Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1865)
- Date
- 1865-11-21
- Page
- Seite 728 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Ueber die Ablehnung der gottesdienstlichen Normativbestimmungen sagt die Ansprache: „Freilich mußte die Versammlung es ablehnen, über die vom Vorstände befürworteten Normativbestimmungen in Berathung zu treten; da es in keinem Falle der Würde der Gemeinde entsprechen dürfte, gottesdienstliche Aenderungen so wichtiger Art, lediglich von Laienhand entworfen, zum Gemeinde-Beschluß zu erheben, und es ferner nicht erfindlich ist, welche Einwirkung auf die Gestaltung des Gottesdienstes den zu berufenden Rabbinern nach Erhebung jener Nor-- mativbestimmungen zum Gemeindebeschluß, dann noch Vorbehalten bleiben sollte; wohl aber erklärte die Repräsentanten-Versarnmlung in ihrer Sitzung vom 28. Mai 1865 einstimmig im Allgemeinen, „daß sie die Einführung zeitgemäßer Verän- „derungen im Gottesdienste der neuen Sy- „nagoge für wünschenswerth erachte/' Endlich sagt die Ansprache noch: „Wenn aber der Vorstand die mehrerwähnten Vorschläge der Versammlung, dem Statut und der Billigkeit entgegen, abgelehnt, wenn er feine Zustimmung zu jedem auf eine versöhnende Verständigung hinzielenden Beschlüsse der Versammlung konsequent verweigert hat und ebenso dabei beharrte, ihr den von ihr mehrfach abgelehnten Kandidaten, der überhaupt stets in der Versammlung nur eine sehr geringe Anzahl von Stimmen für sich hatte, immer und immer wieder auf's . Neue vorzuschlagen; wenn der Vorstand sogar, um eine Pression auf die Versammlung auszuüben, die Eröffnung der neuen Synagoge bis nach einer in seinem Sinne vollzogenen. Rabbinerwahl verweigert, so glauben wir mit Recht behaupten zu können, daß nicht in unserer Wirksamkeit der Grund zu der allseitig von uns beklagten langen Dauer des Provisoriums — welche die Ansprache des Vorstandes uns allein zur Last zu legen beabsichtigt — zu suchen ist." — — Mau sieht also hieraus, daß jede der beiden Gemeindebehörden ihre Gründe vorzubringen versteht. Zu beklagen ist es, daß bereits hieraus eine gegenseitige Beschuldigung entsprungen ist. Man kann eben eine und dieselbe Sache aus sehr verschiedenen Gesichtspunkten betrachten, ohne daß die, Absicht auf der einen wie der andern Seite unlauter zu sein braucht. Jedoch das Gute ist, daß die Gemeinde nunmehr weiß, woran sie eigentlich ist und hiernach bei ihren Wahlen sich richten kann. Man wird es dem Vorstande nur Dank wissen können, daß er bei der Unentschiedenheit, über den Cultus und bei dem Mangel eines Rabbinen die neue Synagoge nicht eröffnet hat; denn man weiß, hat sich 'der Schlendrian erst in einer neuen Synagoge festgesetzt, ist er schwer zu beseitigen, und die Gemeinde kann nicht die ungeheueren Opfer für den Prachtbau gebracht haben, um dem Bedürfniß nach einem weihevollen Gottesdienste doch nicht genügt zu sehen. Dahingegen kann der vorurtheilslose Beobachter, wenn er in der Rabbinerwahl das Vorgehen des Vorstandes prüft, nicht umhin, sich im Allgemeinen auf die Seite der Repräsentanz zu stellen. Die Forderung eines Concursausschreibens und sogar nur von Probepredigten ist jedenfalls nur gerecht. In einem ausführlichen Artikel wurde in dieser Zeitung (No. 26) und zwar ohne besondere Rücksicht auf Berlin auSeinandergesetzt, daß gerade die Concurrenz die nützlichste und gerechteste Weise der Berufung eines Rabbinen sei. Ich will daher die dort ausgeführten Gründe nicht noch einmal ansiihren. Ich gebe zu, daß bei einem solchen' Verfahren der Friede in der Gemeinde gestört und dem gewählten Rabbiner für die erste Zeit eine nicht völlig günstige Stellung bereitet werden kann. Dies kann aber nur der Fall sein, wo die Wahl von sämmtlichen Gemeindemitgliedern vollzogen wird, findet aber durchaus keinen Platz, wo die Wahl von Vorstand und Repräsentanten allein getroffen wird. Und ist denn die Wahl ohne Concurs eine Bürgschaft des Friedens? Wir sehen,eö eben in Berlin nicht. Dagegen hat eine Wahl ohne Concurs und ohne Probepredigten ganz den Anstrich eines Eonclave, und ist ein Akt der Bevormundung, wie sie unserer Zeit nicht, am wenigsten einer Gemeinde angemessen ist, welche, wie der Vorstand wiederholt, durch ihre Intelligenz und Bildung die erste Deutschlands ist. Wenn der Vorstand sagte, daß Berlin eine „wissenschaftliche Capacität" haben müsse, und eine solche bei einer Concurrenz ausbliebe: so wäre dies doch erst abzuwarten, und ein Concurs benimmt den , Gemeindebehörden nicht das Recht, mit irgend einer „wissenschaftlichen Capacität," die ausgeblieben, doch noch Verhandlungen anzuknüpfen. Man kann den Vorstand von der Pression darum nicht freisprechen, weil er sich wirklich nur auf sehr geringe Candidaten beschränkte, und selbst hierbei doch nicht bei