Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 48 (28.11.1865)
- Date
- 1865-11-28
- Page
- Seite 739 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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dieses Mal von der Stadt Debrezin zu ihrer Vertretung aufgefordert, sprach vor seinen Wählern vorzüglich nur über die staatsrechtliche Frage, und hinsichtlich der privatrechtlichen Angelegenheiten bekannte er sich zu seinen, beim vorigen Landtage ausgesprochenen Prinzipien. Es möge also die bezügliche Stelle seiner damaligen Rede hier folgen: „Beruhigen wir die Bewohner der verschiedenen Stände, „Sprachen und Confessionen darüber, daß wir, indem wir „im Interesse unserer constitutionellen Freiheit und ge- „setzlichen Unabhängigkeit unsere Stimme erheben, auch „auch an ihre Interessen nicht vergessen, und nach den „Anforderungen der Demokratie und der vollständigen „Gleichberechtigung Vorgehen, also die gegentheiligen Ge- „setze modificiren wollen) denn wahrlich, kann etwas „wünschenswerther sein, als daß alle Bewohner unseres „Vaterlandes, sowohl in Beziehung auf ihre Nationa- „lität, als Religion vollkommen gleichberechtigt seien, und „wegen ihrer von der Ausübung keinerlei politischen „Rechtes ausgeschloffen werden?" Csemegi (spr. Tschemegi), sehr angesehener Advokat und ausgezeichneter Publicist, Candidat der, in hohem Grade intelligenten und liberalen Stadt Arad, sprach betreffs der Gleichheit der Landesbewohner folgende herrlichen Worte vor seinen Wählern: „Es giebt eine Frage, „deren Lösung im Geiste der Gerechtigkeit und Brüderlichkeit die Aufgeklärtheit unseres Jahrhunderts, un- „sere nationale Ehre und unser Interesse fordern, welche „Frage übrigens, wäre die Nation nicht vom Gebiete der „Aktion verdrängt worden, schon längst nach den Forderungen der Gerechtigkeit gelöst wäre. Diese Frage ist „die Beseitigung des letzten Restes des Religionshasses, „die Abschaffung der Beschränkung oder Entziehung von „Rechten wegen der Religion. Ich wäre Ihrer Freund- „schaft unwürdig, spräche ich es nicht deutlich und entschieden aus, daß der Besitz und die Ausübung von Rechten „an keine Religion gebunden sein kann und daß man „Niemanden auch nur des kleinsten der Rechte seiner „Religion wegen berauben kann. Europa sieht auf uns, „meine Herren, diese Gerechtigkeit müssen wir üben, und „können wir die ohnedies schon zu lange unterbliebene „Schlichtung dieser Angelegenheit nicht länger mehr ver- „schieben, und wollen wir sie auch nicht mehr verschieben." Karl Msßkrosch, Candidat imSzobrünczer lspr. Sobranzer) Wahlbezirke, Unghvarer Com., verdient ebenfalls die größte Anerkennung unsererseits für folgende, höchst freisinnige und wahrhaft treuherzige Ansprache: „Hebräer, Söhne Israels, ihr ehrenhaften, aber bedäü- „ernswerthen Sprossen dieses Vaterlandes! Ihr stehet noch „jetzt außerhalb des Rechtes; ich aber finde dies als „ungerecht, denn ihr seid ebenso mach dem Ebenbilde „Gottes erschaffen, wie wir; so wie wir, opfert ihr, wenn „es sein muß, Geld und Blut diesem Boden. Ihr habt „demnach gleichfalls ein Recht, das Erbe aus allen Vor- „theilen des constitutionellen und gesellschaftlichen Lebens „anzutreten. Nie habe ich hoffnungsreicher und ruhiger „der Lösung dieser Frage entgegengesehen, als eben jetzt „an der Schwelle des Reichstages. Es ist jetzt die „Zeit gekommen, wo man jener großen, bis jetzt ausge- „schloffenen Klasse alle^ politischen Rechte ausfolgen muß; „denn einen Menschen, einen Bürger der gesellschaftlichen „Rechte berauben, ist in allen Wörterbüchern gleichbedeutend mit Gotteslästerung." Moritz Iökai (spr. Iükoj) einer der fruchtbarsten und beliebtesten Ungar. Romanschriftsteller, zugleich Redakteur des politischen Tageblattes „Hon" (Vaterland), des Organes der Beschlußpartei, und im Jahre 186 t einer der Stimmführer dieser Partei, zählt in seinem Wahlprogramme an seine Wähler von 1861 unter den 10 Geboten der Ungar. Nation als 5tes die Gleichberechtigung der Confessionen auf, sich folgendermäßen aussprechend: „Wenn politische Gleichberechtigung ausge- „sprochen ist, so ist eine unabweisbare Folge hieraus „auch die religiöse Gleichberechtigung. Die Nation „darf nicht zugeben, daß irgend einer ihrer Söhne seines „Bekenntnisses halber geringerer Rechte oder größerer Laoten theilhastig sei, als die Andern, sondern sie will „jeden gleichmäßig beschützen, und während sie einerseits „die Lasten der gemeinschaftlichen Steuer gleichmäßig auf „Jeden vertheilt, darf sie nicht verlangen, daß eine Glau- „bensgenossenschast, äußer mit dieser Steuer, noch mit „besonderen Abgaben zu den, das ganze Land berühren- „den Zwecken der Religion, der Sittlichkeit, der Vols- „bildung und Erziehung belastet werde; sie darf nicht „verlangen, daß eine Glaubensgenoffenschaft von ihren „frommen Stiftungen, von den zum Unterhalt der Geist- „lichen und Lehrer geschenkten Grundstücken, gleich einer „des Gewinnes halber zusammengetretenen Aktiengesell- „schaft, Landessteuern zahle." Balthasar Haläsz, gewes. Deputirter, Candidat im Pester Com., formulirt die erste der privatrechtlichen Forderungen dahin, daß die in den 1848er Gesetzen niedergelegten demokratischen Ideen weiter entwickelt und demnach die belebenden Strahlen der Gleichberechtigung 48*