Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 30 (1866)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1866)
- Date
- 1866-01-23
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
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brauch .in. chnn. Herzen-, eineß heutige^, verständigen Israeliten .sich mehr regt. ' //'" .;/".' b.) Tie, übrigen Gebete sollen wohl den Typus des Monotheismus, wie bisher an sich tragen, aber in dev Weise: von den in europäischem Ruse.als wissenschaftlich' gebildete.'Theologen.^stehenden Rabbinern und sonstigen Männern von Fach versaßt werden,, daß der höhere Gottesgedanke, welcher über - Tugend' und wahre Frömmigkeit: als.die Bestimmung des Menschen hinieden uns belehrt und zu allem Guten uns aneifert, in einer vollkommenen ausgebildeLen,^ uns verständlichen Sprache seinen gehörigen Ausdruck finde, und somit zur Erbauung des Betenden diene.*) , :/,.. c.) Demzufolge sollen die Gebete und Gesänge größtenteils in der Landessprache abgehalten werden, bloß das Schema, die Kidusche, Borüch. Schem kewod malchusso, Adoschem hu Elohim, die Haftorah, Megille. und die Vor- und Nach -Beroches bei Vorlesung der.Thora sollen in der hebräischen Sprache beibehaltenwerden. " d.) Das Gebetbuch soll übrigens für alle Vorkommnisse im menschlichen Leben, sowie, für die häusliche Andacht das-. Unumgängliche und Notwendige enthalten. 6.) Für das. Passahfest - soll ausnahmsweise ein eigenes 'Büchlein für die' häusliche' -Andacht als' Ersatz für die als Konglomerat verschriene Hagäda verfaßt' werden. ' - s.) Die Liturgie 'für den Gottesdienst, an Sabbath- Wochen- und Festtagen, soll das Kriterium des jeweiligen Festgedankens an sich tragen. §.) Die Vocal- . und, Instrumentalmusik — unter letzterer ist hauptsächlich die Orgel verständen — soll derart ausgeübt werden, daß sie uns zur Andacht stimmt. lu) Der Gottesdienst selbst soll nicht wie bisher auf dem Vorbeter allein beruhen, da dieses eine Monotonie hervorbringt, sondern er einer- und Chor und Gemeinde andrerseits sollen hierin alterniren. i. ) Im Gebete und Gesang dürfen im Tagegottesdienste keine derartigen Wiederholungen wie sie bisher bei den achtzehn Benedeiungen (Schmaune Essre rc.) oder Thephillah üblich waren, stattfinden. Hat der Chor oder Vorbeter ein Gesangs- oder Gebetsstück reeitirt, so ist damit Genüge geschehen. Ausnahmen bilden die unter e. angeführten vier ersten hebräischen Gebetsprüche. j. ) Vor Olenu, das das Hauptmoment der feierlichsten Handlung durch die Kniebeugung oder den Kniefall vor der Allmacht Gottes bekundet, hat der Rabbiner eine kleine Exhorte an das betende Publikum, angemessen dieser ergreifenden Huldigung, zu richten. k. ) Die biblischen Wochenabschnitte sollen nach dem dreijährigen Chclus von dem Vorbeter unter Beistand des Rabbiners vorgelesen und vom Letzteren die Vor- und Nach-Beroches hebräisch gesprochen werden. Die Haftorah hat der Vorbeter auch im Hebräischen vorzutragen. *) Die bereits edirten Gebetbücher von den Rabbinen vr. Philippson, vr. Geiger und vr. Stein können ein bedeutendes Material hiezu liefern. 4.) DgS Aus- ,uyd. .Einheben der.Seph^r-Thorab ..sowie das Öeffnen/des Tabernakels/' geschieht bloß/ / vorn Rabbiner/ un,ftr Assistenz des Vorbeters. Auf 'dem. Altape, soll kein' Laie / eine Funktion' ausüben. Einsegnungen,. Confirmätionen,' Trauungen bilden eine Ausnahme ' von der Regel.' '/'//•, / m. ). Beim Einutife' Ausheben, der Thörä, 'wo' ge.-, wohnlich.'' ein Umzug mit' verbunden ist," können sich, dem-, selben bloß anschließen der Rabbiner, der 'Vorbeter, /dessen Assistenten, einige Chorknaben, die den'Zug eröffnen, und' schließlich der Gemeindevorstand. n. ) Der Gottesdienst muß auf eine kürzere Zeit, als bisher, bemessen sein, denn eine längere Ausdehnung würde unausweichlich bei dem' Auditorium eine'Erschlaffung veranlassen. . , " / o. j Die Predigt bildet wohl einen Hauptbestandteil des Gottesdienstes, sie soll aber nur von 14 zu 14 Tagen stattstnden, damit einerseits der Prediger sich besser vorbereiten , könne, und andrerseits das Publicum , mit geistigen Genüssen nicht zu sehr überhäuft werde. Das Verlangen darnach/stellt sich immer nach einem gewissen Intervall um so lebhafter ein/ p. ) Rabbiner, Prediger, Vorbeter und dessen/Gehülsen sowieder Chor haben eine eigene Tracht und eigene Kopfbedeckung, wie es die Celebrirung des Gottesdienstes erheischt, zu wählen. ' . ' , 4.) Die Haltung und Stellung des Publikums. im Gotteshause soll mit unserem Schicklichkeits-Gefühle nicht, collidiren und stets bezeugen , . daß wir mit' Ehrerbietung unsere Bitte an die Majestät Gottes, als stände sie vor uns, richten. r.) Der Mizwesverkauf im Gotteshause ist verboten, oder verbietet sich von selbst, da wie gesagt kein Laie eine Funktion, bis auf wenige Ausnahmen, auf dem Altäre verrichten darf. Es steht aber Jedermann frei vor Eingang eines oder des andern Festtages den Tempelverwaltern seine freiwillige Spende für dieses oder jenes Institut schriftlich zu melden, und diese schriftlichen Eingaben werden vor dem Einheben der Thora vom Vorbeter verlesen'und den Spendern dafür ein kumulativer Mischeberach gemacht. Die Vorlesung geschieht in der feierlichen Weise, daß der Vorbeter zum Publikum sich wendend, während seines Vortrages zwei seiner Assistenten mit den Thora's im Arme zur Seite hat, und er in der Mitte stehend, den Segen oder den Mischeberach in der Landessprache zum Schluffe ertheilt. §.) Die jüdischen Festtage sollen ganz nach der Vorschrift d er Bibel gefeiert werden, nämlich nur einen Tag. Der heutige Kalender, welcher auf die Berechnung des' astronomischen Jahres sich stützt, ist ein solcher apodiktischer Zeitweiser, daß es lächerlich wäre zu der uralten Zeit zurückzugreifen, wo man rücksichtlich der Zeitbestimmung im Finstern tappte. Wäre der Schaden, den die erwerbende mittellose Claffe dadurch erlitte, nicht so bedeutend, so könnte man füglich die bisherige zweitägige Feier — da sie doch das Verdienst einer vielfachen Gottesverehrung