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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-04-10 · Heft 15 (10.4.1866) · p. Seite 231

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 15 (10.4.1866)
Date
1866-04-10
Page
Seite 231 (sequence 7)
Language
German
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231 bfern Maße existirt haben mag. Von Groß bis Klein, ohne Unterschied von Stamm und Stand, Alles strebt nach einem Bande im Knopfloche. Es giebt factisch Personen, die Jahre lang darauf hinarbeiten sich sogenannte „Verdienste" zu erwerben, um dann unterthänigst um einen Orden bitten zu können. Man rühmt, den Juden nach, daß sie praktisch verünftig seien, doch in dieser Beziehung muß man sagen: am ■pe* raiam Wien, im März. (Privatmitth. Es liegt uns der 23. Jahresbericht des „Vereines zur Beförderung der Handwerker unter den inländischen Israeliten" aus dem Jahre 1865 vor. Der Verein hat in diesem Jahre 66 neue Mitglieder gewonnen und 1640 Fl. Kapitalschenkung erhalten, so daß er bereits 30,000 Fl. Kapital besitzt. Dennoch reichen seine Mittel zur Befriedigung aller Gesuche nicht aus, und er sah sich zum ersten Male seit seinem Bestehen gezwungen, mehrere Monate die Aufnahme neuer Zöglinge zu sistiren, um die seit 5 Jahren stattfindenden Deficits endlich auszugleichen. Ueber die Erfolge des Vereins heben wir aus dem Berichte folgenden erfreulichen Passus hervor: Wir können bei dieser Gelegenheit nicht umhin, mit innerer Befriedigung auf die Resultate der Ersten Oesterr.Arbeiter-Jndustrie-Ausstellung, soweit sie unfern Verein betrifft, hinzuweisen. Schon die Idee, "sich an der Ausstellung zu Letheiligen, wurde mit Jubel von unfern Zöglingen ausgenommen. Groß und Klein war sogleich mit der Ausführung beschäftigt und . wirklich bot unsere Exposition ein mannigfaltiges Bild sämmtlicher in unserem Vereine vertretenen Handwerke vom gröbsten und gemeinsten Hausgeräthe bis zur feinsten Schnitz- und Cartonnage-Arbeit, vom Schmied- Ambos bis zum subtilsten Filigran ein abwechselndes Bild, wie es eben das, einer Arbeiter-Jndustrie-Ausstellung sein soll. An diesem Theile.der Ausstellung ging Niemand theilnahmlos vorüber. Sr. Exc. der Herr Statthalter, der Herr Bürgermeister, der Herr Polizeidirektor schenkten derselben bei der Eröffnungsfeierlichkeit längere Aufmerksamkeit und sprachen sich mit vollster Befriedigung über die Leistungen unserer Zöglinge wie über das Wirken unseres Vereines aus; eben so viele hochachtbare Stimmen im Publikum und in. der Presse. Von 74 Ausstellern (55 Lehrlingen und 19 Gesellen) erhielten 49 Auszeichnungen und zwar: 5 silberne, 20 bronzene Medaillen, 24 ehrenvolle Erwähnungen, von denen 3 sich mit ihren Arbeiten auch an der Linzer Industrie-Ausstellung betheiligt und daselbst prämiirt wurden.. Im verflossenen Jahre wurden 35 neue Zöglinge ausgenommen, 30 haben die Lehre verlassen, 36 wurden zu Gesellen gesprochen, so daß am Schlüsse des Jahres 136 Zöglinge bei 21 verschiedenen Gewerken unter der Obhut des Vereins verblieben. Lemberg, 20. März. Wie'in vor. Nr. bereits mitgethcilt worden, haben die Polen und Ruthenen in der heutigen Sitzung ihres Landtages ihre wahren Gesinnungen recht deutlich an den Tag gelegt. Wir geben die Verhandlungen nach der „N. fr. Pr." Es beantwortet Boczkowski im Namen des Landesausschusses die Interpellation Landesberger's vom 3. d. M., betreffend den in der ersten Session gestellten Antrag von Ziemialkowski wegen Gleichberechtigung der Israeliten, dahin: ein solcher Antrag sei allerdings von Ziemialkowski am 19. April 1861 gestellt, aber in jener Session gar nicht erledigt worden, indem schon am 26. April deren Schluß erfolgte. Daher sei dieser Antrag zur formellen Behandlung nicht geeignet und müsse von neuem eingebracht werden; und dies sei auch der Grund, weßhalb der Landesausschuß kein diesfälliges Elaborat vorgelegt habe. Smarzewski referirt nun als dritter Berichterstatter der Majorität der Gemeindegesetz-Commission über die Gemeinde-Wahlordnug, welche einen besonderen, 42 Paragraphe zählenden Anhang zum Gemeindegesetz bildet. Diese Gemeinde-Wahlordnung ist ein von feudalem Geiste durchwehtes Machwerk. Die diesbezüglichen Bestimmungen, nebst einer Beschränkung in Betreff der Religion sind hauptsächlich im §. 15 enthalten, den ich in wörtlicher Uebersetzung beifüge, damit Ihre Leser dieses Curiosum galizischer Gesetzgebungskunst auch näher kennen lernen: „Jeder Wahlkörper wählt, ohne Rücksicht auf die Anzahl der in demselben stimmenden Wähler, wenn zwei Wahlkörper sind, die Hälfte, wenn drei Wahlkörper sind, den dritten Theil der im §. 14 des Gemeindegesetzes bestimmten Anzahl von Räthen und Stellvertretern. „Wenigstens zwei Drittel der Räthe und Stell-

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