Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-03-20 · Heft 12 (20.3.1866) · p. Seite 178

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 12 (20.3.1866)
Date
1866-03-20
Page
Seite 178 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226527-3226540--23812-3251135
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

her eine Conjectur versucht. Der Verf nimmt daher r>n von einem verd. in der Bedeutung „springen, Hüpfen" (vgl. Hiob 41, 3), an dieser Stelle also: Feuer strahlte. Die Bedeutung des „Springens" ist hier um so paffender, wenn man an die Blitze denkt, die bei der Gesetzgebung erwähnt werden. Das Schriftchen empfiehlt sich daher, abgesehen von dem milden Zwecke, durch seinen inneren, wissenschaftlichen Werth. L. Zeitungsnachrichten. Deutschland. AltstreliH, 2. März. (Berichtigung.) Die Zeitung des Judenthums No. 9 brachte einen Artikel über „Mecklenburger Zustände"„der mich zur Berichtigung veranlaßt. Referent, ein Neuling in den hiesigen Zuständen, hat Mehreres falsch angegeben. S. 132 sagt derselbe: „Jüdische Elementarschulen können und dürfen nicht existiren", was durchaus unwahr ist, da in den zwei größeren Gemeinden des Landes, Strelitz und Fürstenberg, sehr bedeutende jüdische Schulen florirten, von denen die zu Strelitz von der hiesigen Regierung fubventionirt wurde. Nur die Verkleinerung der Gemeinden hatte leider auch die Auflösung der Schulen zur Folge. Weiter heißt es: „Es ist freier Wille der Gemeinden, einen Lehrer zu haben; es ist aber auch freier Wille der Eltern, ihr Kind in die Religionsschule zu schicken." Wieder unwahr! Für die Gemeinden hiesigen Landes ist eine obrigkeitlich bestätigte Religionsschulordnung von 1862, deren §§. 3. 4. und 5 den Gemeinden die Anstellung eines Religionslehrers vorschreiben und die Eltern für den Religionsunterricht ihrer Kinder verpflichten, so daß Versäumnisse bestraft werden können. Diese Religionsschulordnung habe ich kurz nach meinem Antritt von der hiesigen Regierung erwirkt und ist sie allen Gemeinden des Landes zugeschickt worden. Neubrandenburg existirte damals noch nicht als selbständige Gemeinde; daher ihr-erst gegenwärtig dieses Statut von der Landesregierung zukommen wird. Was den üblen Zustand der Religion bei ihren Bekennern hier zu Lande betrifft, so stehen' wir mit dieser Klage nicht allein und scheint es ein eigenthümlicher Grundzug der Mecklenburgischen Bevölkerung M sein. Doch macht die freudige Opferungsfähigkeit der jüdischen Gemeinden zur Anschaffung und Erhaltung heiliger Institute noch immer eine rühmliche Ausnahme, ein Beweis, daß der Boden des Judenthums auch hier Früchte trägt. .brrnw'' ivbdr ab Dr. I.Hamburger. Preußen. Breslau, 7. März. (Privatmitth.) Durch die Berufung des Dr. Bernahs an die Bonnenser Universität ist' am jüdisch-theologischen Seminar eine neue Personalveränderung eingetreten. An seiner Stelle fungirt gegenwärtig Dr. Freudenthal, ein ehemaliger Zögling des Seminars. Später wird Dr. Rosin, Dirigent der Religionsschule in Berlin, hinzukommen, welcher gemeinschaftlich mit Dr. Freudenthal die Humaniora in der ersten und zweiten Abtheilung lehren wird. Früher war eine andere Einrichtung, indem Dr. Bernays nur der ersten Abtheilung Vorstand und der Unterricht in der zweiten Abtheilung von Dr. Joel und seinen Nachfolgern ertheilt wurde. Berlin, 7. März. Se. Majestät der König hat dem zeitigen Rabbinats-Verweser, Herrn Elkan Rosenstein Hierselbst, welcher kürzlich seinen 70. Geburtstag begangen und nunmehr 40 Jahre dem hiesigen Rabbinat angehört, den königlichen Kronen-Orden verliehen und durch den Minister der geistlichen re. Angelegenheiten übermitteln lassen. — Am 28. Febr. feierte der berliner Handwerkerverein den Todestag des vor einem Jahre verstorbenen Dr. meä. Abarbanell, indem die Gründung einer Stiftung, welche den Namen des Verewigten führen soll, bekannt gegeben wurde, zu der die Hinterlassenen und Freunde 1200 Thlr. als Fonds gesammelt, dessen Zinsen für den Verein, namentlich zu Unterrichtszwecken jährlich verwendet werden sollen.— Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 14. Febr. (Privatmitth.) Bevor die Probepredigten begannen, erlaubte ich mir, meine unmaßgebliche Meinung über die- Herren, welchen das zweifelhafte Glück zu Theil wurde, eine Probepredigt zu halten, siue ira, auszusprechen. Doch Sie haben meine

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.