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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-12-05 · Heft 49 (5.12.1865) · p. Seite 758

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 49 (5.12.1865)
Date
1865-12-05
Page
Seite 758 (sequence 6)
Language
German
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Das Erstaunenswertheste leistete darin das ultramontane Flugblatt, und gewinnt dadurch an Bedeutung, weil daS dortige Organ der klerikalen Partei „die Köln. Blätter" es in Schutz nahm. Eine Stelle darin lautete: „Gewissensfreiheit! Bürger Kölns! Wißt Ihr, was dieses Wort bedeutet? Es bedeutet, zu glauben, was man will! Es bedeutet auch die Freiheit des Unglaubens, die Freiheit der Unmoralität, des falschen Zeugnisses, des Wuchers und des Diebstahls! Gewissensfreiheit heißt: Niemandem anders als der Polizei und sich selber verantwortlich sein für das, was man zu thun für gut findet. Gewissensfreiheit verlangt der Brandstifter, der eine Stadt angezündet hat; Gewissensfreiheit verlangt der Räuber, um nach vollbrachtem Morde ruhig schlafen zu können! Gewissensfreiheit verlangen alle die Elenden, die ihren Nebenmenschen betrogen, ihr Vermögen verpraßt, Frau und Kinder unglücklich gemacht und sich zum Abschaume der Menschheit erniedrigt haben! Das, Bürger Kölns, ist Gewissensfreiheit!" — Es wird Niemandem einfallen, diese Erklärung der Gewissensfreiheit widerlegen zu wollen. Es hieße, Diejenigen widerlegen, welche den Hellen Sonnentag für ägyptische Finsterniß ausgeben, um nur die, welche Licht und Nacht noch nicht zu unterscheiden wissen, auf immer in der Dunkelheit zu erhalten. Nur Idioten gegenüber kann Gewissenslosigkeit für Gewissensfreiheit und diese für jene ausgegeben werden. Aber die Ultramontanen sind einmal die geschworenen Feinde der Gewissensfreiheit, der religiösen Ueberzeugung und der gegenseitigen Achtung der letzteren und da wollen sie denn dem Volke sie verdächtigen, indem sie dieselbe gänzlich verfälschen. Berlin, 22. November. (Eingesandt.) Ich ersuche Sie, im Interesse der Wahrheit, die Sie ja überall gern vertreten, nachfolgende Berichtigung aufnehmen zu wollen. Die No. 46 Pag. 711 berichtet eine Privatmittheilung über die Wahlagitation bei Gelegenheit der Repräsentanten-Wahlen der jüd. Gemeinde zu Berlin und wird darin die Hoffnung ausgesprochen, daß der freisinnige Theil der Gemeinde den Sieg davon tragen werde. Der Correfpondent fügt dann hinzu: „Er (der freisinnige Theil i. G.) hat um so mehr Grund zur Einigkeit und zu energischem Auftreten als die entschiedensten Mitglieder der Reformgemeinde — die ja sämmtlich zugleich Mitglieder der großen Gemeinde sind — mit den und für die Orthodoxen stimmen, damit nicht durch die Wahl zeitgemäßer Rabbinen für die große Gemeinde ihre schon jetzt schwankenden Anhänger gänzlich zu letzterer hinübergezogen würden. Allem Anscheine nach jedoch steht die Wahl liberaler Repräsentanten außer aller Frage." Diese Mittheilung, welche den „entschiedensten Mitgliedern der Reformgemeinde" eine ihrer sonstigen Ueberzeugung zuwiderlaufende, unwürdige Haltung bei der Repräsentanten-Wahl andichtet, ist vollständig erfunden und die hinzugefügten Motive dieses Verhaltens zeigen ebensowohl von gänzlicher Unkenntniß der Verhältnisse der Reformgemeinde/ als sie der Vermuthung absichtlicher Gehässigkeit gegen dieselbe Raum geben. Die „entschiedensten Mitglieder der Reformgemeinde" haben sich nicht allein bei der Wahlagitation der freisinnigen Partei der großen Gemeinde betheiligt, wie dies die Namen der Mitglieder des „Comits's zur Vorbereitung der Repräsentanten-Ergänzungs-Wahlen" beweisen, sondern dieselben haben auch noch außerdem zum 18. d. M. eine Versammlung der Reformgemeinde-Mitglieder berufen, welche sehr stark besucht war und ohne Widerspruch folgende Resolutionen angenommen hat: 1) es ist die dringende Pflicht der Mitglieder der Reformgemeinde sich ttt corpore frei der am 22. Nov. bevorstehenden Ergänzungswahl des Repräsentanten-Collegiums der hiesigen jüdischen Gemeinde zu betheiligen. 2) Die schrankenlose Erhaltung der Gewissensfreiheit bei jedem Einzelnen innerhalb des Judenthums gebietet, die Bestrebungen des liberalen Theiles der jüdischen Gemeinde bei der bevorstehenden Repräsentanten-Wahl zu unterstützen und demgemäß nur „den von diesem vorgeschlagenen Candidaten" die Stimme zu geben. Lassen Sie mich noch, um das von Ihrem Correspondenten den eifrigsten Reformern üntergelegte Motiv zu beleuchten, kurz hinzufügen, daß zur Begründung dieser Resolution hauptsächlich nachfolgende Ansichten in der Versammlung kundgegeben wurden: 1) ein Reformer müsse überall, wo sich ein Fortschritt zum Bessern zeige, helfend hinzutreten, ein entgegengesetztes Verfahren könne nur auf verwerflichem Pessimismus beruhen. 2) Die Verbesserungen, welche gegenwärtig von dem Vorstände beabsichtigt würden, seien so unbedeutender Art, daß sie gegenüber den seit 20 Jahren thatsächlich bestehenden Reformen der jungen Gemeinde

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