Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-01-23 · Heft 4 (23.1.1866) · p. Seite 53

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 4 (23.1.1866)
Date
1866-01-23
Page
Seite 53 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3226527-3226532--23675-3250990
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Kchen-^Gesinnung des jeweiligen Mnisters mb,- Wen Beitrag .zu bewilligen, oder nicht.- Durch'eine -Nichts gewährung würde sich jeder Nachfolger Lameys nach -dessen Erklärung einer Gesetzesübertretung schuldig ma-; chen. .; Das ist und. bleibt das. -Verdienst unseres jetzi-' gen Mflisteriums , daß es . durch die jetzigen staatlichen < Einrichtungen die Rückkehr der Reaction, wenn nicht unmöglich gemacht, so doch.bedeutend erschwert) hat. .. . Maier, Lehrer. München, 10. Januar. (Privatmitth.) Heute feierte ' unser verehrter Rabbiner Herr H. Aub. seinen 70. Geburtstag im Kreise seiner Familie, nachdem er öffent- - liche Feierlichkeiten von Seiten der Gemeinde sich ver-' beten hatte. Außer zahlreichem. Beglückwünschungsschreiben und Festgedichten wurden ihm werthvolle Ge- - schenke von einzelnen Familien und Vereinen und namentlich zwei sehr schöne, geschmackvoll gearbeitete silberne Leuchter vom Vorstande, im Namen der Gemeinde. überreicht. Auch höheren Orts wurde dieser Tag benutzt,; um dem Jubilar, der nun. 40 Jahre hier amtirt, ein Zeichen der Anerkennung zu geben; Herrn Rabbiner Aub wurde, vom Könige der Michaelisorden I. Classe verliehen. Ein schöner herrlicher Beweis, daß Bayerns junger Monarch die Bahn der Toleranz, die von Maximilian II. geebnet, innehält und es. Ernst meint mit der Vollstreckung des väterlichen Testaments, der Gleichstellung aller Confessionen. — ' . V -. / " Preußen. Berlin, 12.. Jan. Zu Ehren des hiesigen Rabbiuats-Assessors und zeitigen Rabbinats-Verwesers Herrn Rosenstein, der am 7. d. M. unter großer Theilnahme der Gemeinde seinen 70. Geburtstag begangen hatte, fand vorgestern, im Saale der. Gesellschaft der Freunde ein Festmahl, Statt, an dem gegen 400 Personen Theil genommen Hatten, und Viele noch wegen Mangels an Raum . zurückgewiesen werden mußten. Einer eigens für. das Fest gedichteten und componirten Cantate folgte eine Festrede des vr.. Apolant, der des Jubilars.Leben und nunmehr 40jährige Wirksamkeit in der hiesigen jüdischen Gemeinde schilderte und den Wnschen derselbenden.eigenen Ausdruck,gab. .. Berlin, 7. Januar.:Die K. Z. läßt-chch von hier schreiben : „Nicht leicht'würdö die Gültigkeit-' eines Gesetzes so bestritten, wie die des Gesetzes ^vom 23: Juli 1847 („über' die Verhältnisse der Juden"), und die hierhergehörigen Debatten des Haus es der Abgeordneten gaben und geben Zeugniß davon. Daher ist es gewiß interessant, ein Votum, das die k. Regierung in Aachen erst dieser Tage hat veröffentlichen lassen, - kennen zu lernen, worin „die allerseits adoptitte Anschauung" festgestellt wird; „daß das Gesetz -ferner nicht mehr als absolute Zwangsnorm, sondern nur noch conditiönnel, als Zwangsbasis der Verhandlung^ und als-Voraussetzung festzuhalten sch vermöge-welcher, resp. auf Grund deren freiwillige Associationen zur -staatlichen Anerkennung und Corporationsberechtigung-- gelangen könnten." Von' den Ansichten, welche die früheren Minister W. Raumer und v. Westphälen in einem an sämMtliche Regierungen gerichteten, vom 16. Februar - 1853 ' dadirten Circul8r-Erlasse, dessen Veröffentlichung sie freilich untersagten, aussprachen, ist also nicht Mehr die Rede. In besagtem Erlasse soll auch eiM -Stelle -enthalten; sein , daß die Juden als - Religions-Gesellschaft nicht anzusehen sind, womit Man über die Verfassungsvorschrift, wonach jede Religions-Gesellschaft ihre"'Angelegenheiten „selbständig" ordnet und verwaltet/ hinwegzukommen meinte." — Wir bemerken hierzu, daß'nicht daran zu vergessen ist, wie auch die Ministerien nach 1848 bis zum Regiment der Herren v. Raumer und v. Westphälen an der Ungültigkeit des Judengesetzes von 1847 und an der Aufhebung, desselben^ durch hie Verfassung vpNl8Z0durchaus nicht zweifelten/ und z. B. Herr v. Ladenberg dies in einem Ministerialrescripte unzweideutig ausgesprochen: * Ob.' die ehemaligen- Minister - v.- WestphMN'und v. Räumer ins Geheimdiejüdischen Gemeinden HM keine'ReligionsgMossenschasien shieltett'ltzded 'gar'Märten, kann uns sehr gleichgültig sein; jene können diesen Charakter ebenso "wenig -verlieren, wie die jüdische Trauung' ihn dadurch - verloren, daß -in );den * sechs östlichen preußischen Provinzen die-Juden der Civilehe unterworfen sind, die Christen nicht, ja das Gesetz nicht einmal verordnet, daß die jüdische religiöse Trauung nicht eher 'stattfinden dürfe, als M die Civilehe geschlossen -worden, also ihr Vorhattdenstitt-ganz ignorirt. Die jüdischen Ehen werden darum doch ^nur unter religiöser Einsegnung' 'geschlossen und' sind ^m Ganzen eben noch so musterhaft wie vor dem Gesetze 1847/ -

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.