Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1865)
- Date
- 1865-12-26
- Page
- Seite 806 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3226473-3226526--23585-3250903- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
geführten Vermögens, sowohl was das Küpital als auch die Einkünfte anbelangt, steht nur den christlichen Gemeindemitgliedern zu." Weiter sagt das Statut in den folgenden Paragraphen, daß die christlichen Gemeinderaths - Mitglieder einen christlichen, die israelitischen Gemeinderaths-Mitglieder einen israelitischen Verwaltungsrath bilden, so daß dieser israelitische Verwaltungsrath von den Einkünften und vom Vermögen (?) der israelitischen Gemeinde, alle Ausgaben dieser Gemeinde als: Ausgaben für Cultuszwecke, Erhaltung und Verpflegung der jüdischen Armen uud Kranken, der Schulen, Spitäler u. s. w. decken muß. Vergebens versuchten die israelitischen Gemeinderaths-Mitglieder Landesberger und Hönigsmann, dann Dr. Nodakowski der Versammlung zu beweisen, daß die jüdische Cultusgemeinde Lembergs eigentlich kein Vermögen besitze, daß bis nunzu die jüdischen Gemeinderaths-Mitglieder zusammen mit den christlichen das Gemeindevermögen verwalteten, daß man also jetzt mehr reactionär und unliberal sein will als bisher, daß die erwähnten Paragraphen nicht nur mit dem vom Gemeinderathe so vielmal ausgesprochenen Grundsatz der Gleichberechtigung, mit allen liberalen Jveen, mit dem Fortschritt und Zeitgeist, ja selbst mit dem allgemeinen, für das ganze Reich giltigen Gemeindegesetze, welches von zwei Gemeinden in einer Gemeinde nichts weiß, im Widerspruche stehen;*) vergebens versuchten selbst der Referent der Section, Dr. Madejski, und Herr Darowski, wenigstens kleine Modificationen in die vor drei Jahren projectirten Paragraphe einzuführen, Alles scheiterte an dem Mißtrauen oder, um die Wahrheit zu sagen, an dem Hasse unserer christlichen Gemeindemitglieder gegen die israelitische Bevölkerung Lembergs, in der man einen Feind der polnischen Nationalität sehen und an deren Polonisirung auf dem Wege der Gleichberechtigung man nicht glauben will. Die christlichen Gemeinderaths-Mitglieder hatten eine so enorme Majorität für sich, daß sie sich gar nicht anstrengten, die Argumentationen der Herren Nodakowski, Madejski, Darowski, Hönigsmann und Landesberger zu bekämpfen, und immer mit der „Abstimmung" zu antworten verlangten; nur der Lemberger Gemeinderaths-Klehhonz, Herr B., gab einige „Hep! Hep!"-Reden zum Besten, die *) Und vor Allem in grellstem Widerspruche mit allem Recht und gesundem Menschenverstände! Red. d. A. Z. d. Jud. nicht besonders die in dieser Sitzung anwesenden Landtags-Abgeordneten Graf Adam Potocki, die Grafen Ludwig und Heinrich Wodzicki, Graf Baworowski, Herrn Polanowski u. s. w. erbauen mußten, da sich dieselben nach und nach aus dem Saale verloren. Wien, 10. Dec. Am 17. d. M. finden Neuwahlen eines Vorstehers und zweier Vertreter der israel. Cultusgemeinde statt. In einer Vorversammlung erschienen von den ca. 1600 Wählern nur — 73. Es wurde namentlich die Schnlfrage betont. — Ueber die antiemancipationssüchtige Versammlung von 20 fanatischen Rabbinern in Ungarn, über welche Ihr Blatt berichtete, referiren jetzt auch hiesige öffentl. Bl. Die „N. fr. Pr." schreibt: Peinliches Aufsehen erregt es in den jüdischen Kreisen Wiens, daß der Bethausvorstand sich veranlaßt gefunden, seine Entlassung in corpore einzureichen. Die Motive dieses Schrittes scheinen in einem seit längerer Zeit schon bestehenden Cornpetenz-Conflicte zwischen dem Cultus- und dem Bethausvorstande zu liegen. Die äußere Veranlassung zu dem gleichzeitigen Rücktritte des gesammten Bethausvorstandes bot ein Beschluß des Cultusvorstandes, die seitherige Zahl der Mitglieder des Bethausvorstandes von 8 auf 15 zu vermehren. Letzterer glaubte in dieser Vermehrung der Mitglieder ein Mißtrauensvotum des Cultusvorstandes zu erblicken, umsomehr, da man ihm auch zugleich ein Mitglied bezeichnet, durch welches er sich verstärken sollte. Um sich also keine neuen Mitglieder octrohriren zu lassen, und weiteren Competenz-Conflicten aus dem Wege zu gehen, hat der Bethausvorstand lieber in corpore abgedankt. Die Sache erregt, wie gesagt, in den betreffenden Kreisen großes Aufsehen, doch hofft man, daß es gelingen wird, den Hausfrieden, den die hiesige israelitische Cultusgemeinde zu wahren verstanden, zu erhalten und die zurückgetretenen Herren zur Wiederannahme ihres Amtes zu bewegen. Frankreich. Paris, im Dec. (Privatmitth.) Auch hier wie in ganz Frankreich geht gegenwärtig bei unsren Glaubensgenossen eine gewisse Bewegung vor, welche sich an bevorstehende Wahlen knüpft. Am 17. d. sollen nach dem Gesetze Delegirte gewählt werden, welche