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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1866-01-02 · Heft 1 (2.1.1866) · p. Seite 5

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
30 (1866)
Issue
Heft 1 (2.1.1866)
Date
1866-01-02
Page
Seite 5 (sequence 7)
Language
German
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■ s schwere Kämpfe hindurch wesentlicher Volksrechte erfreute, und sie waren zum großen Theile aus dem Mutterlande gezogen, um den Bedrückungen absolutistischer und aristokratischer Herrscher, welche die brittischen Volksrechte zu beseitigen versuchten, zu entgehen, also gerade in dem schärfsten Bewußtsein und Verlangen nach gesetzlicher Freiheit. Das Mutterland wollte aber später seine Colonieen in die unterthänigste' Abhängigkeit bringen, um sie auszubeuten, und zwang diese ihres materiellen und geistigen Bestandes wegen, mit den Waffen in der Hand die Unabhängigkeit und Freiheit sich zu erkämpfen. Zu gleicher Zeit ließ die göttliche Fügung im Schoße dieser Colonieen eine große Zahl der begabtesten, edelsten und freigesinntesten Männer in einer Zahl und mit einer frischen, unbeirrten Intelligenz erstehen, wie sie sich in der Weltgeschichte kaum jemals zu gleicher Zeit und auf, demselben Fleck Erde zusammengefunden; sie ließ endlich alle diese Vorgänge in einem Jahrhundert abspielen, wo ein neuer Geist der Aufklärung durch die civilisirte Welt wehete und diese noch nicht von den furchtbaren Erschütterungen getrübt war, die er für Europa zur Folge haben sollte. Jndeß darum war es doch von Anfang an nicht so, wie es jetzt ist, und es bedurfte eben so großer Stürme und so gefahrvoller Lagen, um Ansichten und Willen zu klären. Ein großer Theil der Ansiedler war aus religiösen Gründen, um kirchlichem Zwange zu entfliehen, nach dem neuen Welttheile gezogen. Die kirchlichen Gewaltthätigkeiten Heinrich VUL, die katholischen Nestaurationsversuche der Stuarte, die Herrschsucht der bischöflichen Kirche und der puritanische Zelotismus hatten abwechselnd ihre Gegner über den Ocean gejagt. Solche Flüchtlinge sind aber selten geneigt, gegen Andere die Freiheit zu üben, die sie selbst in Anspruch nehmen und für die sie bitten; in ihrer starren persönlichen Ueberzeugung wandeln sie sich alsbald aus Verfolgten in Verfolger, aus Ausgeschlossenen in Ausschließende. Davon flnden wir in der ersten Geschichte der amerikanischen Colonieen mehrfache Beweise.*) Als Jacob 1606 zwei Compagnieen zu Besiedelung der nordamerikanischen Länder gründete, machte er ihnen zum Gesetz, ihre Colonisten anzuhalten sich nach der Lehre und Litur¬ *) Wir ziehen unsere Notizen aus der jüngsten, vortrefflichen „Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, von K. F. Neumann (Berlin 1804—65)", in welcher sie freilich sehr zerstreut vorhanden sind. gie der bischöflichen Kirche zu. richten. Abweichungen dürften unter keiner Bedingung geduldet werden. Der erste Landtag Virginiens, der 1619 in Jamestown zusammentrat, stellte sehr strenge Gesetze auf. Wer, heißt es u. A., unehrerbietig von der heiligen Dreieinigkeit spricht, wer der h. Schrift spottet und den Sabbath schändet, wird mit dem Tode bestraft; wer die Belehrung des Geistlichen zurückweist, soll Peitschenhiebe erhalten u. s. w. Mit der Thronbesteigung Karl II. wurde Virginien zum Tummelplatz der Intoleranz. Die Oberherrlichkeit der Staatskirche wurde durch ein Gesetz eingeführt; nur die von einem englischen Bischof Ordinirten durften predigen und geistliche Funktionen ausüben; die Geistlichen sollen häufiger beten und weniger predigen. Es wurde zum Gesetze, daß kein Nonkonformist, kein Sektirer nnd Dissenter sich niederlassen dürfe; wer nicht zum bischöflichen Gottesdienste kommt, sollte 20 Pfd. Strafe zahlen. Besonders hetzte man die Quäker, und wer einen solchen ins Land bringt, soll 5,000 Pfd. Tabak Buße bezahlen. Es blieb dies auch nicht blos bei Worten. In Massachusetts wurde 1637 eine Schwärmerin Fr. Hutchinson, welche die innere Heiligung durch die Gnade predigte, des Landes verwiesen, so daß sie mit ihrer ganzen Familie von den Indianern ermordet ward, was die Geistlichen als eine sichtbare Hand der Vorsehung verkündeten. Daselbst wurde 1645 eine Verordnung erlassen, daß Fremde sich nur mit Erlaubniß einer Magistratsperson niederlassen dürften, und Einheimische, welche Irrlehren verkünden, ihres Bürgerrechtes verlustig gingen. Als 1638 die Puritaner New-Haven gründeten, wurde das Gemeinwesen durchgängig auf die Kirche gestellt; nur Mitglieder ihrer Kirche konnten zu Magistraten und andern Stellen gewählt werden; nur sie waren berechtigt, Gesetze zu machen und die Angelegenheiten der Colonie zu ordnen. Die Legislatur von Connecticut erließ als Gesetz: Wer Quäker wird, wird verbannt und darf bei Todesstrafe nicht mehr zurückkehren. Kein römisch-katholischer Geistlicher darf sich in unserm Lande aufhalten; kommt er wiederholt dahin, wird er hingerichtet; Jedermann, auch ohne gerichtlichen Befehl, kann ihn aufgreifen. Nur wer zu einer der in der Herrschaft erlaubten Kirchen gehört, kann Vollbürger sein u. s. w. In Boston fand 1656 eine Quäkerverfolgung statt; jedem Quäker soll das Ohr abgehauen; jede Qnäkerin ausgepeitscht werden; im Oktober 1658 wurden zwei Quäker und eine Quäkerin aufgehängt, ein Gleiches geschah zwei Jahre später. Etwas weniger in- . - /

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