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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-11-28 · Heft 48 (28.11.1865) · p. Seite 747

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 48 (28.11.1865)
Date
1865-11-28
Page
Seite 747 (sequence 11)
Language
German
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747 milie des Prof. Luzzatto zusammen zu bringen. Es . besteht aus den Herren Marco Tedeschi, Großrabbiner zu Triest, Prof. Ascoli zu Mailand und Albert Cohn in Paris. Wir werden wohl daS Weitere erhalten. Schweiz. Bern, 6. November. (Privatmitth.) In dem alten Europa kommt, ehe man es sich versieht und wo man es sich gar nicht erwartete, immer wieder ein Stück Mittelalter zum Vorschein. Zwar wird es dann immer mit allgemeinem Unwillen empfangen, aber es findet doch auch seine Vertheidiger und es kostet Mühe und Zeit, es gänzlich aus dem Wege zu räumen. Zuletzt freilich dient der Vorgang dazu, die Ansichten immer mehr zu klären und die Institutionen zu läutern. So hat es in den jüngsten Tagen einen außerordentlichen Aufruhr hervorgebracht, als in dem Canton Uri ein Mann, der ketzerische Glaubensansichten hatte drucken lassen, nach einem alten Urner Gesetz zu zwanzig Prügelschlägen verurtheilt wurde, die man ihm auch öffentlich zu Altorf applicirte. In der Schweiz selbst x war man allgemein hierüber empört, und es fand am gestrigen Tage hier eine allgemeine schweizerische Volksversammlung statt, welche einstimmig den Antrag an die Bundesversammlung beschloß, daß folgende Bestimmungen in die Bundesverfassung ausgenommen werden sollen: 1) Die Freiheit des religiösen Glaubens ist in der Schweiz gewährleistet. Niemand darf wegen. Aeusserung seiner religiösen oder bürgerlichen Ueberzeugur.g in Untersuchung gezogen und gestraft werden. 2) Die Strafe der körperlichen Züchtigung ist in der Schweiz unzulässig. Der erste Punkt ist bereits durch die bekannten Beschlüsse des Bundesraths betreffs der Revision der Bundesverfassung erledigt worden, und es wird auf das gesammte schweizerische Volk nun ankommen, ob es den Grundsatz der religiösen Freiheit zu dem seinigen mache. Jedenfalls zeigt auch dieser Fall, daß alle Halbheit auf dem Gebiete der Gewissensfreiheit so gut wie nichts ist, nämlich Unfreiheit. Frankreich. Paris, im November. Am 4. Nov. hielten einige Männer eine Versammlung, um die von uns bereits erwähnte „Soci6t6 scientifique littöraire isra6Üte‘t zu constituiren. Es sollen jährlich bei 10 Frcs. Subscriprion zwei Bände veröffentlicht werden, wozu 600 Subscribenten nöthig seien. Herr Munk wurde zum Ehrenpräsidenten, H. A. Franck zum Präsidenten, H. Hippolyte Rodrigues zum beständigen Secretair gewählt. Es waren 15 Männer zugegen, die als Gründer angesehen werden. Im Jahre 1866 soll ein Werk von Grätz, „Der Ursprung des Christenthums", und eine Auswahl von israelitischen Gedichten des Mittelalters zur Vertheilung kommen. Wir wünschen dem Unternehmen das vollständigste Gelingen, doch müssen wir gestehen, daß der Preis für zwei so mäßige Lieferungen hoch ist, und daß die Auswahl dieser Werke noch nicht viel zur Verbreitung einer positiven Kenntniß des Judenthums beiträgt. Wir hätten den Herren größern Muth und bedeutendere Anstrengungen gewünscht. — In der Revue des deux Mondes zeigt Renan an, daß eine französische Uebersetzung von den „geschichtlichen und kritischen Untersuchungen über die Bildung und Zusammensetzung der Bücher des alten Testaments" des holländischen Prof. Kuenen mit einer ausführlichen Einleitung von ihm selbst erscheinen werde. Die Arch. isr, machen ihm heftige Vorwürfe, daß er nicht blos alle rabbinischen Cpegeten, sondern auch die Arbeiten der neueren Juden wie Zunz, Geiger, Philippson, Cahem, Munk u. s. w. gänzlich ignorirt. Wir können über diesen Punkt schon ruhig sein, denn von einigen Seiten rächt sich dies an einem der Art verfahrenden Verfasser schon immer von selbst. Wer Geschichte und Kritik treibt, darf ungestraft nicht ganze Partien derselben übersehen. Ueber die Gründlichkeit des H. Renan ist man in Deutschland längst nicht mehr zweifelhaft. — Wenn ein Correspondent dieser Zeitung unlängst meinte, daß zum Großrabbinat des Centralconststoriums nur Herr Klein von Colmar passe, so stimmt dies mit den hiesigen Meinungen durchaus nicht überein, und Viele sind für den Großrabbinen Isidor von Paris oder für M. D. Cahen, Großrabbinen von Marseille. Daß auch in Frankreich der Rischus nicht erloschen ist und sich bei Gelegenheit öffentlich kundthut, zeigt sich nicht selten. So führen die Arch. isr. einen Fall vom 4. November an, wo ein Generaladvokat vor der Zuchtkammer von Paris behauptete, daß keine Juden auf den Schlachtfeldern von Polen neben ihren Brüdern gekämpft und ihr Blut vergossen hätten. Zufällig war fein Gegner, 48**

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