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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-12-05 · Heft 49 (5.12.1865) · p. Seite 756

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 49 (5.12.1865)
Date
1865-12-05
Page
Seite 756 (sequence 4)
Language
German
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Böhmen und Mähren haben die Anhänger des mosaischen Glaubens nur eine verhältnißmäßig kleine Fraction, so daß Galizien mit der Bukowina und Ungarn mit seinen Nebenländern allein den eigentlichen Kern der österreichischen Juden beherbergen. Auf -jede dieser beiden Gruppen kann man nahezu eine halbe Million Israeliten rechnen — was, da einerseits die Bukowina, andererseits Siebenbürgen und Croatien nur geringere Beiträge liefern — auf Galizien volle zehn und für Ungarn gute vier Procent der Gesammt-Bevölkerung ergiebt. Allein wir dürfen, um das Verhältniß moralisch richtig auszudrücken, nicht vergessen, daß im Augenblicke noch der magyarische Stamm sich für den allein privilegirten in Ungarn hält, und von den vier Millionen Magyaren Ungarns betragen die Israeliten, ganz wie in Galizien, den zehnten Theil. Daß diese Juden an Intelligenz weder hinter den Söhnen der Pußta, noch hinter den polnischen und ruthenischen Bauern zurückstehen; daß sie dieselben an Wohlstand häufig überragen; daß sie in den Städten trotz ihrer Gedrücktheit ein sehr großes Contingent zu den liberalen Professionen wie zu den höheren Zweigen des Geschäftslebens liefern: ist eine unanfechtbare Thatsache. Dem Census, der Zahl, der gesellschaftlichen Stellung nach verdienen also diese Unterthanen Oesterreichs gewiß eine ausreichende Berücksichtigung und verschulden keine Zurücksetzung hinter ihre christlichen Mitbürger. Demungeachtet wird oder wurde ihnen politische Gleichberechtigung nirgends zu Theil, als unter der Herrschaft der vielverschrieenen Februar-Verfassung; die Güter, die ihnen die Centralisation verliehen, hat ihnen der Dualismus wieder geraubt, der Föderalismus nach Möglichkeit beschnitten — was ihnen der verketzerte „moderne Liberalismus" gegeben, das haben ihnen die Anhänger der avitischen Verfassungen selbst dann vorenthalten, wenn die letzteren in demokratischradicaler Manier umgestaltet wurden. Wenn das Jellacic'sche Wahlgesetz die 5000 Juden Croatiens von der Stimm-Urne ausschließt, so hat das keine praktische, wohl aber eine principielle Bedeutung. Wenn die Aera des September-Patentes den 14,000 Juden Siebenbürgens das Wahlrecht wieder entzieht, das ihnen die Wahlordnung des Grafen Nadasdy verliehen, so ist das schon ein sehr bedeutsames Zeichen der Zeit. Wenn aber endlich die 450,000 Juden Galiziens und die 30,000 der Bukowina ihre Gleichberechtigung bei den Landtagswahlen fröhlich genießen, während die 400,000 Israeliten Ungarns trotz der pomphaften Freisinnigkeit der 1848er Gesetze in ihrer alten vormärzlichen Rechtlosigkeit verharren müssen, so ist das ein Vergleich, der wahrlich nicht zum Nachtheile der Schmerling'schen Landesstatute ausschlägt, auf Grund deren die Israeliten der Erblande gleichberechtigt dastehen." „Natürlich wird man uns von gewisser Seite entgegnen, daß die Nichtberücksichtigung der Israeliten auf dem letzten Preßburger Landtage ein zufälliges Vergessen gewesen, welches die Magyaren so schnell wie möglich gutzumachen trachten werden, wenn sie einmal erst in der Lage sind, sich mit solchen Angelegenheiten zu beschäftigen. Die das aber behaupten, sprechen eine wissentliche Unwahrheit aus, wenn sie die Dinge, von denen sie reden, nur irgend verstehen. Die Gesetzgeber von 1848 wußten sehr genau, was sie thaten, als sie ausdrücklich die Wahlberechtigung jedes. Edelmannes d. h. jedes Magyaren, ohne Rücksicht auf den im neuen Gesetze anberaumten Census, aufrecht hietteu, und ebensowenig an den Schranken rührten, welche die Anhänger der „nicht recipirten Religionen" ausschlossen. Die 1848er Artikel stellten mit anerkennenswerther Entschlossenheit die ungarische „avitische" Verfassung auf eine demokratische Basis, aber sie verloren niemals die Absicht aus dem Blicke, die Suprematie des magyarischen Stammes zu befestigen. Der Magyare, auch wenn er in zerrissenen Gatyen dem Dienste eines Csikos oder Gulyas oblag, sollte politische Rechte haben; nicht der orthodoxe Serbe, noch der Jude, auch wenn sie Häuser in Pest oder der Ofener Vorstadt Taban besäßen, an der Spitze großer Comptors oder Fabriken standen — die Nationalität über Alles!" „Daß diese Stimmung sich seitdem wesentlich geändert, müssen wir auf's entschiedenste bezweifeln. Wir wollen nicht viel Gewicht darauf legen, daß kein Volk der Welt — selbst wenn es von seinen bedeutendsten Mitbürgern mosaischen Glaubens spricht — regelmäßig mit einer so intensiven Verachtung hinzufügt, der Betreffende sei nur ein Zsido, wie der Magyare. Kossuth kannte seine Leute und verwarf die Juden-Emancipation weil sie das Volk zu sehr erbittern werde. Weßhalb also brauchen wir uns da noch auf Einzelheiten zu berufen? weßhalb an die große Conferenz von 1861 bei dem Grafen Karolyi in Pest zu erinnern, wo die Magnaten Ungarns geradezu beschlossen, die Frage der Juden-Emancipation nicht auf die Tagesordnung zu setzen, bis die Söhne Israels nicht Beweise ihrer vollständigen Jdentificirung mit dem Vollblut-Magyarismus gegeben ha-

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