Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1865)
- Date
- 1865-12-19
- Page
- Seite 796 (sequence 12)
- Language
- German
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?se - - Unterhalt in der täglichen Handwerksarbeit finden. Die natürliche Folge davon ist, daß die jüdischen Handwerker, mit denen die Städte und Flecken überhäuft sind, weit mehr produziren, als zur Befriedigung des örtlichen Consums nothwendig ist; daher müssen die Preise der Erzeugnisse, die einen kleinen Absatz finden, unausbleiblich sinken, und eben diesem Gesetze müssen auch sowohl die innere Gediegenheit, als die äußere Form dieser Erzeugnisse unterliegen, da die Gewerbsleute einzig darauf bedacht sein müssen, dieselben am wohlfeilsten und folglich für die Masse der Unbemittelten am zugänglichsten zu machen; dazu sind auch natürlich die christlichen Handwerker in den den Juden gestatteten Aufenthaltsörtern gezwungen, wenn sie nicht ohne Mittel zum Leben bleiben wollen. Allein auch mit diesen letzten Facten wird noch nicht der unbezweifelte Schaden, den das westliche Rußland von der Ueberhäufung der Juden daselbst erleidet, hinlänglich erklärt. Die ganze Last einer solchen Ordnung der Dinge fällt auf die Städte und deren Bevölkerung. In den Städten des westlichen Rußlands erscheint das jüdische Element absolut überwiegend und das christliche bildet eine sehr bedeutende Minderheit. Alle Zweige der gewerblichen und Handelsthätigkeit haben die Juden völlig an sich gezogen, woher die traurige Lage der gemeindlichen Ordnung unserer westlichen Städte herrührt, die längst schon die Aufmerksamkeit der Regierung auf sich gelenkt hat. — In allen diesen Städten wird bei der großen Ueberzahl der Juden und beim Bestehen eines Gesetzes, zufolge dessen es den Juden nicht allein verboten ist, gemeindliche Aemter zu bekleiden, sondern auch bei der Wahl der amtlichen Personen für die gemeindliche Verwaltung sich zu betheiligen, die städtische Wirtschaft und gemeindliche Verwaltung auf die trostloseste Weise geführt. Der kleine Theil der Mitglieder der christlichen Gemeinde war immer in der Wahl würdiger Personen, welche die gemeindlichen Angelegenheiten zu verwalten im Stande wären, sehr verlegen, daraus entstanden beständige Klagen und Recurse bald von dieser, bald von jener Seite. Die christlichen Gemeinden führten Klagen über den indirekten Einfluß der Juden in Sachen der städtischen und gemeindlichen Verwaltung, die Juden ihrerseits forderten schon lange und beständig ihre Zulassung, wenn auch nicht zur Bekleidung der gemeindlichen Aemter, so doch wenigstens zur Betheiligung an der Wahl der Personen zur städtischen und gemeindlichen Administration, daher zeichneten sich die Wahlen durch ihre Unordnungen und Mißbräuche aus, deren Kunde bis zu den höchsten Instanzen der Regierung gelangte. „Auf solche Weise erschien die unumgänliche Nothwendigkeit, so oder anders den allzusehr angehäuften Kräften, die von selbst eine Thätigkeit außerhalb der ihnen angewiesenen Grenzen suchten, einen Abfluß zu geben. Die den jüdischen Gewerbsleuten nun gewährte Genehmigung, ihre Wirksamkeit auch außerhalb der Schranken der ihnen bis jetzt gestatteten Aufenthaltsörter auszudehnen, zeigt sich folglich als eine weit wichtigere Maßregel, als es dem ersten Blicke nach den Anschein hatte. Es unterliegt keinem Zweifel, daß auf solchem Wege nicht allein die Lage der jüdischen, sondern auch der christlichen Bevölkerung in den westlichen Theilen des Reiches erleichtert wird; die Uebersiedelung eines bedeutenden (?) Theils der jüdischen Handwerker nach den inneren Theilen Rußlands müßte dazu beitragen, daß zwischen den Producenten gewerblicher Erzeugnisse und ihren Consumenten regelmäßigere Verhältnissen eintreten. Die in den westlichen Gouvernements zurückbleibenden Handwerker, sowohl Juden als Christen werden nicht mehr gezwungen sein, zu der starken Concurrenz, zur Wohlfeilmachung ihrer Erzeugnisse und zu der Nachlässigkeit in der Producirung derselben ihre Zuflucht zu nehmen, wie sie es bis nun thun mußten in der Absicht, für die Producte ihres Gewerbes Käufer zu finden. Auch werden die nach dem Innern übersiedelten jüdischen Handwerker den Mangel ersetzen, der dort in Betreff guter Handwerker gefühlt wird. Das ist um so wahrscheinlicher, als die Regierung schon seit einigen Jahren die Verwendung (beispielshalber) des Adels im Kurskischen Gouvernement, des Verwalters der Branntweinaccise daselbst, des Smolenskischen Adels und des General-Gouverners von Wonoresch im Auge hatte, welche sämmtlich dieselbe angingen, den jüdischen Branntweinbrennern, Mechanikern, Destillateuren und Bierbrauern die Erlaubniß zu ertheilen, in den inneren Gouv., wenn auch nicht definitiv, so doch mit Pässern wohnen zu dürfen. Zur Veranlassung zu dieser Verwendung diente 1) der in den außer den Grenzen der beständigen Aufenthaltsörter der Juden gelegenenen Gouv. gefühlte äußerste Mangel an solchen Arten Menschen unter den Eingeborenen und 2) der Umstand, daß die besten und bemerkenswerthen Specialisten im Fache der Branntweinbrennerei ausschließlich zu den Juden zählen, da die Branntweinbrennerei bis auf die Gegenwart vorzüglich in den westlichen Gouvernements entwickelt war, d. h.