Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1866)
- Date
- 1866-04-03
- Page
- Seite 218 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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< 218 bvrt; fetfltgcÄ •’ Bewunderern Brzzatto^S-1000- - FteS. M Nun 'ist daselbst ein Comits orgänisirt. - ^' Sir Mdses MöUtestoteschiÄe ein höfliches Schreiben sammt 250 Frcs. Rabbiner vr. Z: Frankel in Breslau fl. 30; sonstige Israeliten aus Deutschland 48 Thäker. Herr Albert Cohn berichtet von den folgenden'Subscriptionen: Baron James v. Rothschild Frcs. 1000. Goldschmidt^ Parlamentsmitglied von London, Frcs. 500; Alliance Universelle Frcs. 500; Hr. Eähen von Antwerpen Frcs. 100; Albert Cohn Frcs. 100. Der Subscriptionstermin ist bis Ende Juni verlängert. Das (^onsorria nationale zur Ämmortisation der italienischen Staatsschuld hat nicht nur sehr zahlreiche und höchstbedeutende Summen, die von unseren wohlhabenden Glaubensgenossen gezeichnet wurden, sondern auch im Haupt-Comits in Turin, und in den Neben-Comits's der Provinäal-StädLe, wo Israeliten leben, wohlklingende israelitische Nacken in seiner Mitte. Nun gehe einer, und verdächtige die Vaterlandsliebe und Opferwilligkeit Israels! Vom Israelita in Livorno ist bereits das zweite Heft erschienen. , / In den jüngsten Wahlen fürs Parlament sind auch zwei Israeliten ernannt worden. —- Der Educ. Israel, berichtet aus Turin, daß die Herren Guastalla, Todros und Franchetti, sämmtlich mit eingeladen wurden, an dem Comits des Consorzio Nazionale zur freiwilligen Tilgung der Staatsschulden theilzunehmen , welchem der Prinz von Carignan präsentirt. Wie dasselbe Blatt aus Monticelli meldet, haben folgende Israeliten Oberitaliens schon bedeutende Summen für das patriotische Unternehmen gezeichnet: Der Baron Franchetti 100,000 Lire, der Deputirte Tullo Massarani 20,000 Lire, der Herr Sforni aus Mailand 20,000 Lire u. s. w. Rußland. Petersburg, den 15. März. Der Kaiser hat den bekannten Antrag der kUrländischen Ritterschaft : „das Recht zum Erwerb unbeweglichen Eigenthums jeder Art in Kurland allen Personen. christlicher Confession freizugeben", genehmigt. Die Bemühungen der kupländischen Presse, die Ausschließung der Juden zu hintertreiben, blieben also fruchtlos. Da indeß nun ein- Ml in üUH-' feWMMeMiost - des kürländifchen Adels eine Mesche geschossen 'ist, wird Wohl in der Zukunft auch diese Ausschließung fÄen. Nordamerika. Baltimore, 14.Febr. (Privatmitth.) Ich übersende Ihnen einen Artikel aus dem „deutschen Correspondenten" von Baltimore (einem Politischen Blatte); er betrifft , wie Sie sehen, die Zwistigkeiten, die sich in Herrn Mielziners Gemeinde in. New-Dvrk erhoben haben und die nun, wahrlich nicht zu unserer Ehre, vor ein öffentliches Tribunal gebracht worden sind. Die Angelegenheit ist nicht dazu geeignet, vDN ürrp zu machen. Die Entscheidung des Richters wird von allen Seiten mit großer Spannung erwartet/ Jede der beiden Parteien war durch einett jüdischen Advokaten vertreten. Dergleichen kleinliche Zänkereien herrschen in vielen Gemeinden dieses Landes, enden aber in der Regel damit, daß der eine Theil der Gemeinde austritt und eine neue Gemeinde bildet. Der Be-« richt lautet: Im Common Pleas-Gerichte, vor Richter BradA wurde gestern die Klage ,'Nathan Roßmann gegen die isr. Gemeinde Ansche Chesed" aufgerufen, aus Anlaß eines Antrages, eine Jnjunktion aufzuheben, welche den Verklagten, nämlich dem Board der Trustees, verbietet, gewisse Abänderungen in dem gottesdienstlichen Ritual, welches „Minhag Aschkenas" (d. h. deutscher Brauchgenannt wird, anzubringen. Die Klageschrift giebt an, die Gemeinde sei im Jahre 1841 mtt dem genannten Ritual errichtet worden, und nach einem Gesetz der Gemeinde dürfte in der Constitution, den Nebengesetzen und dem Ritual keine Veränderung angebracht werden, es sei denn, daß zwei Drittel der Gemeinde dafür stimmen. Nun hätten die Verklagten am 26. Nov. 1865 gewisse Veränderungen in "der Art und Weise der Gottesverehrung vorgmommen, die mit dem genannten Ritual in Widerspruch ständen. Die Veränderungen, über die der Kläger sich beschwert, sind folgende: 1) Abschaffung eines Theiles der Sabbathgebete; 2) Verkürzung der wöchentlichen Thora-Abschnitte, so daß die 5 Bücher Mosis, statt in Einem Jahre verlesen zu werden, in einem 3jährigen Chklus vollständig verlesen werden; 3) Aufhörung der Segenssprüche zum Gedächtniß verstorbener Angehörigen;