Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1866)
- Date
- 1866-02-27
- Page
- Seite 136 (sequence 10)
- Language
- German
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tat fiel es dem Vorsteher der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde, einem bemittelten, tadellos unbescholtenen Manne, der schon seit einer Reihe von Jahren hier wohnt, ein, um die Aufnahme in den Gemeindeverband einzuschreiten. Es wurde derselbe in der erwähnten Sitzung mit einer Majorität von 18 gegen 10 Stimmen mit diesem Begehren abgewiesen, Weiler — ein Jude ist. Daß dieser mittelalterliche Beschluß unter der gebildeten Bevölkerung der Stadt entschieden verdammt wird, brauchen -wir wohl nicht erst zu erwähnen. Äus Oberrmgarnim Januar. (Privatmitth.) Die Erklärung im Pesti Naplö, die auch diese Zeitung brachte, ist mit der größten Vorsicht aufzunehmen, da dermalen die Orthodoxen alles versuchen, die Berathungen des Nagy-Mihälher Conciliums auf Null zu reduciren. Wenn wir auch zugeben, daß die Chassidim in ihrer Unwissenheit die Anti - Emancipationsangelegenheit in Scene setzten, so kann es doch als sicher angenommen werden, daß es des ganzen Einflusses des Ujhelyer Oberrabbi bedurfte, die Orthodoxen von diesem Treiben fern zu halten. Interessant bleibt, daß auch im vorigen Jahre die Einladung zur Antiseminarversammlung vom Szikszoer Tollhäusler ausging. 2. Ofen, 10. Januar, (Privatmitth.) Dem Herausgeber ber „bibliai olvasmänyok“ Herrn I. Rosenmeyer wurde seitens des hohen königl. ung. Statthaltereirathes das Definitivum in seiner Eigenschaft als Lehrer auch für die ungarische Unterrichtssprache verliehen. Nordamerika. New-Aork, im Januar. (Privatmitth.) Hiesige Blätter enthalten hefttgeKlagen über einen deutschen Gesangverein Arion, der, wenn auch nicht durch seine Statuten, doch factisch die Juden als solche ausschließt. Wir glauben sagen zu können, daß dies nicht das einzige Beispiel hier zu Lande ist, sprechen es aber mit Schmerzaus, daß es lediglich deutsche Kreise sind, in welchen die aus dem Mutterlande mitgebrachten Vorurtheile vor dem Freiheitsgeiste dieses Landes nicht gewichen sind, und in denen man noch immer nicht begreifen kann, daß, so stark man auch die Gläubensverschiedenheit betonen mag, in allen. übrigen menschlichen Beziehungen der Mensch nur als Mensch in Betracht gezogen werden darf. Was Wunder, wenn auf diese Weise die Deutschen gegen sich so manches Vorurtheil heraufbeschwören, das Einzelnen unter ihnen gar sehr zum Schaden gereicht. Man braucht in diesem Augenblicke nur auf die Behandlung der ^deutschen Officiere seitens der Union zu blicken, um dieser Nachtheile ganz bewußt zu werden. In dieser Welt bleibt nun einmal nichts ohne Wirkung, nur daß die letztere nicht immer auf diejenigen Personen zurückfällt, von denen die Ursache ausgegangen.— Was die allgemeinen Verhältnisse und den Entwicklungs-, gang, den die Union in der letzten Zeit genommen, betrifft, so kann es uns nur zu freudigen Hoffnungen stimmen. In der allgemeinen Solidarität, welche unsere Religion lehrt, und unser Interesse fordert, da wir nur durch sie vor der Rückkehr trauriger Zeiten und Zustände gesichert werden, muß es uns glücklich machen, daß die Sklaverei nicht blos dem Worte nach, sondern auch faktisch beseitigt wird. Zwei Beschlüsse des Congresses sind hierin von großer Bedeutung. Der erstere ist erst vor einigen Tagen gefaßt worden und will für den dem Congreffe unmittelbar unterworfenen Distritt Columbia, in welchem die Congreßstadt Washing ton liegt, das Wort „weiß" aus allen Gesetzen gestrichen haben, welche sich auf das Wahlrecht beziehen. Columbia liegt zu den Sklavenländern und die Bundeshauptstadt selbst hatte bis zu 1850 regelmäßige. Sklavenmärkte. Dieses Beispiel wird von großer Einwirkung sein, welcher sich auch die südlichen Staaten auf die Länge nicht entziehen können. Der zweite Beschluß ist bisjetzt allerdings nur Antrag des Ausschusses, wird aber vom Congreffe jedenfalls angenommen. Indem man nämlich die Selbstständigkeit der einzelnen Staaten, aus denen die.Union besteht,^ nicht erschüttern will, mag man ihnen das Stimmrecht der Farbigen nicht aufdrängen, will sie aber gewissermaßen durch eine Machtprämie dazu verlocken. Da die Abgeordnetenzahl, welche jeder Staat im Congreß zu wählen hat, nach der Seelenzahl jedes Staates bestimmt wird, so gelten nach dem bisherigen Gesetze die Sklaven für 3/ö ihrer bezüglichen Zahl, so daß also die Weißen eines Sklavenstaates so viel Abgeordnete -mehr zu wählen hatten, als 3/b ihrer Sklavenzahl berechtigten. Nach dem Anträge des Ausschusses soll dies aufgehoben werden und da, wo die Farbigen kein Stimmrecht haben, diese auch