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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-01-30 · Heft 5 (30.1.1866) · p. Seite 70

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 5 (30.1.1866)
Date
1866-01-30
Page
Seite 70 (sequence 8)
Language
German
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gewendet, daß ohne die Zwangsbeiträge diese israelitischen Gemeinden zerfallen müßtzm, und daß die in zweiter Reihe verlangte Auseinandersetzung, deren Nothwendigkeit allerseits anerkannt wurde, in Gemeinden, wo sich dieses Bedürfniß zeige, durch einen Vergleich unter den Gemeindegenossen geschehen müsse, nicht aber in der Verfassung vorzusehen sei." — Ferner: „Zum Abschnitt 4. §. 54—60 beantragen wir, dem Oberrathe eine Landesvertetung und einen Synodal-Ausschuß zur Seite zu setzen'. Zur Landesvertretung wären von den selbstständigen Israeliten 12 Nichtrabbiner und von den Rabbinern 6, oder wie einige Stimmen von uns meinen, 4 zu wählen. In den Synodal-Ausschuß hätte die Landesvertretnng 2 Rabbiner und 4 Nichtrabbiner zu senden. Bezüglich der Bildung des engeren Oberraths schließen wir uns dem Berichte des Schatznngsrathes unter Nr. 6 an. Selbstverständlich bleibt das Recht der Staatsregierung zur Absendung eines oder zweier Commissäre in den Oberrath zur Wahrung des Staatsaufsichtsrechts über die Kirche. Dem engeren Oberrathe würde die Verwaltung der Landessynagoge, der Landesvertretung die Überwachung dieser Verwaltung und die Mitwirkung bei der Gesetzgebung zustehen. Der Synodal-Ausschuß hätte diese letzteren Rechte von einer Versammlungs- Periode zur andern zu vertreten und gemeinschaftlich mit dem engeren Oberrathe die Geschäfte der Landesvertretung vorzubereiten und deren Beschlüsse zu vollziehen. Soviel über die Zuständigkeit dieser Behörden im Allgemeinen, wobei wir uns nur noch dem speciellen Vorschlag Nr. 7 des Schatznngsrathes anschließen. Wir enthalten uns geflissentlich einer detaillirten Ausführung dieser unserer Vorschläge und begnügen uns mit der Hervorhebung des Grundsatzes, dessen Annahme eine Umarbeitung des 4. Abschnittes zur Folge haben müßte. Nur eine Folgerung dieses unseres Vorschlags wollen wir ziehen: die neue Verfassung wird nur dann zum organischen Leben gedeihen, wenn sie nicht oktroirt, sondern einer zu diesem Zwecke wählenden Landesversammlung zur Revision und Beschlußfassung vorgelegt wird. Die Motive zu diesem unserem Vorschläge liegen nahe. Der Entwurf anerkennt für die Gemeinden den Grundsatz der Autonomie, schafft ein freies Gemeindewesen, zielt auf eine lebendige Theilnahme der Gemeindegenossen ab. — Hiermit im Einklang steht für die Landesgemeinde lediglich und allein die Anerkennung des Synodal-Grundsatzes. Die büreaukratisirende Consistorial-Einrichtung, über welche Wissenschaft und Erfahrung längste den Stab gebrochen, steht mit der jetzigen Entwicklung des bürgerlichen und Staatslebens ün grellem Widerspruche und paßt nicht zu den übrigen Grundlagen des Entwurfs. Die evangelisch-protestantische Kirche, deren Basis dem consistorialen Grundsätze vielmehr zustrebt, hat sich seit Jahrzehnten.von dieser.befreit, erwacht im Sonnenglanze eines bis zur - obersten Leitung durchgeführten freien Gemeindelebens zu frischem Gedeihen/ und strebt mit Macht nach vollständigem Ausbau des Synodal-Grundsatzes. Die Synagoge, ein Verband selbstthätiger, nur aus ihren eigenen Mitteln Unterhalt schöpfenden Religionsgemeinden, deren Geschichte ein sel bstthätiges Zusammenwirken der Religionsgenossen 'zu allen Zeiten, nachweist, darf nicht im Widerspruche mit sich selbst und den Anschauungen der Jetztzeit an der Consistorial- Einrichtung festhalten, die ihr als etwas Fremdartiges von Außen aufgedrungen -wurde, nie und nimmer Wurzel in Mitte ihrer Gemeinde schlug, vielmehr ein wahrhaftes Gedeihen religiösen 'Lebens nur hinderte." — „Ein in Folge der Unterdrückung im Stillen geführter Kampf kommt nie zu Ende, führt zur Aufreibung und Auflösung. Ein mit den Worten des Geistes und religiöser Duldung offen geführter Kampf reist die Wahrheit und bringt einen dauernden Frieden hervor." — Preußen. Aachen, 7. Januar. (Privatmitth.) Herr. Elias Meyer, Besitzer einer Tuchfabrik, hat bei seiner gestern gefeierten silbernen Hochzeit eine Stiftung von 1000 Thalern an das hier zu gründende Polytechnikum gemacht, dessen Zinsen jährlich an einen unbemittelten fleißigen Schüler, und zwar abwechselnd an einen solchen jüdischer und christlicher Confession, als Stipendium vertheilt werden sollen. Da das Polytechnikum bei dem Umfange der dazu erforderlichen Baulichkeiten erst in 6—7 Jahren eröffnet werden wird, sollen die Zinsen bis dahin zum Kapital geschlagen werden. Außer-

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