Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1866)
- Date
- 1866-02-27
- Page
- Seite 135 (sequence 9)
- Language
- German
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135 Graf Goluchowski zur näheren Begründung seines letzteren Antrages und erzielte, daß solcher — genügend unterstützt — der juridischen Commission zur weiteren Verhandlung übergeben ward. Diesem Zeitpunkte haben wir Vorbehalten, den Gegenstand kurz zu besprechen. Die Verordnung vom 18. November 1860, sagt Gras Goluchowski 'heute, sei den constitutionellen und den christlichen Religionsgrundsätzen zuwider, habe den Zweck, „auf die geistige Ausbildung der Juden (in fünf Jahren?) einzuwirken", nicht erreicht, eigne, sich daher zur Auflassung umsomehr, als die einseitige Meinung, die unbedingte Realbesitzfähigkeit der Israeliten werde zur Benachtheiligung der christlichen Bevölkerung führen, eben so irrig sei, als die Besorgniß, daß der Einfluß jüdischer Gutsbesitzer auf das Landvolk in volkswirthschaftlicher Beziehung schädlich sein könnte. Diese Motivirung enthält durchaus nichts Neues, denn das Gesagte war im November 1860 gleichfalls bekannt und wahr; sie entspricht aber dem Zwecke, da angenommen werden kann, daß der Antrag ohnehin im Einverständnisse mit der Majorität des Landtages zu Tage kam. Erlaubt man sich, in die Analysirung einzugehen, so scheint es, daß der Herr Antragsteller Tallehrand's diplomatische Redeweise stark gehandhabt habe, ja, es scheint sogar, als ob die betreffende Motion weniger im Interesse der Juden, als jener gali zischen Großgrundbesitzer entstanden, die in Folge pecuniärer Bedrängnisse, herbeigeführt mitunter durch außerordentliche Ausgaben letzterer Jahre, zum Verkaufe ihrer Güter bemüßigt sind oder genöthigt werden könnten, und keine anderen Käufer finden, als Juden. Nun, sei dem wie ihm wolle! Graf Goluchowski, ein Zögling des Jesuiten-Erziehungs-Institutes in Tarnopol, von Zoll zu Zoll Hochtorh, hat als Staatsmann konstitutionelle Skrupeln niemals bekundet und seine confessionelle Abneigung niemals verleugnet; wir glauben daher kaum zu irren, wenn wir die veränderte Situation im Lande und in seinem Berufe, die Geldklemme unter den Guts- und kleineren Realitäten - Besitzern, dann die Thatsache richtig wahrnehmen, wonach Käufer dafür in der Regel factisch' nur unter galizischen Juden, welche ersparte Kapitalien haben, zu finden seien. Das wesentlichste Motiv für die affirmative Abstimmung über Goluchowski's Antrag sollte für diejenigen, die unzugänglich sind für Gründe der Humanität und des Liberalismus, wenigstens die anerkannte Thatsache seiu, daß überhaupt alle Verbote — welche den Juden in Galizien das Leben erschweren — ohnehin stets großentheils unwirksam waren, umgangen werden und nichts als Unzufriedenheit, Plackereien und Geschäftsvermehrung erzeugen. Die betreffenden Vorschriften harmoniren nicht mit den gegenwärtigen Zeitverhältnissen. Deßwegen ist nicht zu zweifeln, daß die Regierung mit Befriedigung in deren Auflassung eingehen dürfte, sobald die Landesvertretung dafür das Wort ergreift. Hierher gehören das Verbot der Ansichbringung von Rustical - Grundwirthschaften durch Juden, wenn sie solche nicht persönlich bearbeiten; dann die Auflassung der Ghettos in Lemberg und Krakau, die nach Beseitigung beschränkter Judenbezirke in allen anderen Städten zur Schande der Commune-Vertretungen daselbst nur allein noch bestehen. Krakau, 15. Februar. (Privatmitth.) Außer dem Anträge des Grafen Goluchowski über die Besitzfähigkeit der galizischen Juden kommt die confessionelle Frage auf dem jetzigen galizischen Landtage auch noch durch die Gemeindestatute, welche dem Landtage zur Bestätigung vorliegen, zur Verhandlung. Man begreift, von welcher Wichtigkeit dies für die Juden ist. Hier zeichnet sich nun das Statut für die Stadt Krakau dadurch aus, daß es die einzige confessionelle Beschränkung enthält, der Bürgermeister müsse christlicher Religion sein. Das Statut wurde zu allererst und durch den Abg. Samelson (Advokat) eingebracht. Es kam nun alles darauf an, gerade dieses Statut beim Landtage zuerst durchzubringen, um so ein Präjudiz gegen die Statuten -von Lemberg und andern Städten zu haben. Gerade deßhalb wollten die antiliberalen Parteien die Vertagung des Krakauer Statutes durchsetzen. In der Sitzung vom 9. d. fand hierüber eine heftige Debatte statt; die Abstimmung verwarf mit der geringen Majorität von 65 gegen 60 Sttmmen den Vertagungsantrag. Es kommt nun darauf an, ob in den Debatten die sehr zersplitterte liberale Partei die Oberhand weiter behält. Zu bemerken ist, daß der Graf Goluchowski diesmal wieder in antiliberalem Sinne stimmte. Ueber den Verlauf werde ich Ihnen Weiteres berichten. Reichenberg, 11. Februar. Obwohl von jeher in Reichenberg sich Juden aufhalten, so hat dennoch bisher keiner derselben die Zuständigkeit erworben, unp