Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 48 (28.11.1865)
- Date
- 1865-11-28
- Page
- Seite 740 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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sich über Alle, ohne Unterschied deS Glaubens und der Nationalität ergießen sollen. Graf Ladislaus Räday (spr. Rüdoj), im I. 1861 Mitglied des Oberhauses, jetzt im Baranyaer Com. kandidirend, wünscht, „daß unter den Kindern des Landes wegen Nation und Confession kein Unterschiev bestehe; sie mögen alle gleichmäßig theilhaft werden der Wohlthat der gemeinsamen Verfassung." Emerich Kupricz, Candidat im VeßprimerCom., wendet sich an diejenigen, „welche nicht blos zum Scheine, sondern von Herzen consequente Freunde und Verehrer der demokratischen Principien sind, als solcher, die im Staate auf der Basis der Gleichberechtigung am heilbringendsten sich erweisen." In kürzeren, jedoch denselben Freisinn athmenden Worten sprachen sich auch nachbenannte Wahlkandidaten aus, deren Namen für diese Blätter zu verzeichnen, mir als angenehme Pflicht erscheint. Es sind dies: Graf Gotthard Kun, im Hunyader Com. in Siebenbürgen, 1848 Obergespan daselbst, die gewesenen Deputirten: Stefan v. Gorove, eine Capacität der Deäk'- schen Partei (in Pest), Grundbesitzer Ladisl. v. Bezer6dy, Graf Josef Zichy (spr. Sitschi), Anton Zichy, Peter Gal und Alex. Eöry (spr. Öri); ferner Baron Anton von Baldacsi, Karl Szäsz (spr. Saß), reform. Pfarrer und renommirter Dichter, Baron Ladisl. v. Szögysnyi (spr. Södjünji) jun., Anton Koller (im Graner Com.) Eduard Zsömböry (in Stuhlweißenburg), Gaspar Pap, Stefan Rü n ai (spr. Rünoj) im Bücser Com., Sam. Tury, Advokat im Hajduken-Distrikt, Em er. Fest, in der Bergstadt Göllnitz, Baron Adalbert SplSnyi (spr. Splönji), Stefan Justh und Ludw. H orvath, Advokat in der Stadt Miskolz (spr. Mischkolz.). Literarischer Wochenbericht. (Fortsetzung aus No. 47.) Hechaluz, 7. Jahrgang, von O. Schorr. Der Chaluz hat, unerachtet der Ungunst, in welcher er bei den Feinden freier Forschung sieht und die durch ein vornehmes Ignoriren seiner Verbreitung hinderlich zu sein glaubten, dennoch schon seine siebente Geburt zur Welt gebracht, die eben so lebenskräftig wie die früheren ist. Er enthält nur 6 Artikel, vier selbstständige Arbeiten des Herausgebers, die jüdischen und persischen Gesetze, die staatliche Stellung der Juden in Persien, über die Ketzer im Talmud und eine Recension des Darke schel Tura von Pineles, und zwei auszügliche Mittheilungen aus handschriftlichen Werken, von Albalag und R. Nisim aus Mqrseille. Aus diesem lehrreichen Inhalt wollen wir nur die hier zuerst und zuletzt genannten Artikel hervorheben. Schorr hat mit vielem Fleiße die Handbücher studirt und'die Analogien, die sich ihm bei seinem talmudischen Wiffen von selbst darstellten, dazu benutzt, solche als Quellen zu betrachten, aus denen der Talmud nicht nur die Eschatologie, Engel- und Dämonenlehre, gesellschaftliche Sitten und Gebräuche, sondern auch viele halachische Traditionen geschöpft habe. S. hat aber hierbei unterlassen, zu unterscheiden zwischen gesetzlichen Vorschriften und Gebräuchen, die von babylonischen, und solchen, die von palästinensischen Autoritäten ausgingen; eine Unterscheidung, die in Wahrheit hier wohl zu beachten ist, wenn man bedenkt, daß der Aufenthalt von einigen Jahrzehnten in Babylonien auf die Exulanten nicht von so durchgreifendem Einflüsse gewesen sein konnte, so vielen persischen Vorschriften und Festesgebräuchen bei den Juden Eingang. verschafft zu haben. Wenn man auch zugeben kann, daß man später das Posaunenfest, das ohne geschichtliche Erinnerung seine Bedeutung verloren hätte, mit dem persischen Neujahrsfeste zu verbinden suchte, oder daß man bei dem in Persien erstandenen Purimfeste so manche Festgebräuche von dem persischen Feste Djaschnt annahm, so ist doch kein Grund vorhanden, daß man im Tempelkultus v'nn -po*^ und das Fackelfest den Festen Abrirkan und Sede entnommen haben sollte. Ueberhaupt finden Ideen und Ansichten leichteren und schnelleren Eingang als fremdländische Sitten und Gebräuche, die nur durch gesellschaftlichen Umgang und Verkehr sich einbürgern; es ist daher weit richtiger, zu sagen, daß die Baraitha (Joma 21) eine indifferente Zusammenstellung von den sechs Arten von Feiern dem Bundehesch entlehnt und der Talmud viele andere Sagen und Lehrbegriffe, die für die religiöse Praxis keine Bedeutung haben, ins Iudenthum ausgenommen habe, als den von den Talmudisten weiter ausgesponnenen mosaischen Vorschriften, wie z. B. bei vielen Reinigungsgesetzen, welche ihre Analogien im Parsismus haben, ein persisches Ursprungszeugniß zu geben. Mit mehr Sicherheit kann man daher nur sagen, daß die in Persien wohnenden Talmudisten manche Gebräuche