Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1865)
- Date
- 1865-12-12
- Page
- Seite 775 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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— 775 Es ist diese That um so höher anzuschlagen, wenn man bedenkt, daß die Juden anderswo und selbst in der Residenz kaum den Muth hätten, gegen einen Regierungs caudidaten so entschieden zu stimmen. — Auf locale Verhältnisse übergehend, will ich vor Allem bemerken, daß, seitdem die großen politischen Fragen, seit dem Patente vom 20. September,, auf der Tagesordnung stehen, es bezüglich der Statuten stille geworden ist. Die Predigerfrage wird jetzt die Leute wieder in Athem bringen. Nächstens werden die Probepredigten, die während sieben Sabbathen fortlaufend abgehalten werden sollen, beginnen. Ich möchte mir erlauben, bei dieser Gelegenheit aus eine Lücke in den bisherigen Statuten aufmerksam zu machen. In den bis jetzt geltenden Statuten ist nirgends von den Rechten des Predigers die Rede. Der Vorstand ist befugt und berechtigt über religiöse Fragen zu entscheiden, ohne auch nur den Prediger zu hören. Freilich thut dies der Vorstand nicht. Das geschieht jedoch aus freiem Antriebe, berechtigt wäre er dazu. Wer kann jedoch dafür bürgen, daß nicht nächstens Männer an die Spitze kommen, welche alle Macht und Gewalt dem Vorstande wahren wollen, und nicht einmal den Mann des Faches um seine Ansicht fragen, wo er competent ist. Noch immer gilt das imo ab welche zur Devise haben 2b2> bd ■’S, obschon sie selbst am allerwenigsten heilig sind, wollen sie doch für heilig' gelten. Da wäre es denn nothwendig, die Sache etwas genauer zu präcisiren. Wir möchten keinesfalls der sogenannten Hierarchie eine Stütze bieten wollen, aber es erscheint uns als nothwendig, daß der Prediger in rein religiösen Fragen nicht nur als Experte gehört, sondern daß;er Sitz und Stimme im Rathe habe. Soviel mir bekannt ist, besteht ein derartiger Paragraph, der dem Prediger das volle Recht der Stimmabgabe wahrt, in mehreren Gemeinden. Prag, 22. November. (N. fr. Pr.) In einer Classe der deutschen Ober-Realschule wurden in-jüngster Zeit die Kinder israelitischer Confession verurtheilt, sammt und sonders eine besondere, die letzte, Bank einzunehmen, weil sie während der Stunde, in welcher der katholische Unterricht ertheilt wird und zu welcher Zeit sie die Classe verlassen, auf den Gängen der Schule gelärmt oder sich; sonst irgend gegen die Schuldisciplinar-Gesetze vergangen. Wäre diesen Kindern für diese Zwischenstunde eine Stube zu ihrem Aufenthalte und eine geistige Arbeit angewiesen worden, und wären sie nicht genöthigt gewesen, in der Kälte auf offenem Gange zu bleiben, dürfte sich vielleicht dergleichen nicht ereignet haben. Doch darüber ist hier nicht der Ort, zu rechten, doch dürfte die Frage vielleicht erlaubt sein, ob ein Pädagoge des neunzehnten Jahrhunderts, welcher frei von Vorurtheilen ist, mit der Errichtung einer Ghettobank strafen soll und wird. Nach an geeignetem Orte vorgebrachten Reclamationen verkündete gestern oder vorgestern der Realschul-Direktor Kögler den Kindern, daß sie wieder ihre früheren Plätze einnehmen sollen; aber die Art, wie er dies verkündete, entsprach keinesfalls der eines so ausgezeichneten Pädagogen, für welchen man mit Recht den vr. Kögler gehalten; auch hätte bei der ganzen Affaire berücksichtigt werden sollen, daß unsere nationalen Gegner, welche die Juden um jeden Preis zu sich hinüberziehen wollen, aus dieser Affaire gewiß Capital zu schlagen suchen werden, umsomehr, wenn die Aeußerung Kögler's, daß er sich nicht darum kümmere, was die Welt über sein Verfahren iu der Schule sagt, wahr sein sollte. Prag, Ende November. (Privatmitth.) Wir haben eine bewegte Woche hinter uns; es galt Wahlen in den Landtag und in das Stadtverordneten-Collegium. Den Landtags-Deputirten für die Joseph-Stadt (ehemals Juden - St.) hatten die Juden in diesem Stadttheil zu wählen, so daß die Wahl eines Juden außer Zweifel war. Nur stand in Frage, ob man einen Juden aus dem deutschen, oder aus dem tschechischen Lager wählen werde. Denn auch an tschechischen Juden fehlt es in Prag nicht, und — offen gesprochen — es hat dies auch sein Gutes: die christliche Bevölkerung gewinnt dadurch die Ueberzeugung, daß die politische Anschauung und Haltung ihrer jüdischen Mitbürger von deren religiösemBekenntniß gänzlich unabhängig ist. Der Candidat der Deutschgesinnten war der Landes-Advokat Br. Friedrich Wiener, Präs es- Stellvertreter in der Cultus-Repräsentanz, der auch gewählt wurde. Die Wahl ist eine entschieden glückliche zu nennen. Auch die Handels-Kammer hat einen Juden in den Landtag gewählt, nämlich den Bankier Lippmann jun., einen überaus intelligenten und humanen Mann. Im böhm. Landtag sitzen jetzt fünf Juden, die Herren: vr. Tedesko, Präses der hies. Cultus-Repr., Br. Wiener, Präses-Stellvertre-