Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 16 (17.4.1866)
- Date
- 1866-04-17
- Page
- Seite 247 (sequence 7)
- Language
- German
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247 mit der Bevölkerung und sie mit uns. In so weit der Derfassungswall es nur gestattet, ist uns der Eintritt überall gewährt, ergo wir haben zu klagen keine Ursache. Unser Judenthum ruht und. schläft den Schlaf des Friedens. Von Zänkereien wissen wir nichts, es verläuft bei uns Alles ganz ruhig und geschieht auch mit Ausnahme von Wärasdin und Essegg nichts Erhebliches für Israels Verherrlichung. Damit wir über denn doch das Reden nicht ganz verlernen, dafür hat ein wackerer Grenzdeputirter an unserem eben tagenden Landtage gesorgt. Es war nämlich am 5. d. M., als ^ie Aufhebung der Militärgrenze zur Verhandlung kam. Da trat Herr Jancaric mit einer Rede gegen die Aufhebung in die Schranken und sagte: „Ich muß mich eines Auftrages meiner Committenten entledigen, die unter keiner Bedingung den Advocaten und den Juden Einlaß in die Grenze gestatten wollen, da sie Beide wie ein böses Gewürm, Trichinen genannt, nur Verderben verbreiten." Hierauf entgegnet ihm I. Breuer aus Kreutz unterm 14. v. M. in der Agrqmer Zeitung -vom 20., No. 42 folgendes: Ein Wort an Herrn Jancaric! Es würde 'uns nicht im Entferntesten einfallen, die von Herrn Jancaric am 5. Febr. gehaltene Rede einer Kritik zu unterziehen, wenn selbe sich blos auf ein politisches Glaubensbekenntniß beschränkt hätte. Nachdem sich aber Hr. Jancaric nicht entblödete, einen ganzen Religionsstamm, der von Seite der hohen Regierung mit Wohlwollen und Güte behandelt wird, zu beleidigen; nachdem Hr. Jancaric sich erlaubte, die Vertreter unserer Rechte, die Advocaten, zu insultiren, ja selbe mit ekelhaftem Gewürm zu vergleichen, so können wir nicht umhin, unseren größten Unwillen hierüber aüszudrücken. Wir sind wahrlich erstaunt, daß Herr Jancaric, der als Abgeordneter ein Träger der Intelligenz und der Civilisation sein sollte, in solcher Weise die Gesinnungen seiner Committenten laut werden lassen konnte, an welcher der Rost des Mittelalters und der Beschränttheit klebt. Wir begreifen gar nicht, wie ein Mann, wie er, in seiner Rede erwähnt: Es haben chm seine Committenten aufgetragen, sich der Einführung der Advocaten und Juden in die Militärgrenze zu widersetzen, die sie so, wie Regierungen die Verbreitung einer gewissen Krankheit fürchten. Haben Belgien, Frankreich, England u. s.'w. den Juden nicht die vollkommenste Gleichberechtigung eingeräumt? Also höre es?, Holland, dein Justizminister, ein Jude, ist' ein ekelhaftes giftiges Gewürm! Höre es, England! der Lord-Mayor deiner ^Hauptstadt, ein Jude, ist nach Hrn. Jancaric und seinen Committenten an sich.ein schadenbringendes Insekt! Und Oesterreich duldet ebenfalls in seinen Landtagen und im Reichsrathe derartige Thiere, deren Verbreitung es eigentlich fürchten müsse. Wir reihen schließlich den famosen Passus der Jancaricschen Rede jenen veralteten Ideen an, die noch Anstrengungen machen, um den Sieg der Vernunft zu vereiteln; wogegen es doch nur Stürme finbr die den Baum rütteln, um die Wurzel desto kräftiger zu befestigen. Wohl hatte Hr. Breuer kräftiger und schlagender antworten sollen. Er hätte ans Länder und Provinzen Hinweisen können, die durch die Juden erst recht zur Blüthe gelangten. Er hätte Staaten namhaft machen können, welche die Juden vertrieben, sie aber wieder zurückriefen, weil Handel und Gewerbe ins Stocken geriethen. Nun aber, da er es nicht ge-' than, ist es wenigstens sein Verdienst, überhaupt dem Ritter der Finsterniß entgegengetreten zu sein. Wien, iw März. Die „Presse enthält einen ausführlichen Artikel, der für die Errichtung von jüdischtheologischen Seminaren plaidirt und sie von der Staatsregierung fordert. Wir entnehmen demselben Folgendes: Während auf anderen Gebieten des Unterrichts in peinlicher Weise das Jtüpfelchen geregelt ist, und von einem Ende des Reiches bis zum andern dasselbe Lesebuch, derselbe Methodengang vorgeschrieben sind, finden wir da Flicken und Lappen. In den verschiedenen Kronländern herrschen verschiedene Normen. Bezüglich der Haupt- und Residenzstadt besteht keine Norm, welche die Eigenschaften des Rabbiners oder Predigers feststellen würde. Da zur Zeit der seligen „Toleranz" bis zum Jahre 1848 die Israeliten in Wien keinen Prediger oder Rabbiner haben durften, so bestimmt ein Hofdecret vom Jahre 1837 blos die Qualificationen der Religionslehrer. — Für Böhmen, Mähren und Schlesien bestehen kaiserliche Verordnunnungen von den Jahren 1820 und 1841, nach welchen Rabbiner die philosophischen Curse absolvirt haben müssen. Für Galizien proponirte der ehemalige Cultusminister Graf Leo Thun, daß die Rabbiner daselbst blos das Unterghmnafium absolvirt haben müssen. In Ungarn wieder braucht der Rabbiner seine Befähigung zu diesem'Amte blos von einem bereits