Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1866)
- Date
- 1866-01-30
- Page
- Seite 65 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226527-3226533--23692-3251008- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
promulgirt. Demungeachtet blieben, wie wir schon an- . gedeutet, in 'einzelnen Staaten vermittelst der Selbstständigkeit ihrer Legislaturen beschränkende Gesetze noch bestehen*), ohne jedoch in ihrer Ausführung streng beobachtet zu werden, und nachtheilige Wirkungen zu üben. *) Man hat viel über die religiösen Ansichten Washingtons gestritten. Da es mit unserem Gegenstände, der religiösen Toleranz in Amerika, zusammenhaugt, die Ansichten des Mannes kennen zu lernen, der auf die Entwickelung und den Geist der nordamerikanischen Union den mächtigsten Einfluß übte, so stellen wir hierher, was Neumann Bd. I. S. 595 f. darüber sagt: „Man hat sich in Amerika vielfach bemüht, Washington als gläubigen Ehristen darzustellen. Der sorgfältige und gewissenhaft abwiegende Geschichtsschreiber muß dies bezweifeln. Gouverneur Morris, einer seiner vertrautesten Freunde, erklärte, Washington halte so wenig voni Christenthume, wie er selbst. Washington verruied es, in den zahlreichen Briefen, Denkschriften, Mieden und Ansprachen an weltliche und geistliche Körperschaften, wo sich so häufig Gelegenheit ergab, auf die Wahrheit des Christenthums oder irgend eines Glaubenssatzes hinzuweisen. Im Rundschreiben an die Statthalter, welches man für seinen Christenglauben anführt, wird blos im Allgemeinen auf das reine und wohlthätige Licht der Offenbarung hingewiesen. Bon der eigenen Ueberzeugung ist keine Rede. Als ihn die Geistlichkeit zu Philadelphia mittelbar zu einem Betenntniß nöthigen wollte, wußte.er, dem Wahrhaftigkeit für die erste aller Tugenden galt, kluger Weise auszuweichen. Alle Gegenstände der Adresse wurden beantwortet und über das Christenthum stillschweigend hinweggegangen. Der große Menschenkenner und Staatsmctmi hat so wenig über Gott und die göttlichen Dinge gesprochen, dabei aber Alles unterlassen, was die religiösen Ueberzeugungen Anderer hätte erschüttern können. Als Heerführer und wo sonst sein Beruf dies erheischte, ■ ließ er Gottesdienst halten und gestattete allen den verschiedenen religiösen Gebräuchen freien Lauf. „Religion und Moralität sind die unentbehrlichsten Stützen jeder staatlichen Wohlfährt, die sichersten Gehilfen für die Pflichten des Menschen und Bürgers. Der Politiker muß sie, wie der Fromme, lieben und achten. Ein ganzes Werk würde nicht ausreichen, um deren Verbindung mit dem öffentlichen Glücke darzustellen." So spricht Washington in seinem politischen Testamente; vom Christenthum im Besonderen ist nicht die Rede. In seinem bürgerlichen Testamente geschieht der Religion keine Erwähnung. Selbst die Worte Gott, Vorsehung, künftiges Leben werden nicht vorgefunden; keiner religiösen Genossenschaft wurden Vermächtnisse hinterlassen. Auf unbedingte Toleranz und gleiche Berechtigung aller religiösen Ansichten, in staatlichen wie in bürgerlichen Angelegenheiten, hat Washington wiederholt hingewiesen, obgleich auch damals Eiferer genug vorhanden waren, So finden wir denn auch in der Rede, welche der Präsident Jefferson am 4. März 1801 an die Senatoren und Repräsentanten hielt, die Worte: „Wir haben die religiöse Unduldsamkeit, welche Ströme Blutes vergossen, von unserem Lande fern gehalten," und weiterhin erklärte er „die Freiheit der Religion, der Presse und der Person" für die Grundsäule des amerikanischen Staatslebens. Diesen Ansichten gemäß handelte auch Jefferson und als er 1805 seine zweite Präsidentschaft antrat, konnte er sagen: „In religiösen Angelegenheiten habe ich mich, streng an die Vorschriften der Constitution gehalten, wonach der Centralregierung nicht die geringste Einmischung gebührt. Ich habe zu keiner Zeit mir angemaßt, solche Handlungen vorzuschreiben; alle religiösen Angelegenheiten wurden in der Weise belassen, wje sie die Constitution vorgefunden; sie blieben unter der Leitung der geistlichen oder weltlichen Behörden, wie es immer den verschiedenen Religionsgenossen belieben mochte." Einer der ausgezeichnetsten Präsidenten war James Madison (1809—1817). In seiner Laufbahn, bevor er Präsident wurde, hatte er als Bürger, Beamter und Gesandter öfters Gelegenheit, Denkschriften zu verfassen, welche zu den trefflichsten gehören, die das an ausgezeichneten Staatsschriften fruchtbare Amerika hervorgcbracht /hatte. Unter diesen Arbeiten Madisons tritt aber keine glänzender hervor, als eine in seinem und einiger Genossen Namen abgefaßte Eingabe an das Repräsentantenhaus Virginiens, als bei diesem der Antrag gestellt worden, fortan die Geistlichen der christlichen Religion von Staats Seiten zu besolden. Er sagt darin: „Die Religion oder die Pflicht, welche wir gegen unseren Schöpfer haben, sowie die Weise, sie zu handhaben, ist blos das Ergebniß der Vernunft und Ueberzeugung, nicht irgend einer Macht und Gewaltthätigkeit. Die Religion muß demnach der Ueberzeugung und dem Gewissen eines jeden Menschen überlassen bleiben. Dieses Recht ist nach seiner Natur ein unveräußerliches Recht. Es ist unveräußerlich, weil die Meinungen der Menschen von der Ueberzeugung abhängen, welche sie durch eigenes Nachdenken gewinnen und sich nicht nach den von außen her kommenden Befehlen richten. Jeder Mensch ist verpflichtet,, Gott in der Weise zu verehren, die er für seine beste welche behaupteten, die vollkommene Trennung der Religion vom Staate in der Theorie sei ein Aufgeben aller Religionen." 5*