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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-01-30 · Heft 5 (30.1.1866) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 5 (30.1.1866)
Date
1866-01-30
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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30, Jahrgang. U k l g t M C t 1l C ' 5» Zeitung des Zudenthirms Einunparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von . Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 30. Januar 1866.' Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 1 bis 2 Dogen. Preis deS Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig t Thlr. 15 Nar. Viertel-, jährig 22'/2 Ngr. Inserate werden mit l '/a Ngr. für die Vetitzcile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs>Expeditionen nehmen Bestellimgen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hiev unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Zur Geschichte der Glaubensfreiheit in den vereinigten Staaten. — Zerstreute Bemerkungen. — Zeitungsnachrichten: Deuts chland: Leipzig, Wiesbaden, Karlsruhe. Pr eußen: Aachen, Berlin, Thorn, Oest <rreichi sch er Kaiserstaat: Pest, Aus Oberungarn, Wien, Aus Südungarn, Krakau. Schweiz: Aargau, Bern. Leitende Artikel. Bonn, 2k. Januar. Zur Geschichte der Glaubensfreiheit in den vereinigten Staaten. II. Wenn sich aus unserem ersten Artikel (N. 1 d. I.) ergeben hat, daß auch in den nordamerikanischen Colonien religiöse Ausschließung und sogar Verfolgung ihren fruchtbaren, selbst gesetzlichen Boden gefunden, so erweist sich ans dein werteren Verlaufe, daß die Glaubensfreiheit auch dort k) in einzelnen Keimen ausgestreut und 2) durch einen schweren Kampf 'zur vollen Herrschaft erwachsen mußte. Die Amerikaner hatten zuvor den schwerem Druck des Mutterlandes, das über Eigenthnm und Recht der Colonistyr willkührlich zu schalten sich berechtigt glaubte, zu empfinden und in einem furchtbaren Kampfe abzuschntteln, ehe sie zu dem Bewußtsein kommen konnten, daß Freiheit und Recht keine Theilung und Halbirung vertragen, sondern ihre Sicherung nur in ihrer vollständigen Erreichung erlangen. Wir werden sehen, daß sie sich auch dann noch nicht zur unbedingten Anerkennung und Verwirklichung entschließen konnten, sondern noch dreier Jahrzehnte bedurften, um zum endlichen und ganzen Ziele der unbedingten Glaubensfreiheit zu kommen. Die Keime, von denen wir sprechen, wurden in der Colouie Rhode-Jsland gepflanzt, und zwar schon im Jahre 1650. Diese Colonie wurde von einem gewissen Roger Williams gegründet. Wir haben erst in No. 52 des „Jüd. Volksbl." v. I. Ausführliches über diesen merkwürdigen Mann gebracht und ihn als „den ersten Verkündiger voller Glaubensfreiheit", seitdem das Christenthum bestand, gefeiert. Indem wir darauf verweisen, müssen wir doch hier die Hauptpunkte erwähnen. Williams war ein Geistlicher der bischöflichen Kirche; sein freier Geist konnte sich mit den drückenden Fesseln derselben nicht vereinbaren, sagte sich von ihr los, und ging, der Verfolgung müde, nach Neuengland. Hier fand er aber dieselben Uebelstände und der bibelgläubige, freisinnige und feinfühlende Mann wurde von einer Synode verurtheilt und verbannt (1635). Er floh zu den Indianern, erwarb sich deren Liebe, und erhielt von ihnen die Insel Rhode-Jsland, welche der Mittelpunkt der ueuen Colonie wurde. Das Grundgesetz der jungen Colonie erklärte, daß der Staat nur über bürgerliche Angelegenheiten zu bestimmen habe, und daß jeder Eingriff in Glaubens- und Gewissenssachen eine Gewaltthat sei. Es sei wider die Religion selbst, auf dem Grunde der

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