Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1866)
- Date
- 1866-01-30
- Page
- Seite 67 (sequence 5)
- Language
- German
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67 Monographie „zur Beurtheilung des Staatsministers von Wöllner" das Gegentheil ausgestellt. Von den beiden Aussprüchen des Königs (1740): „In meinen Staaten muß Jeder nach seiner Faxon selig werden können", und (1786) „Ich bin es müde, über Sklaven zu regieren", leitet er die Berechtigung ab, Friedrich II. als den Begründer des Rechts und Geistesstaates proklamiren zu dürfen. Wenn es aber blos aus einige theoretische Sätze ankäme, welche in der Praxis noch lange keine Anwendung fanden, so müßte man den Rechtsstaat noch weit früher begründet annehmen. Es ist wahr, daß in Uebereinstimmung jener ersten beiden Sätze unter Friedrich irgend welche Verfolgung aus religiösen Gründen nicht stattgefunden, und Niemand wegen seines Glaubens oder der Aeußerung seiner Ueberzeugung hat auswandern müssen. Dies aber ist ja doch nur die negative Seite des Rechts auf Glaubensfreiheit. Der.andere Satz stellt gerade in's Licht, daß Friedrich niemals etwas gethan, um nicht über Sklaven zu regieren, und schwerlich hätte er es bis zu seinem letzten Athemzuge geduldet, daß irgend Einer etwas gegen die königliche Machtvollkommenheit gethan oder geschrieben hätte. Der Regent aber, welcher den Unterschied zwischen Adel und Bürger sowohl in seinem Gesetzbuche, als in seiner Verwaltung streng aufrecht erhielt, die Bürgerlichen in das Offiziereorps nicht eintreten ließ, den Gütererwerb Seitens Bürgerlicher mit den lästigsten Bedingungen verband, „adlige" Güter zu erwerben ihnen nicht gestattete, die Verheirathung zwischen Adligen und Bürgerlichen verpönte und dies in zahlreichen Rescripten in schärfster Weise aussprach*), der Regent, welcher mit der äußersten Strenge die Ausschließungen und Beschränkungen, die auf seinen jüdischen Unterthanen lasteten, immer wieder erneuete**), und selbst einen Mendelssohn wiederholt um das Wohnrecht in Berlin betteln ließ, ein Regent, welcher, als die Akadeinie den genannten Juden in ihrer Präsentationsliste oben angeschrieben, dessen Namen, strich und verbot, ihn jemals wieder darauf zu bringen, ein solcher Regent kann in diesen seinen Vorurtheilen aus seiner Zeit heraus entschuldigt, niemals aber als der Begründer des Rechts¬ *) Eine kleine Blumenlese solcher Rescripte gaben wir in No. 50 des „Jüd. Volksblattes" vom v. I. **) Z. B. Der Schutzjude Meyer Benjamin in Magdeburg bittet um Bewilligung der Rechte christlicher Kaufleute daselbst. Der König rescribirte (1765): „der Jude soll sich sofort aus -Magdeburg Paquen oder der. Commandant wird Ihm herausschmeißen." und Geistesstaates angesehen werden. Die Geschichte muß eben so sehr vor ungerechtfertigtem Lobe als vor irrigem Tadel bewahrt werden. 5. Die römische Staatskirche. Vor Kurzem ist die vierte Auflage des zweiten Bandes von Mommsen's römischer Geschichte erschienen. In derselben ist der frühere schon so reichhaltige Stoff noch bedeutender verarbeitet worden. Es tritt uns aber hier eine historische Wahrheit entgegen, die uns außerordentlich interessirt. Jedermann weiß, wie es eine verbreitete Insinuation ist, daß' der Begriff „Staatsreligion" und „Staatskirche" ein jüdischer sei, wie man Priesterthum, Hierarchie und die ganze Gestalt der beiden katholischen Kirchen aus dein Judenthume herleiten und als biblisch hinstellen will. Ultramontane und Radikale begegnen sich hierin, die einen, um daraus die Heiligkeit dieser Institutionen zu folgern, die anderen, um deshalb Bibel und Judeuthum zu schmähen. Mommsen erweist, nun, daß das kirchliche Wesen seinen Ursprung und sein Vorbild in der Beschaffenheit der altrömischen Religion und Religionsverfassung gefunden habe. Wir werden hierauf ausführlich zurückkommen und führen heute nur die Schlußworte des Berichterstatters im Magazin f. Lit. d. Auslandes No. 1. d. I. an: „All der Jammer des Aberglaubens und Unglaubens im späteren Alterthum, im Mittelalter, in der neueren und neuesten Zeit wurzelt in der römischen Institution einer Staatsreligion, dem Vorbilde der allgemeinen Kirche und aller späteren Staatskirchen und Religionen. Und diesen Jammer heilt man nicht mit päpstlichen Encyklikeu und protestantischen Consistorial-Erlassen, nicht mit der Hegel'schen Philosophie und der Stahl'schen Theorie vom christlich-germanischen Staate, nicht mit Schleiermacher'scher Gefühlsreligion und Phantasiegebilden. Reuan's, Burnouf's, Michelet's u. A. von der Wiederherstellung des Veda-Glaubens und dem Siege des arischen Pantheismus. Helfen kann allein eine streng wissenschaftliche historische Forschung und Kritik, die die Nebel zerstreut, und die Befreiung der Religion aus der Hast, in der sie die Politik und Hierarchie bisher gehalten, daß sie im reinen Sonnenlichte wachse und gedeihe^ Denn wie Wissenschaft und Kunst, gedeiht auch die Religion nur in der Freiheit, und diejenige Religion