst es so ausfaßt. Adujoth 4, 8. Der Talmud ignorirt absichtlich das religiöse Leben, um es aus dem Schriftworte üüederherzustellen. Vgl.?es. 66, 1. „Da es nun also bei den Verhandlungen des Talmuds, mit seltenen Ausnahmen, nicht darauf abgesehen ist, zu erfahren, was geboten und verboten ist, sondern stets nur wann? wo? und wie? etwas ge- und verboten sei, so wird alle Geistesthätigkeit darauf verwendet, möglichst viele Collisionsfälle vorzuführen, Situationen zu ersinnen, die nur in den allerseltensten Fällen eintreten können, Operationen auszudenken, die nahezu zu den Unmöglichkeiten gehören, und dann zu erörtern, wie es dann mit der Anwendung des Gesetzes zu halten sei. Die talmudische Discusston bietet kein Mittel zur endgiltigen Entscheidung darüber, was unter allen Umständen gesetzlich erlaubt und verboten sei. Diese muß schließlich überlassen bleiben der n->32 Anschauung in Verbin-