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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-03-27 · Heft 13 (27.3.1866) · p. Seite 199

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 13 (27.3.1866)
Date
1866-03-27
Page
Seite 199 (sequence 9)
Language
German
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199 emzuholen, Unter den uns vorliegenden Gutachten zeichnet sich das Demesvarer durch seine Lehrerfreundlichkeit aus und ist es insbesondere der dortige wackere Schulaufseher, der ebenso eifrig im Interesse der Jugend den Ferien das Wort redet. Unsererseits sei daher hervorgehoben, daß an israelitischen Schulen die Ferien zwischen Rosch ha schana und Jomha kipur nicht im Interesse der Jugend liegen und möchten wir austatt dessen die Tage vom l.bis 10. Ab Vorschlägen. Oberlehrer I. Rosenmeyer. Szegedin, 3. März. (Privatmitth?) Ueber den tristen Zustand der jüdischen Presse in Ungarn wird einem Wiener Blatte ein wahrhaft charakteristisches Beispiel mitgetheilt, das am besten die vagen Begriffe von Ehrenhaftigkeit schildert, die hier die sogenannten Wortführer öffentlich zur Schau tragen. — „Man ist es hier leider gewöhnt, daß Ben Cbananja nur zu oft gegen die Besten und Edelsten in Israel, die sich nicht zu dessen Fahne bekennen, mit den gemeinsten Waffen zu Felde zu ziehen pflegt; aber in dem Schmähartikel gegen Hrn. Rabb. D. Oppenheim, den B. Ch. jüngst unter falschem Namen brachte , hat sich Hr. Rabbiner L ö w wahrlich selbst übertroffen. Hr. Rabb. Oppenheim, wohlbekannt als ein ehrenhafter Charakter und besonders als friedliebender Mann, hat bisher'wohlweislich mit süllschweigender Verachtung ein solches Treiben behandelt und dasselbe keines Wortes der Entgegnung gewürdigt. Der löbl. Vorstand zuGr.-Becskerek fand es aber dennoch für nothwendig, im Interesse des gekränkten Rechtes und der beleidigten Ehre des ohne Veranlassung und aus leidiger Streitsucht angegriffenen Rabbiner O. eine in maßvollem Tone abgefaßte „Erklärung", die wir deßhalb auch wortgetreu wiedergeben, Hrn. Rabb. Löw einzusenden, mit der höflichen Bitte begleitet, dieselbe ungesäumt in B. Ch. einzurücken: „Der gefert. Vorstand fühlt sich veranlaßt, zur Steuer der Wahrheit zu erklären, daß alle die in dem offenbar fingirten „Briefe eines nordungarischen Chassidäers re." lin No. 7. des B. Ch.) gegen unseren ehrwürdigen, von der ganzen Gemeinde hochgeachteten und allgemein verehrten Rabb. Hrn.D. *) So ungern wir in irgend persönliche Streitigkeiten eingehen, so sind wir es doch der Ehre unseres geschätzten Mitarbeiters, Herrn Rabb. Oppenheim schuldig, diese Zeilen auszunehmen. R e d a c t i o n. Oppenheim, vorkommenden beleidigenden und ehren- - rührigen Mittheilungen und Angaben durchaus b l os böswillige Lügen und Verleumdungen sind." Hr. Löw wies aber ohne Grund, wie manniglich bekannt, diese Erklärung des Gr.-Becskereker Vorstandes einfach zurück — und hat somit wiederum eine Probe seiner Friedensliebe constatirt. Wir stellen diese Thatsache der ruhigen, unbefangenen Prüfung und Beurteilung aller Redaktionen der europäischen Presse anheim, da uns wahrlich kein ähnliches Beispiel bekannt ist, wo ein Redacteur wissentlich gegen Wahrheit, Recht, gute Sitte und Collegialität so sehr gefrevelt hätte, wie es hier der Fall ist!" Wir brechen hier ab, da es gewiß ein düsteres Zeichen der Zeit ist, wenn man es so ungescheut wagen darf, den allgemeinen Begriffen der Moral und der Gerechtigkeit Hohn zu sprechen! Schweiz. Bern, 20. Februar. Die völlige Gleichstellung der schweizerischen Israeliten ist nun endlich eine, vollendete Thatsache, nachdem in der heutigen Sitzung der Ständerath den durch den Bundesrath vorgelegten Beschlußentwurf angenommen. Derselbe lautet: Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft beschließt nach Einsicht der bundesräthlichen Botschaft vom'12. Hornung 1866, betreffend das Ergebniß der Abstimmung über die durch Bunhesgesetz vom 19. Wintermonat 1865 vorgeschlagene Revision der Bundesverfassung, und nach Einsicht der bezüglichen Abstimmungs-Protocolle: der durch das Gesetz vom 19. Wintermonat v. I. vorgeschlagene zweite Nevisionspunkt, welcher die Art. 41 und 48 der Bundesverfassung betrifft, wird hiermit als angenommen erklärt, indem derselbe sowohl von der Mehrheit der stimmenden schweizer Bürger, als von der Mehrheit der Cantone zum Grundgesetz der Eidgenossenschaft erhoben worden ist. —. Der „Culturverein" der Israeliten in der Schweiz hat in seiner Generalversammlung vom 8. Januar beschlossen, den jährlichen Beitrag von 10 auf 2 Fr. heräbzusetzen. Zu diesem Beschlüsse bewog nicht allein der Umstand, daß der Verein bereits im Besitze eines immerhin ansehnlichen Grundkapitals ist, sondern auch dst 13

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