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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-01-30 · Heft 5 (30.1.1866) · p. Seite 64

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 5 (30.1.1866)
Date
1866-01-30
Page
Seite 64 (sequence 2)
Language
German
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Religion, einen Unterschied zwischen den Menschen zu machen, und sie zu diesem oder jenem Amte für unfähig zu erklären. Schon im Jahre l 684 kamen Juden in Rhode- Jsland an-, und auf ihre Eingabe bei der Legislatur dieser'Colonie erhielten sie die Erklärung, daß sie völlig gleiche Rechte genießen. Sie vergalten es der Colonie sehr, da sie zur späteren Blüthe von New-Port ganz besonders beigetragen haben. Dieses schöne Beispiel und Vorbild blieb allerdings noch lange Zeit ohne Nachfolge: es dauerte noch an 140 Jahre, bis dieselben Grundsätze in der ganzen Union herrschend wurden, wenn sie auch faktisch lange zuvor geltend waren. Wie schwer sie durchdrangen, ersieht, man im Kleinen und Großen. Als z. B. am 5. Sept. 1774 der allgemeine Congreß in Philadelphia zusammentrat und der Antrag gestellt wurde, die Versammlung mit einem Gebete zu eröffnen, wurde von einigen Seiten aus dem Grunde widersprochen, weil die Abgeordneten in ihren religiösen Ansichten derart verschieden seien, daß sie sich nicht zu einem und demselben Gottesdienste versammeln könnten. „Warum nicht? entgegnete Samuel Adams, ich kann das Gebet eines jeden frommen Mannes, der zugleich Freund seines Vaterlandes ist, anhören." Dies schlug durch, ein bischöflicher Geistlicher hielt ein vortreffliches Gebet und der 35. Psalm wurde verlesen, der unter den obwaltenden Umständen einen erschütternden Eindruck Mächte. Am 4. Juli 1776 wurde die Unabhängigkeitserklärung der 13 Staaten von Amerika erlassen. Sie beginnt: „Alle Menschen sind gleich. Sie besitzen unveräußerliche Rechte, unter anderen das Recht auf Leben, Freiheit und ein glückliches Dasein. Um diese Rechte zu sichern, wurden Regierungen angeordnet." Mit diesen Worten war eigentlich auch die Glaubensfreiheit als eine Grundlage der amerikanischen vereinigten Staaten sestgestellt. Aber sowohl betreffs dieser Unabhängigkeitserklärung als auch der später vereinbarten Constitution der Union hatte man drei Schwierigkeiten zu überwinden: die Vereinigung einer starken Centralgewalt mit der Selbständigkeit der einzelnen Staaten, die Sklavenfrage und die religiöse Verschiedenheit. Die Urheber beider Akte waren in allen drei Fragen entschieden gesinnt, hochherzig und freisinnig wie keine andere Versammlung. Aber wollten sie das Werk der Union zu Stande bringen, mußten sie auf die Verhältnisse Rücksicht nehmen und konnten in allen drei Fragen durchaus nicht so weit gehen, wie ihre persönliche Ueberzeugung sie drängte. So wurde 1780 die Constitution von Massachusetts von dessen Provinzialcongreß zu Stande, gebracht, und beschränkte den gleichen Schutz der Gesetze auf alle christlichen Secten, so daß erst 1820 dies abgeändert und die Gleichberechtigung auf alle religiöse Körperschaften ausgedehnt wurde, mögen sie diesen oder jenen Namen führen. Dieselbe Constitution legte auch der Legislatur das Recht bei, die Anstellung der Geistlichen und Lehrer zu überwachen und die Bewohner züm fleißigen Besuche des Gottesdienstes anzuhaltLn; die Vorschriften über die Sonntagsfeier waren äußerst streng. Dagegeri bestimmte die konstitüirende Versammlung von Süd-Karolina im Jahre 1790: „Alle religiösen Genossenschaften besitzen gleiche Rechte," schloß aber alle Geistlichen und Prediger aus den beiden Häusern aus. Wie dem aber auch sei, als Washington am 19. April 1783 der Armee die Einstellung der Feindseligkeiten in einer begeisterten Bekanntmachung verkündete, konnte er sagen: „Glücklich, dreimal glücklich mögen sich alle fühlen, werden alle künftig genannt' werden, der Geringste, wie der Höchste, welche irgend etwas zum Aufbau dieses großen Werkes der Freiheit und des Staates., auf dem breiten Grunde der Unabhängigkeit beigetragen haben, welche halfen zum Schutze der Menschenrechte, zur Errichtung einer Zuflucht für die Armen und Unterdrückten aller Nationen, aller Religionen." — Die Constitutionsacte, durch welche die Union nun gegründet wurde, enthielt daher keine Bestimmung hinsichtlich der Religion. Als man aber über die großen nordwestlichen Ländergebiete, die zur Union gehörten, ohne bereits zu Staaten herangewachsen zu sein, im Jahre 1787 Bestimmungen traf, wurde der Satz ausgenommen: „Niemand darf wegen seiner religiösen Ansichten belästigt werden." In einigen Staaten, z. B. Connecticut, stieß die Constitution wegen ihrer Ausschließung aller Bestimmungen über die Religion auf Widerspruch, weil man dies „gegen die christliche „ Pflicht hielt." Bei der Unentbehrlichkeit jener aber mußte dieser Widerstand verschwinden. Als aber im April 1789 Zusätze und Verbesserungen zur Constitutionsacte beschlossen wurden, nahm man als eine der wichtigsten an: „die Freiheit der.Religion, der Rede und der Presse darf in keiner Weise geschmälert werden." Durch diese Wandelung von der Unabhängigkeitserklärung, welche allen Bewohnern gleiche Rechte verhieß (1776), bis zu den Amendements zur Constitutionsacte, welche die unbeschränkte Freiheit der Religion garantirte (1789), war endlich für die. Gesammtheit der Union die unbedingte Glaubensfreiheit

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