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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-01-02 · Heft 1 (2.1.1866) · p. Seite 6

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 1 (2.1.1866)
Date
1866-01-02
Page
Seite 6 (sequence 8)
Language
German
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6 tolerant war das katholische Maryland. Es durften „Alle, welche an Jesus glauben, sich in der Provinz niederlaffen," Niemand wegen seines Glaubens beschimpft werden. Wer aber unchrerbietig von der Jungfrau und den Aposteln sprach, wurde mit 5 Pfd. St. und unter Umständen mit dem Tode bestraft. Mit dem Sturze Karl I. wurde dagegen den Anhängern des Papstthums Und der bischöflichen Kirche die Ausübung ihrer Religion untersagt. Die Legislatur erließ geradezu, daß die Katholiken und Bischöflichen künftig in dieser Provinz deinen Schutz genießen sollten, Nach der Restauration wurde dies Gesetz wieder umgestoßen. Diese wenigen Andeutungen erweisen hinlänglich den Geist, der in Neuengland und Virginien herrschte, bevor die ganze persönliche Freiheit den Coloniften zum unabweisbaren Bedürfniß geworden. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Bayreuth, 12.December. (Privatmitth.) Von dem schönen.Geiste der Eintracht unter beit Confessionen in unserer Stadt hatten wir vor Kurzem wieder einen glänzenden Beweis. Die Gattin des königl. Bataillonsarztes Herrn Di-. Stein, eine durch Geistesbildung und Tüchtigkeit, durch edle Einfachheit, Thätigkeit, Wohlwollen und Frömmigkeit ausgezeichnete Dame, war plötzlich gestorben, und ward hierdurch ein tiefer Riß in ein ächt patriarchalisches Familienleben gemacht. Die innigste Theilnahme gab sich auch unter allen Ständen kund. Denn Herr Dr. Stein hat sich durch seine Berufstüchtigkeit, sein Wohlwollen und seine Uneigennützigkeit die allgemeinste Hochachtung erworben. Im Leichenzuge waren auch alle Ställde vertreten. Das gesammte Offiziercorps vom General abwärts, sehr viele Regierungs- und Gerichtsbeamte, die Geistlichkeit, der Bürgerstand, kurz, ein unabsehbares Gefolge. Der Rabbiner Herr Dr. Fürst hielt nach dem Texte Pf. 68, 20 eine sehr ergreifende Grabrede, welche allgemein einen tiefen Eindruck machte. Stuttgart, 13. Decbr. Zwischen den Regierungsbehörden und dem hiesigen Gemeinderath schwebt gegenwärtig eine Streitfrage, welche schon auf letztem Landtage in Anregung gekommen, aber nicht entschiedeir worden war. Es ist dies die Frage wegen Zukrssung der Israeliten in den Stiftungsrath. Das Organisationsedikt über die Gemeindeverwaltung bestimmt nämlich, daß die Gemeinderäthe auch Mitglieder des Stiftungsrathes sein sollen, ohne dabei irgend eine weitere oder nähere Bestimmung zu treffen, und verordnet weiter, daß die Ortsgeistlichen gleichfalls Mitglieder sein sollen. In Ulm war nun ein Jsraelite, der Mitglied des Gemeinderaths war, nicht in den Stiftungsrath zugelassen worden, weshalb sich der dortige Gemeinderath beschwerend an die zweite Kammer gewendet hatte. Die Kammer war jedoch über die Sache, ohne eine Entscheidung zu treffen, auf den Antrag der staatsrechtlichen Commission zur Tagesordnung übergegangen. Die Linke, welche die Zulassung der Israeliten'befürwortete, berief sich dabei auf die Bestimmungen des Gemeinde-Organisations-Edikts, worin keine Ausnahme gemacht ist. Vom Ministertisch aus, sowie von der Rechten und der Prälatenbank wurde dagegen eingewendet, daß es sich von selbst'verstehe, daß Israeliten im Stiftungsrath nicht Sitz und Stimme haben könnten, da der Stiftungsrath sich auch mit Gegenständen des Cultus und der Schulen, so wie mit der Verwendung christlicher Stiftung zu beschäftigen und darüber Beschluß zu fassen habe. Hiergegen bemerkt die Linke, daß die Stiftungsräthe sich nicht blos mit Cultussachen, sondern auch mit der Armenfürsorge zu befassen haben, welche eine allen Glaubensbekenntnissen gemeinsame Angelegenheit sei. Aber, sagt die Regierung, die Israeliten lassen zu ihren Stiftungsräthen auch keine Christen zu. Der letztere Grund scheint denn auch die Kammer veranlaßt zu haben, zur Tagesordnung überzugehen. Seither ruht die Sache; da wurde auch ein israelitisches Mtglied des Gemeinderaths von den Sitzungen des Stiftungsralhes ausgeschlossen und die k. Stadtdirektion bestätigte diese Ausschließung. Der Gemeinderath hat hiergegen Berufung bei der Vorgesetzten Behörde eingelegt, deren Schicksal indeß unschwer zu errathen sein dürste. Hannover, 12. December. (Privatmitth.) Es gereicht uns zur Freude, constatiren zu können, daß, wenn es, wie wir zur Zeit in diesen Blättern berichtet haben, auffallend erscheinen mußte, daß im vorigen Quartale bei keinem Schwurgerichtshofe des Königreichs ein Jude zum Geschworenendienste berufen wor-

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