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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-01-30 · Heft 5 (30.1.1866) · p. Seite 66

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 5 (30.1.1866)
Date
1866-01-30
Page
Seite 66 (sequence 4)
Language
German
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hält. Diese Verpflichtung geht allen anderen vorher, welche die bürgerliche Gesellschaft in Anspruch nehmen kann und darf: Aus diesen Gründen halten wir es'für eine. unumstößliche Wahrheit, daß die religiösen Rechte und Bedürfnisse durch die bürgerliche Gesellschaft nich? geschmälert. werden können. Die Religion steht außerhalb aller Befugnisse der bürgerlichen Gesellschaft." Madison fährt fort, über die schweren Nachtheile jeder „Staatsreligion" zu sprechen und wir führen hier nur die. milder ausgesprochenen Sätze an: „Die Staatsgeistlichkeit und alle ihre Einrichtungen haben blos dahin gewirkt, die Religion zu vernichten. Wir besitzen die Erfahrungen einer Staatsreligion, eines christlichen Staates während des Zeitramnes von fünfzehn Jahrhunderten. Stolz und Lässigkeit der Geistlichen, Unwissenheit und Knechtschaft der Laien, Aberglaube, Fanatismus und Verfolgungssucht sind bei allen Klassen herangewachsen, in kaum glaublichem Grade." — „Eine gerechte Regierung wird ihre größte Sicherheit darin finden, wenn sie jeden Bürger in der Ausübung seiner Religion ebenso schützt, wie in Erhaltung seiner persönlichen Freiheit und seines Eigenthums. Alle Ueberzeugungen, alle Sekten seien gleichberechtigt-; keine werde befugt, in die Rechte der anderen einzugreifen, sie zu schmälern. Ströme Blutes sind in der alten Welt vergossen worden, weil man diese Grundsätze mißachtete." — Der Antrag wurde vom Repräsentantenhause verworfen, und niemals wiederholt. Vor solchem Geiste und solchen Grundsätzen mußten dann auch die letzten Spuren der Geistesbeschränkung weichen, die z. B. in Massachusetts 1820, in Maryland 1822 aus dem Gesetzbuche verschwanden. Dennoch können wir diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne noch ein Moment von großer Wichtigkeit zu berühren. Von den Gegnern der Glaubensfreiheit wird noch immer der Einwand wiederholt, daß die unbedingte Glaubensfreiheit nichts anderes als die Religionslosigkeit, die Vernichtung oder doch die ^Verwüstung aller Religion sei. Aber gerade die vereinigten Staaten von Nordamerika führen den vollsten Gegenbeweise Führen wir deshalb die Worte des sehr antikirchlich gesinnten Neumann B. II. S. 144 über die kirchlichen Zustände m Amerika an: „Die Geistlichen haben, wie früher im Einzelnen nachgewiesen wurde, die Neuengländer zu dem geistigfrischen, lebensthätigen und geschäftsgewandten Volke auferzogen. Die Geistlichen sind heutzutage noch, wenn auch nicht mehr in demselben Maße, die Erzieher und Bildner der Jugend, die Berather und Leiter der Erwachsenen. Diese Stellung der „Minister" thut aber, wie man leicht nach' europäischer Erfahrung schließen könnte, der Freiheit und den republikanischen Einrichtungen keinen Eintrag. In Europa ist die christliche Religion nicht selten zu einer Polizeianftalt, zu einem die Menschheit ihrer Würde beraubenden Institut herabgesunken, welches die Despoten je nach Laune und Vortheil gebrauchten und mißbrauchten. Nicht so in Amerika. In den Vereinigten Staaten gilt das Christenthum aller Sekten, gelten die Religionen aller Gläubigen als die Grundlage der Selbstregierung, als die festesten Säulen der republikanischen Institutionen. Die Religion ist untrennbar mit allen ihren Verhältnissen, mit der Form und Gestaltung des ganzen Gemeindelebens verbunden. Die amerikanische Kirche, unter welcher Benennung wir alle die verschiedenen religiösen Genossenschaften , selbst die der Papisten, zusammenfasien' können, weil sie sämmtlich auf der freiwilligen Weise beruhen, weil, ihre Geistlichen aus der Wahl ihrer Gemeinden hervorgehen und von diesen unterhalten werden, ist. in vielen Beziehungen besser organisirt, als das Staatswesen." Zerstreute Bemerkungen. *) 4. Friedrich der Große und der Rechts¬ und Geistesstaat. Man war bis jetzt so ziemlich darüber einig, daß mit Friedrich II. die Zeit des eigentlichen absolutistischen Staates abgeschlossen und von jenen großartigen Erschütterungen, welche die nordamerikanische und französische Revolution genannt werden, der Beginn des Rechts- und Geistesstaates zu datiren sei. Der bekannte Biograph des großen Königs, Professor Preuß, hat in. einer *) Wir sind wiederholt ersucht worden, die einzelnen Absätze unserer „zerstreuten Bemerkungen" mit Nummern und Überschriften zu versehen, um sie bei Gelegenheit leichter auffinden zu können. Wir kommen diesem Wunsche gern nach, und da wir selbst den Uebelstand schon bisweilen empfunden, werden wir am Schlüsse des laufenden Jahrgangs ein Verzeichniß aller in d. Bl. bereits gegebenen so rubrizirten Artikel liefern. Im laufenden Jahre brachte die Nummer 2: 1. Franz von Baader und die Religionstoleranz, 2. Neumann und die jüdische Verfolgungssucht, 3. die beiden Mendelssohne.

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