Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-01-09 · Heft 2 (9.1.1866) · p. Seite 22

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 2 (9.1.1866)
Date
1866-01-09
Page
Seite 22 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226527-3226530--23630-3250943
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Kinder mit der. innigsten Theilnahme, 'beobachtet' -ihr Gedeihen 'mit der reinsten Freude und ermuntert zum Fortschritte mit jugendlichem Eifer. . Um den Kindern eine besondere Freude , zu gewähren, läßt er sie in den Freistunden auf geeigneten Instrumenten in der Musik unterrichten, ebenso hat er einen Cursus in der Stenographie eingeführt, und da hierin durch den gründlichen und leichtverständlichen Unterricht des 'Herrn Dr. Stein im' ersten Vierteljahr bereits ein sichtbar gutes Resultat erzielt wurde, so ist die Stenographie in der Jacobsonsschen Waisenanstalt als integrirender Theil des Gesammtunterrichts festgesetzt wordem -Heil dem Mer, das so der Jugend zugethan ist! .Welch erhabene Ruhe nach schönem Tage muß ein solcher Lebensabend sein. — Vor einigen Tagen hatten wir die Freude, den Banquier Herrn Louis Rieß aus Berlin in unserer Mitte begrüßen zu können^- Dieser gemüthvolle Mann hat dem Waiseuhaüse ein Legat überwiesen, wofür. er für sich und seine Nachkommenschaft das Recht erworben hat , jederzeit einen armen;Waisenknaben erziehen zu lassen.: /-.Da-. nicht -viele, Menschen; im Stande sind, Wohlthätigkeitsanftalten allein zu errichten, so hat der Stifterunserer. Anstalt es einzelnen Wohlthätern erlaubt, sich chei der -Jacobson'schen Waisenanstalt derart zu betheiligen, wie genannter Herr Louis Rieß. Wie weise und gutist's, sich solch ein . lebendiges Denkmal bei Lebzeiten zu setzen und das Laääisett als That sprechen, zu-lassen! Preußen. Düsseldorf, 27. December. (Privatmitth.) Zu der.eben nicht großen Zahl jüdischer Juristen im engern Vaterlande, hat jetzt auch, unsere Stadt ihren Beitrag geliefert. Vor einigen Tagen hat nämlich Herr I. Wolfs, ein geborner Düsseldorfer, seine Ernennung zum Advocaten im Appellationsgerichtsbezirke Cöln erhalten. - -Die Tüchtigkeit des jungen Advocaten, der. während mehrerer Jahre, als für die Juristen, namentlich für die jüdischen , die Aussichten zu einer Anstellung geringe waren,- sich dem Merkantilischen zugewendet. hatte, erhält' Befonders dadurch ein. sehr ehrenvolles Zeugniß, daß einer unserer anerkanntesten pnd . meist beschäftigten Advocaten, Herr Justizrath Kus.enberg>. sich - mit ihm zu gemeinsamer Ausübung der Praxis verbunden hat. •. . - Danzig , 18. December. Gestern feierte hier ein' Veteran aus den Freiheitskriegen, .der Schneidermeister Abraham Lövinsohn mit seiner Ehefrau-die goldene Hochzeit. , LTesterreichischer Kciiserstaat. Pest, 2. Januar. (Privatmitth.) Sie fordern mich auf, Ihnen den Eindruck zu schildern) welchen die Vorgänge, Verhältnisse und Persönlichkeiten allhier betreffs der zu erwartenden völligen Gleichstellung gemacht haben. Da, wie Sie wissen, ich mehrere Male gesprochen habe,' als Alle schwiegen, liebe ich es auch zu schweigen , wenn Alle sprechen. Und deshalb will ich mich des kürzesten Ausdrucks bedienen. Nach , meiner Ansicht werden es die. magyarischen Abgeordneten nicht wagen, wenn die Emancipattonsfrage unvermeidlich an sie herantritt, im Angesichte Europas dieselbe zu verwerfen; sie werden sie aber zu vermeiden suchen, wo und wie es nur geht, und ob die Magnatentafel nicht schließlich dennoch ein Veto einlegt , davor werden wir nicht eher sicher sein, als bis die Sache vorüber ist. Gr -Beeskerek, . 19. December. : (Privatmitth.) Es wird hier die Frage vielfach ventilirt, wann und bei welcher Gelegenheit der ungarische Reichstag zur Discussion der Judenfrage, kommen! werde. Uns scheint die Thronrede selbst den Weg' dazu gewiesen zu haben. Bekanntlich machte sie die Revision der. Gesetze von 1848 zur conditio sine qua, non. Sie sagt: „die! gewissenhafte Erwägung der allen Völkern , des Reiches gleichmäßig zugewendeten Fürsorge" erheischt es demnach, daß auch außer jenen Punkten, die sich „auf die ungeschmälerte Geltung unserer Herrscherrechte, sowie auf die berechtigten Ansprüche der Nebenländer" beziehen, noch andere §8. revidirt und geändert werden müssen. : Der V., Gesetzartikel .§. 2 v.: 3; 1848 lautet nun: „Sind die sämmtlichen eingeborenen oder eingebürgerten, mindestens 20 Jahre alten Einwohner des Landes rc. ohne Unterschied der gesetzlich anerkannten Re l igionen Wähler." Dieser Passus braucht nur einfach geändert zu werden,. daß die banale Phrase: - „ohne Unterschied der. gesetzlich, anerkannten Religionen," in „ohne Unterschiew der Religion," wie im October-Diplom >. verwandelt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.