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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-02-20 · Heft 8 (20.2.1866) · p. Seite 118

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 8 (20.2.1866)
Date
1866-02-20
Page
Seite 118 (sequence 8)
Language
German
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118 'feett zu brechen, seinen Antrag einfach damit zu moüviren, daß die diesfälligen -gesetzlichen Beschränkungen häufig umgangen werden, und daher den Zweck verfehlen. Anstatt dessen erklärte Goluchowski frei. und offen> daß er für die völlige Emancipation der Juden sei. Natürlich sind ihm die Juden für - die warme Fürsprache nicht wenig dankbar, sie erklären nun auch eben so offenallerorten pater peccavi! Vor Allem that dies der hiesige Cultusgemeindevorstand. Dieser, mit Dr. Landesberger an der Spitze, begab sich nämlich gestern Vormittags zum Grasen Goluchowski, und nach-. dem er ihn wegen der bisherigen Verkennung seiner judenfreundlichen Absichten offen um Entschuldigung .gebeten hatte, dankte ihm Dr. Landesberger Namens der hiesigen israelitischen Gemeinde für die Antragstellung überhaupt und für die echt freisinnige und mit Hinblick auf die Wahlereignisse edle Motivirung insbesondere. Goluchowski erwiederte hierauf, daß es ihn freue, endlich Anerkennung gefunden und die Juden theilweise überzeugt zu haben, daß die von ihnen wider ihn gehegten Vorurtheile und ausgestteuten Gerüchte grundlos seien. Alle größeren israelitischen Cultusgemeinden Galiziens werden dem Beispiele Lembergs folgen und durch Dankadressen ihre frühere voreingenommene Haltung diesem Staatsmanne gegenüber wieder gut machen." — Den Schritt der Lemberger Israeliten muß man wohl billigen; wenn es aber heißt, sie hätten pater peccavi gesagt, so ist dies falsch angebracht, denn Graf Goluchowski war es, der durch seinen Antrag zuerst pater peeeavi gesagt. Die versöhnliche Gesinnung gebührt Beiden. Pest, 1. Febr. Das während der Dauer der Session erscheinende, lithographirte, Deputirtenkreisen nahe stehende Journal „Pester Eorresp." enthält folgende wichtige Mittheilung: Uns wurde in Kreisen, welche der Deük-Partei angehören, versichert, daß man deßhalb keine eigene Commission für die Judenfrage bestellen wolle, weil man die Judenemancipation nicht durch ein besonderes Gesetz auszusprechen beabsichtige, sondern bei der, den verschiedenen Ausschüssen zugewiesenen Revision aller einschlägigen Gesetze, den Passus „ohne Unterschied der recipirteNjReligionen" in „ohne Unterschied der Religion" umändern, und so die Israeliten aller politischen Rechte theilhaftig machen werde. Soweit wir die Stimmung der israelitischen Bevölkerung kennen, dürste dieselbe hierdurch nicht ganz befriedigt werden. Der hervorragendste Stimmführer der ungarischen Israeliten äußerte sich neulich uns gegenüber dahin, daß die politische Gleichstellung der Juden als Individuen eine Frage sei, die er als eine entschiedene betrachte, hingegen sei es die „Gleichstellung der jüdischen Confession", was die Israeliten von dem Landtage erwarten und fordern. Diese Gleichstellung könne aber bei dem heutigen Stande des ungarischen Staatsrechtes, und insolange dieses den Begriff der „recipitten Religionen" nicht völlig aufgibt , nur durch „ein besonderes Gesetz" erfolgen, welches 1) die jüdische Religion, wie dies 1848 mit der unitarischen geschehen, unter die gesetzlich recipirten Religionen des. Landes reiht; 2) die Autonomie der jüdischen Confession in Kirche und Schule gesetzlich sicherstellt. Sollte eine derartige Petition Seitens der Juden Ungarns an den Reichstag gelangen, so sehen wir in der That nicht ein, was der ErWung der berechtigten Wünsche im Wege stehen sollte. Wien, 6. Februar. Nach meinem Telegramm im „Wanderer" soll der Adreßentwurf des ungarischen Unterhauses auch die.Gleichheit aller Confessionen aussprechen. Die übrigen hiesigen Blätter enthalten hiervon nichts. — Der Throler Landtag hat von Neuem um den Schutz der von ihm durchaus verlangten „Glaubenseinheit" petitionirt, indem er einentheils die Erlaubnis eine protestantische Gemeinde zu bilden, von seiner Gewährung, d. h. von seiner Verweigerung abhängig machen will, andererseits allen Nichtkatholiken die Fähigkeit, Grundeigenthum in Throl zu erwerben, gesetzlich abzusprechen,, erbeten. Es heißt in der Petition: . „In der That, wenn den Nichtkatholiken der Gütererwerb und die Ansässigmächung in Throl völlig freisteht, so ist künftighin das hohe Glück der Glaubenseinheit in diesem Lande gewissermaßen dem Zufalle Preis gegeben. Eine solche Preisgebung können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren. Das Volk von Throl hat seinen Willen', das Nationalgut der Glaubenseinheit zu. bewahren, mit allen Mitteln kundgethan, die einem loyalen Volke zu Gebote stehen. Es hält diesen seinen Wunsch für einen vollkommen, berechtigten und es wird nie begreifen , wie und auf welche Weise es ein Recht sollte verloren haben, dessen sich seine Väter erfreuten und für das sie Gut und Blut geopfert haben. Durch die dem. Lande stets zu Theil

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