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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-04-10 · Heft 15 (10.4.1866) · p. Seite 232

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 15 (10.4.1866)
Date
1866-04-10
Page
Seite 232 (sequence 8)
Language
German
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232 Vertreter, welche durch jeden. Wahlkörper gewählt werden, müssen der christlichen Religion angehören." '•> Gegen den zweiten Absatz sprach der israelitische Mg. Dubs und verlangte dessen Streichung, wobei er sich unter Anderm auch auf die vom Reichsrathe im Jahre 1862 beschlossenen Grundzüge eines Gemeindegesetzes berief, welche keinerlei confessionelle Beschränkung enthalten. Ihm schloß sich Landesberger (ebenfalls Israelit) an und proponirte, falls die gänzliche Streichung des Absatzes 2 nicht genehmigt würde, wenigstens festzusetzen, daß die Zahl der christlichen Gemeinderaths - Mitglieder mehr als die Hälfte (statt zwei Drittel) betragen müsse. Sollte das Haus aber auch hierauf nicht eingehen, so möge wenigstens die Ausdehnung dieser Beschränkung auf jeden einzelnen Wahlkörper insbesondere wegfallen, welche die Israeliten der Gefahr aussetze, nicht'einmal ein Sechstel der Gemeinderaths-Stimmen zu. erhalten, wenn sie zufällig in einem Wahlkörper zu schwach vertreten seien. ' Graf Heinrich Wo dz icki unterstützt Dubs. Er findet die in der ursprünglichen Regierungsvorlage nicht enthaltene confessionelle Beschränkung illiberal und schädlich. Der einzige Grund dafür, welcher einigen Anschein für sich Habe, sei der, daß die Israeliten sich den nationalen Bestrebungen des Landes nicht anschließen.' Allein politische Beschränkungen seien nicht das Mittel, um diesen Zustand zu bessern, sondern um ihn zu verewigen. Naumowicz (ruthenischer Geistlicher) vertheidigt die Commissions-Vorlage. Er behauptet, daß sich die Israeliten noch immer als Volk Gottes, als auserwähltes Volk betrachten; daher könne er, ungeachtet er vor dem israelitischen Volke, dessen Geschichte und Literatur alle Achtung habe, so lange nicht für eine gleiche Behandlung desselben stimmen, als dieses Volk die Uebrigen nicht auf gleichem Fuße behandelt und sich denselben nicht annähert. Wenzyk unterstützt Dubs. Nach seiner Ansicht ist die rechtliche Seite der Frage für Niemanden mehr zweifelhaft; was aber die politische anbetrifft, so beweise eine Gesellschaft, welche ihre.Stütze in der Ausschließung Anderer sucht, nur die eigene Schwäche. Uebrigens weist er durch statistische Daten nach, daß die Israeliten nur in wenigen, sämmtlich im Lemberger Administrations-Bezirke gelegenen Städten die Mehrzahl der Wahlberechtigten bilden.— Szemelowski vertheidigt den zweiten Absatz'des §. 15. Das Haus solle sich auf die „scharfsinnigen Männer" seiner Commission verlassen. Im Uebrigen wolle er keine „Philippika" weder für noch gegen die Juden halten, sondern weise nur darauf hin, daß deren Beschränkung durch die österreichische Gesetzgebung eingeführt worden sei (wobei Redner bis auf die Judenordnung des vorigen Jahrhunderts zurückgeht), und diese Beschränkung könne nur allmälig abgeschafft werden, zumal die Israeliten in Folge derselben besondere Gemeinden (Kahale) gebildet hatten, welche ihre Wirksamkeit nicht blos auf die religiösen, sondern auch auf die socialen Fragen ausdehnen. (?)' Landesberger spricht nochmals gegen die Vorlage. Erst neulich habe ein ausgezeichneter Redner auf die Bande der Civilisaüon hingewiesen, welche uns mit dem Westen verknüpfen (es chat dies Skrzynski bei Unterstützung seines Antrages wegen Vermehrung der städtischen Landtagsdeputirten); nun, die europäische Civilisaüon habe längst die religiöse Gleichberechtigung als eine Forderung unserer Zeit anerkannt. Im Namen einer halben Million von Landeseinwohnern verlange er Gerechtigkeit vom Landtage. Den geistlichen Redner Naumowicz müsse er fragen, wie derselbe, da er doch die Israeliten als würdig anerkennt, ihnen das absprechen könne, was ihnen nach göttlichem und menschlichem Rechte zustehe — die Gleichberechtigung? Wenn Szemelowski die Gleichberechtigung als bloße Theorie anerkenne, so müsse er erwidern, daß die Theorie ohne Praxis keinen Werch habe; und wenn das ältere österreichische Recht Beschränkungen enthalte, so sei eben jetzt die Zeit, dieselben zu beseitigen und nicht auszudehnen, nachdem uns die Regierung einen Antheil an der Gesetzgebung zugestanden habe. Fürst Sanguszko erklärt, auch er achte die Juden und erkenne deren Fähigkeiten nnd naüönalen Charakter an, ja er gestehe ihnen noch immer die Eigenschaft eines „auserwählten Volkes" zu; aber die wichtigste Seite der Frage sei die religiöse; die Grundlage unserer Staatsgesellschaft sei das Christenthum/ und dieser Charakter derselben müsse aufrecht erhalten werden. Daher werde er für das erste Amendement Landesberger's sümmen, indem er eine Beschränkung der Israeliten nur soweit billigen könne, als sie zur Aufrechterhaltung des vorwiegend! christlichen Charakters der Gesellschaft unumgänglich nothwendig sei. - Samelson spricht mit vieler Beredsamkeit für den Antrag Dubs. Abgesehen von Billigkeitsgründen,

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