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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-04-10 · Heft 15 (10.4.1866) · p. Seite 228

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 15 (10.4.1866)
Date
1866-04-10
Page
Seite 228 (sequence 4)
Language
German
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Pfeifchen von Blech oder? Zucker versehenen'Gassenjungen als Avantgarde voraus oder begann das schöne Werl mit dem Einwerfen der Fenster der Israeliten-Wohnungen. Ein zahlreiches Contingent der excesstven Rotte stellten einige wegen Diebstahls übelberüchtigte Dörfer der näheren Umgebung Schüttenhofens. Nicht ganz unbeteiligt bei den Austritten sind einzelne christliche Marktfieranten und Krämer gewesen, deren Eruirung von Seite der die strafgerichtliche Untersuchung vorbereitenden politischen Commission im Zuge ist. Man bemerkte sehr wohl, daß die Auftritte förmlich angesagt wurden, , die Bewohnen böhmischer Ortschaften förmlich ein Aviso erhielten, mit Knütteln zu erscheinen und junge Leute mit künstlich vorbereiteten Steinschleudern ihr Handwerk trieben. Da erschien denn seitens der k. k. Regierung die Erklärung des Standrechts in folgenden Kundmachungen: Kundmachung. Um den immer mehr um sich greifenden Gewalttätigkeiten wirksam zu steuern, wurde über den Prager, Piseker, Taborer und Pilsener Kreis, wegen der Verbrechen des Aufruhrs und der öffentlichen Gewalttätigkeit durch Zerstörung fremden Eigenthums, dann wegen der Verbrechen des Mordes, Raubes und der Brandlegung, insoferne sie damit im Zusammenhänge stehen sollten, das standrechtliche Verfahren nach §§.396 und 397 St. P. O. verhängt und wegen Kundmachung und Vollzuges dieser Maßregel den betreffenden Kreisvorstehern der Auftrag ertheilt. Was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Prag, 16. März 1866. K. k. Statthalterei-Präsidium. Kundmachung. Im hohen Aufträge mache ich hiermit allgemein bekannt, daß nach Zulaß der '§§. 396 und 397 der Strafproceß-Ordnung über den Prager Kreis wegen der Verbrechen: 1) des Aufruhrs, 2) der öffentlichen Gewalttätigkeit durch Zerstörung fremden Eigentums und 3) des Mordes, Raubes und der Brandlegung, im Falle sie damit im Zusammenhänge stehen sollten, das standrechtliche Verfahren verhängt wurde. Somit warne ich Jedermann, sich nicht nur der aufgezählten Verbrechen selbst, sondern auch aller Aufreizungen dazu und aller Theilnahme daran, sowie aller auftührerischen Zusammenrottungen zu enthalten, und fordere Jedermann auf, den zur Unterdrückung dieser öffentlichen Verbrechen ergehenden Anordnungen der Obrigkeit sich unweigerlich zu fügen, widrigenfalls Jeder, der nach dieser Kundmachung der bezeichneten Gewaltthätigkeit, des Mordes, Rau-i bes, der Brandlegung oder des Aufruhres, als Thäter, \ Urheber oder Theilnehmer sich, schuldig macht, nach der Strenge des Standrechtes mit dem Tode bestraft werden wird. Prag, 16. März 1866. Der k. k. Kreisvorsteher: Malowetz. Trotz dieser Bekanntmachung fanden noch einige Tage später in Saaz u. Nab ec aufrührerische Scenen statt, die jedoch unblutig verliefen und durch schnelles Heranziehen von Militär beseitigt wurden. Seit dem 20. dieses hat alle weitere Kundgebung aufgehört. — Nicht unerwähnt wollen wir lassen, daß das bischöfliche Consistorium zu Budw eis unter dem 15. dieses eine Kurrende an den Seelsorger-Clerus gerichtet, in welchem dieser aufgefordert wird, durch Ermahnung und Bitte zur Ruhe und Unterlassung aller bedauerlichen Excesse das Volk aufzufordern und besonders die Schuljugend zu verwarnen. Andererseits hatte der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde zu Wien eine Audienz bei dem Staatsminister, Grafen Belcredi, nachgesucht und erhalten, um ihm den Schutz der hartbedrängten jüdischen Familien an's Herz zu legen. Graf Belcredi empfing den Vorstand aufs wohlwollendste und gab ihm die beruhigendsten Zusicherungen über die' Maßregeln der Regierung. Dies ist denn nun auch eingetroffen, und wir können uns der Hoffnung hingeben, daß diese widerwärtigen Scenen ihr Ende erreicht haben. Konnten diese allerdings einerseits keine andere Wirkung haben, als das einträchtige Verhältniß der Bevölkerung der verschiedenen Confessionen zu stören und auf lange Zeit zu schädigen, so mögen andererseits die Juden sich mit dem Bewußtsein trösten, hier abermals die Opfer für die Ruhe der Gesellschaft, die Ableiter der inneren Gährung, die Warnzeichen für die öffentliche Meinung und die Stäatsregierung gewesen zu sein, wohin die Begünstigung einer wilden, uncivilisirten Nationalität, die Heraufbeschwörung nationaler Leidenschaften und Gegensätze unzweifelhaft führen müssen. Spenden zur Vollendung der Sibelausgabe mit großen Tppen. Rest 15Thlr. 2Sgr. 6Pf.; vr. Ludw. Philippson in Bonn 10 Thlr.; Hr. Albert Cohn in Paris (100 Frs.)

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