Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 18 (1.5.1866)
- Date
- 1866-05-01
- Page
- Seite 275 (sequence 3)
- Language
- German
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275 gebenes, Einziges und Unabänderliches angenommen wird, dem gegenüber die darin niedergelegten Gedanken als das Freie, Vielfache und Verschiedenartige sich ^arstellen, findet der umgekehrte Fall im Talmud statt. Sein Inhalt, und besonders sein gesetzlicher, wird als ein, von Gott, dem Moscheh eingegebener, von diesem überlieferter Gedanke vorausgesetzt, für den aber das sprachliche Medium in Wort und Schrift offen gelassen war. Zu einer schriftlichen Fixirung des Gedankens war es denn auch Jahrtausende hindurch nicht gekommen, des gesprochenen Wortes mußte man freilich sich dazu bedient haben, aber in freier Conversation, wechselnd in Sprache und Ausdruck', je nach Ort und Zeit, unterstützt durch Miene und Geberde, welche oft das Wort ganz entbehrlich machten, getragen vom Leben und nur berechnet für das gegenwärige Leben, so — man möchte sagen in gestaltloser Gestalt kam der gesetzliche Gedanke auf eine Zeit, welche das Bedürfniß fühlte,, ihn seines elementarischen Wesens zu entkleiden und schulgerecht zu machen." Daraus scheint ihm der Charakter des Talmuds geflossen zu sein. Er fährt fort: „Als der Sadducäismus das Schriftwort, ohne den freien', belebenden Gedanken für die einzige Grundlage der Religion erklärte, da sah der Pharisäismus, in der Vorahnung, 'daß Zeilen eintreten werden, in denen die ganze Schrift dem Wortlaute nach unausführbar sein würde, und hierdurch die Religion vom Untergange bedroht wäre, sich genöthigt, den freien Gedanken, die mündliche Lehre dadurch zu sichern, daß sie das schützende Gewand, das feste Wort dafür suchte. Dieses Suchen wurde als das heiligste Geschäft, mit tiefem Ernst, mit der Auf- . opferung aller Kräfte und selbst des Lebens betrieben. Dieses Suchen ist die Beschäftigung der edelsten und erleuchtetsten Geister, während einer Zeit von mehr als einem Jahrtausend; denn wir müssen den Beginn desselben in den ersten Lehrschulen, welche mit historischer Gewißheit vor Hillel schon in Jerusalem bestanden, anneh- .men und fetzen den Abschluß mit dem Untergange der Gelehrtenschulen am Euphrat. Das treue Abbild dieses Suchens ist der uns schriftlich überkommene Talmud, er trägt durchweg daS Gepräge des Ringens nach Präcisirung eines Gedankens, daher finden wir nirgends fertige Resultate, endgiltige Entscheidungen, präcis ausgedrückte Gesetze; sondern der ganze halachische Inhalt des Talmuds stellt sich uns in folgenden drei Formen dar: A) Zeugnisse (Adujoth), das find Aussagen, von denen ausdrücklich behauptet, oder doch stillschweigend' attgenommen wird, daß der Zeuge sie von seinem Lehrer, oder von einer anderen Autorität gehört habe." Wie schwankend bei diesen sowohl Form als Inhalt ist, dafür führt der Vers, an, daß auf Moses selbst zurückgeführte Überlieferungen in nicht hebräischer Sprache , und mit den verschiedenartigsten Auslegungen angeführt werden, und bringt als Beispiel hierfür die letzte Mischna in Adujoth heran; er schließt: „Es geht also hieraus deutlich hervor, daß Alles, was im Talmud als gehörtes (nyinw) und Ueberliefertes (nbap) vorgetragen wird, nicht dem Wortlaute, sondern nur dem, erst noch festzustellenden Inhalte nach gehört und überliefert sein will. B) Bei weitem der größte Theil des gesetzlichen Inhalts des Talmuds stellt sich von vorn herein nur als die persönliche Ansicht eines, oder mehrerer, bald genannten, bald ungenannten Gesetzesforscher dar', die selber ihren Gegenstand noch der Untersuchung anheimgeben, Zustimmung oder auch Widerspruch erwarten, ihn bedingungsweise gelten lassen', auf Erweiterung oder Beschränkung desselben einzugehen geneigt sind, auf die Interpellation eines Gegners hin ("[nsn Npbo) zuweilen den gebrauchten Ausdruck ändern, zuweilen einen andern Sinn hineinlegen rrb-r), kurzals ein Problem«, für welches die Entscheidung offen gehalten wird. Diese Entscheidung trat aber solange nicht ein, als der Talmud noch die Geistesarbeit des gesammten jüdischen Nationallebens war, und eine oberste Religionsbehörde bestand, die mit einer Autorität in Religionssachen gleich der des Moscheh bekleidet war (bn 'a bD nttv bra i-'n matt sin •nti bän©' by yn rra ■maanö) (Rosch Haschanah 2, 9.) Erst mit dem Gefühle des Verschwindens dieser Autorität fühlte man auch das Bedürfniß, das Material, das bisher zu solcher Entscheidung benutzt worden war, schriftlich aufzubewahren. Man sammelte, 'was man schriftlich vorfand, man ergänzte aus dem Gedächtniß, was hervorragenden Geistern noch gegenwärtig war, man ordnete, soweit dies im Drange der Ereignisse möglich war, und es entstand unser Talmud. Wie sehr aber in dieser Sammlung selbst das Bewußtsein lebt, die Entscheidung liege nicht in ihr, sondern anderswo, geht aus der ganzen Art und Weise der Abfassung hervor und wird an vielen Stellen deutlich ausgesprochen. Wir führen einige davon au: Labs balhra C. XXX, a. ■>sn 8bi niub ■’b» rrb ttttbn ynab y* ".'itti nttyab Nttbn ib "lra&rtt iy htty» 18*